07.02.2025, 03:20
Bericht von der Stadtratssitzung am 6. Februar 2025, 19:30 Uhr, im Feuerwehrheim Herrnhut, Sitzungspunkt Errichtung von drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Oderwitz und der Stadt Herrnhut
In Vorbereitung der öffentlichen Stadtratssitzung wurden in Erwartung eines deutlich größeren Interesses wegen der Brisanz des Themas ausreichend Sitzmöglichkeiten für Gäste geschaffen. Aus den einzelnen Ortsteilen und auch aus Oderwitz nahmen zahlreiche Interessierte daran teil, darunter Bürgermeister Stempel und einige Gemeinderäte aus Oderwitz.
Bürgermeister Riecke begrüßte alle Anwesenden und zog den Tagungsordnungspunkt Windenergieanlagen (WEA) nach vorn und gab eine ausführliche Darstellung zum Thema mittels einer Präsentation.
Unmissverständlich wurde verdeutlicht, dass die Stadt Herrnhut keine Genehmigungsbehörde ist und bei der Anhörung noch eine Reihe anderer Behörden, wie z. B. Denkmalschutz oder Naturschutz, gehört werden. Die letztliche Entscheidung trifft der Landkreis Görlitz.
Bezüglich Errichtung von WEA gab es bereits 2015 und 2022 Anhörungen der Stadt, allerdings betraf dies eine Fläche südöstlich Ruppersdorf Richtung Königsholz. War der Einspruch 2015 erfolgreich, so war dies 2022 nicht der Fall trotz Ablehnung durch die Stadt.
2023 fand eine Antragskonferenz des Landkreises statt, in der Hinweise auf den Denkmalschutz und das anstehende Welterbe gegeben wurden. Das erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Denkmalschutz, das eine kritische Sichtweise in dieser Frage vertrat.
Seit dem 26.Junli 2024 ergab sich durch die Verleihung des Welterbetitels durch die UNESCO jedoch ein neuer Sachstand, der in den bisherigen Regionalplanungen noch keine Berücksichtigung fand. So ist für das Welterbe Fürst-Pückler-Park Bad Muskau im Regionalplan ein Radius von fünf Kilometern festgelegt, in der keine WEA errichtet werden dürfen.
Gemäß § 112 der Richtlinien zur Umsetzung der Welterbekonvention sind auch Vorhaben im weiteren Umfeld des Welterbes auf eine potentielle Beeinträchtigung des außergewöhnlichen universellen Wertes zu prüfen und ggf. zu untersagen.
Wichtig in dieser sensiblen Frage ist eine Identifizierung mit dem weiteren Umfeld. Im Begründungsschreiben der UNESCO für den Titel ist der unverbaute Blick auf den ländlichen Raum von großer Bedeutung, vor allem die Blickachsen nach Berthelsdorf, Großhennersdorf und ins Gebirge. Besondere Würdigung erfährt dabei der Blick vom Hutberg auf Herrnhut und das Gebirge am Horizont. Dieser wurde seit dem 18. Jahrhundert auf vielen Gemälden, Stichen, Lithographien etc. festgehalten. WEA würden diese Ansicht empfindlich stören.
Aus denkmalfachlicher Sicht bestehen gegenüber dem Vorhaben daher erhebliche Bedenken. (Zitat Stellungnahme Landesamt für Denkmalpflege im Rahmen der Anhörung).
Nach dieser ausführlichen Darstellung der Sachlage erfolgte eine Bürgerfragestunde. In der Diskussion wurden Fragen des Abriebs von WEA (PFAS) aufgeworfen, die jedoch vom Gremium nicht beantwortet werden konnten. Die Frage nach weiteren WEA im Stadtgebiet (Waldgebiet Strahwalde und Berthelsdorf) wurde dahingehend beantwortet, dass planungsmäßig noch keine Vorranggebiete für WEA ausgewiesen worden sind, sich aber in letzter Zeit eine große Dynamik in dieser Frage entwickelt habe und schon mehrere Vorsprachen diesbezüglich stattfanden.
Im Anschluss erfolgte die Diskussion der Stadträte zu diesem Punkt. Es erfolgte die Empfehlung zusätzlich als Grund für die Ablehnung noch die ungeklärten Fragen zur Belastung mit PFAS, sowie den Brand- und Katastrophenschutz mit in die Begründung aufzunehmen, da keine Gutachten dazu vorliegen. Diese Fragen können von der Stadt nicht beantwortet werden, sondern sind Sache der Fachbehörden. Danach verlas Bürgermeister Riecke die Beschlussvorlage.
Der Stadtrat erteilte einstimmig kein Einvernehmen zur Errichtung der Windenergieanlagen.
Matthias Pfeifer
Bürgerinitiative Gegenwind Oderwitz–Herrnhut