Region: Saxony
Civil rights

Bürgerinitiative Gegenwind Oderwitz-Herrnhut

Petition is addressed to
Sächsischer Landtag Petitionsausschuss

1,166 signatures

1,082 from 12,000 for quorum in Saxony Saxony

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  1. Launched 31/01/2025
  2. Time remaining > 5 months
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News

02/08/2025, 16:23

Mit unseren Bannern sind wir jetzt in Oberoderwitz und Ninive präsent.

Die Banner haben die Maße von 5 x 1 Meter, sind gut sichtbar angebracht und bringen unsere Forderung gut lesbar zum Ausdruck.

Ihr findet die Banner in Ninive gegenüber der Anbindung der B 178 und in Oberoderwitz gegenüber der Einmündung der Spitzbergstraße am alten Kabelwerk.


02/07/2025, 09:20

Bericht von der Stadtratssitzung am 6. Februar 2025, 19:30 Uhr, im Feuerwehrheim Herrnhut, Sitzungspunkt Errichtung von drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Oderwitz und der Stadt Herrnhut

In Vorbereitung der öffentlichen Stadtratssitzung wurden in Erwartung eines deutlich größeren Interesses wegen der Brisanz des Themas ausreichend Sitzmöglichkeiten für Gäste geschaffen. Aus den einzelnen Ortsteilen und auch aus Oderwitz nahmen zahlreiche Interessierte daran teil, darunter Bürgermeister Stempel und einige Gemeinderäte aus Oderwitz.
Bürgermeister Riecke begrüßte alle Anwesenden und zog den Tagungsordnungspunkt Windenergieanlagen (WEA) nach vorn und gab eine ausführliche Darstellung zum Thema mittels einer Präsentation.

Unmissverständlich wurde verdeutlicht, dass die Stadt Herrnhut keine Genehmigungsbehörde ist und bei der Anhörung noch eine Reihe anderer Behörden, wie z. B. Denkmalschutz oder Naturschutz, gehört werden. Die letztliche Entscheidung trifft der Landkreis Görlitz.
Bezüglich Errichtung von WEA gab es bereits 2015 und 2022 Anhörungen der Stadt, allerdings betraf dies eine Fläche südöstlich Ruppersdorf Richtung Königsholz. War der Einspruch 2015 erfolgreich, so war dies 2022 nicht der Fall trotz Ablehnung durch die Stadt.

2023 fand eine Antragskonferenz des Landkreises statt, in der Hinweise auf den Denkmalschutz und das anstehende Welterbe gegeben wurden. Das erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Denkmalschutz, das eine kritische Sichtweise in dieser Frage vertrat.
Seit dem 26.Junli 2024 ergab sich durch die Verleihung des Welterbetitels durch die UNESCO jedoch ein neuer Sachstand, der in den bisherigen Regionalplanungen noch keine Berücksichtigung fand. So ist für das Welterbe Fürst-Pückler-Park Bad Muskau im Regionalplan ein Radius von fünf Kilometern festgelegt, in der keine WEA errichtet werden dürfen.

Gemäß § 112 der Richtlinien zur Umsetzung der Welterbekonvention sind auch Vorhaben im weiteren Umfeld des Welterbes auf eine potentielle Beeinträchtigung des außergewöhnlichen universellen Wertes zu prüfen und ggf. zu untersagen.
Wichtig in dieser sensiblen Frage ist eine Identifizierung mit dem weiteren Umfeld. Im Begründungsschreiben der UNESCO für den Titel ist der unverbaute Blick auf den ländlichen Raum von großer Bedeutung, vor allem die Blickachsen nach Berthelsdorf, Großhennersdorf und ins Gebirge. Besondere Würdigung erfährt dabei der Blick vom Hutberg auf Herrnhut und das Gebirge am Horizont. Dieser wurde seit dem 18. Jahrhundert auf vielen Gemälden, Stichen, Lithographien etc. festgehalten. WEA würden diese Ansicht empfindlich stören.

Aus denkmalfachlicher Sicht bestehen gegenüber dem Vorhaben daher erhebliche Bedenken. (Zitat Stellungnahme Landesamt für Denkmalpflege im Rahmen der Anhörung).
Nach dieser ausführlichen Darstellung der Sachlage erfolgte eine Bürgerfragestunde. In der Diskussion wurden Fragen des Abriebs von WEA (PFAS) aufgeworfen, die jedoch vom Gremium nicht beantwortet werden konnten. Die Frage nach weiteren WEA im Stadtgebiet (Waldgebiet Strahwalde und Berthelsdorf) wurde dahingehend beantwortet, dass planungsmäßig noch keine Vorranggebiete für WEA ausgewiesen worden sind, sich aber in letzter Zeit eine große Dynamik in dieser Frage entwickelt habe und schon mehrere Vorsprachen diesbezüglich stattfanden.

Im Anschluss erfolgte die Diskussion der Stadträte zu diesem Punkt. Es erfolgte die Empfehlung zusätzlich als Grund für die Ablehnung noch die ungeklärten Fragen zur Belastung mit PFAS, sowie den Brand- und Katastrophenschutz mit in die Begründung aufzunehmen, da keine Gutachten dazu vorliegen. Diese Fragen können von der Stadt nicht beantwortet werden, sondern sind Sache der Fachbehörden. Danach verlas Bürgermeister Riecke die Beschlussvorlage.
Der Stadtrat erteilte einstimmig kein Einvernehmen zur Errichtung der Windenergieanlagen.

Matthias Pfeifer
Bürgerinitiative Gegenwind Oderwitz–Herrnhut


02/04/2025, 19:22

Oest und Clemens: keine Windkraftanlagen zwischen Ninive und Oderwitz

Der Landtagsabgeordnete Conrad Clemens und Bundestagskandidat Florian Oest sprechen sich gegen die Errichtung von drei in Rede stehenden Windkraftanlagen zwischen Ninve und Oderwitz aus.

Dazu erklärt Clemens: "Die gravierenden Veränderungen des Landschaftsbildes am Standort zwischen Ninive und der Birkmühle in Oderwitz wären inakzeptabel. Herrnhut hat den Welterbetitel für sein Stadtbild erhalten, hier würden wichtige Sichtachsen gestört werden. Es gibt bessere Orte für Wind an Land.“

Oest dazu: "Grundsätzlich begrüßen wir den Ausbau erneuerbarer Energien. Wichtig hierbei ist: es braucht die Akzeptanz vor Ort. Das geht nicht mit der Brechstange. Das Standort zwischen Ninive und der Birkenmühle in Oderwitz ist für Windkraftanlagen nicht geeignet und würde das Landschaftsbild zerstören."

Hintergrund: Die Bürgerinitiative "Gegenwind Oderwitz-Herrnhut" ruft derzeit im Internet zu einer Online-Petition gegen die Errichtung von drei Windkraftanlagen in Oderwitz und Herrnhut auf. Demnach sollen zwischen Oderwitz und Herrnhut drei Windräder entstehen. Auch der Gemeinderat von Oderwitz und der Stadtrat von Herrnhut werden sich demnächst mit dem Thema beschäftigen.

www.cdu-kreisverband-goerlitz.de/aktuelles/2025/oest-und-clemens-keine-windkraftanlagen-zwischen-ninive-und-oderwitz


02/04/2025, 17:42

Kurzbericht zum Ablauf der Sitzung des Gemeinderates Oderwitz vom 03.02.2025:

Bereits bei Versammlungsbeginn war klar, dass die Verwaltung das öffentliche Interesse an dem Thema offenbar falsch eingeschätzt hatte:
Für Zuhörer standen 43 Sitzplätze zur Verfügung, gekommen waren wohl über einhundert, von denen ein Großteil im Flur stehen musste und der Sitzung nicht folgen konnte.
Nach einer rechtlichen Einführung und Darstellung des bisherigen Verfahrensablaufes durch den Bürgermeister und einen Mitarbeiter wurden Bürgerfragen zugelassen.
Schwerpunkt hierbei war zunächst die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde. Mehrere Redner, allen voran der ehemalige langjährige Bürgermeister Günther Jautze bekundeten ihren Unmut darüber, dass im Vorfeld der jetzigen Situation weder eine Einwohnerversammlung stattfand noch Informationen im Gemeindeanzeiger erschienen.
Herr Stempel zog sich auf den Standpunkt zurück, der Bürger habe sich selber zu informieren.
Im Übrigen habe er den Projektplanern bei einer länger zurückliegenden Besprechung auf deren Bitte hin Vertraulichkeit zugesichert.
Die Diskussion verlief zwar emotional, blieb aber sachlich.

Durch Herrn Stempel wurden den Anwesenden Stellungnahmen des Landtagsabgeordneten und jetzigen Kultusministers Conrad Clemens sowie des Bundestagskandidaten der CDU Florian Oest zur Kenntnis gegeben. Beide hatte sich in Reaktion auf eine Anfrage unserer Initiative eindeutig gegen das Vorhaben ausgesprochen.
Zu Wort kam auch Herr Riecke als Bürgermeister von Herrnhut, der in erfrischender Klarheit Position gegen das Projekt bezog.

Ich warf die Frage auf, welche Gutachten den Gemeinderäten im Hinblick auf die Beurteilung der Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach dem BauGB vorlagen.
Antwort des Bürgermeisters: keine(!)
Vor diesem Hintergrund zelebrierte ein Mitarbeiter des Bauamtes sodann das Ausfüllen des Formulars „Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB“ und erklärte allen Ernstes, man sei verpflichtet zu erklären, öffentliche Belange würden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt.

Im Ergebnis fühlten sich drei Gemeinderäte und der Bürgermeister offenbar hinreichend informiert und stimmten für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens, elf dagegen und ein Ratsmitglied war wegen Befangenheit von der Abstimmung ausgeschlossen.

Für den Beobachter unklar bleibt die weitere Vorgehensweise der Verwaltung:
Meines Erachtens ist im Abstimmungsergebnis die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens zu sehen, was der Genehmigungsbehörde mitzuteilen ist. Leider gab es keine mit einer stichhaltigen Begründung versehene alternative Beschlussvorlage, mit der das Einvernehmen versagt wird.
Mit dieser Begründung hätte sich das Landratsamt nämlich ernsthaft auseinandersetzen müssen.

Mein Resümee:
Die Gemeindeverwaltung zeigte sich sowohl in materieller als auch fachlicher Hinsicht der Angelegenheit nicht gewachsen.

Es ist das Verdienst unserer Initiative, das Thema in kürzester Zeit unter erheblicher ehrenamtlicher Kraftanstrengung einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht und wohl auch erfolgreich Einfluss auf die demokratische Willensbildung genommen zu haben.

Rochus Gun
Bürgerinitiative Gegenwind Oderwitz-Herrnhut


02/03/2025, 13:05

Windräder zwischen Ninive und Oderwitz

Das Thema der angedachten Windkraftanlagen an der Birkmühlstraße zwischen Ninive und Oderwitz wurde in der letzten Woche von der Sächsischen Zeitung aufgegriffen und auch im Januar-Stadtrat angesprochen. Nachfolgend soll versucht werden, den Werdegang und die Hintergründe dazu zu erläutern.

Windkraftanlagen sind keine „normalen“ Bauvorhaben. Die vorgesehenen Standorte werden in Form von Windvorranggebieten im Regionalplan festgeschrieben. Dieser Regionalplan wird durch den Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien in großen zeitlichen Abständen erneuert, aktualisiert und letztlich auch beschlossen. In diesen Plänen geht es nicht nur um Windkraft sondern z.B. auch um andere Flächenstrukturen, die Festlegung von zentralen Orten oder den Braunkohlebergbau.

Die Regionalplanung basiert in ihren Festlegungen auf der Landesplanung – hat also auch ihren übergeordneten Rahmen (z.B. die Festlegung von Abständen von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung).
Im Jahr 2015 kam es zu einer ersten Beteiligungsphase im Rahmen der Zweiten Gesamtfortschreibung des Regionalplanes, in der auch im Entwurf eine ganze Reihe von Windvorranggebieten in unserem Ortsgebiet aufgelistet waren. Der Stadtrat hat sich mit der Angelegenheit befasst und die Planungen zu den Windvorranggebieten einstimmig (!) abgelehnt. Darüber wurde im Kontakt 22-2015 berichtet.
Parallel zu dieser Befassung gab es auch Initiativen aus der Bürgerschaft, die die Ablehnung des Stadtrates mit unterstützt haben und die sehr hilfreich waren.

Nach dieser ersten Befassung folgte jahrelang nichts. Erst 2022 wurde das Thema wieder relevant. Es kam zu einer erneuten Anhörung zu dem nunmehr überarbeiteten Plan. In der Überarbeitung wurden die Widersprüche aus der Anhörung 2015 weitestgehend berücksichtigt – sprich die große Anzahl von Windvorranggebieten war aus diesem Plan verschwunden. Einzig das Gebiet, über das nun gesprochen wird, ist in diesem Plan relevant. Der Stadtrat hat sich erneut mit dem Thema befasst und hat die Planungen erneut einstimmig abgelehnt. Dazu wurde im Kontakt 14-2022 berichtet.
Die Stadt Herrnhut hat also bisher alle planerischen Vorhaben in Sachen „Windkraft“ abgelehnt.

Ein reichliches Jahr später wurde der Regionalplan dann beschlossen und in Kraft gesetzt – ohne die Ablehnung der Stadt Herrnhut zu berücksichtigen.
Parallel zu diesen Prozessen sind natürlich auch potentielle Investoren aufgetreten und haben sich durch verschiedene Verträge mit Landeigentümern die Option der Investition gesichert.

Im September 2023 fand eine „Antragskonferenz“ unter Federführung des Landratsamtes statt, bei der erneute Meinungen zu diesen Windkraftanlagen vorgebracht werden konnten. Auch dort hat die Stadt Herrnhut Bedenken angemeldet und auf die Ablehnungen im Planungsverfahren verwiesen.
Zu dieser Zeit zeichnete sich deutlich das Bewerbungsverfahren zum UNESCO-Welterbe ab. Darauf wurde ebenfalls hingewiesen und die Bedeutung der Denkmalpflege hinsichtlich der Sichtbeziehungen untermauert. Letztlich ist Herrnhut seit 26.7.2024 UNESCO-Welterbe und das Thema des Umgebungsschutzes und der Sichtachsen spielt in diesem Zusammenhang eine große Rolle. Dies ist auch durch aktuelle Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege untersetzt.

Aktuell findet unter Federführung der Immissionschutzbehörde des Landkreises Görlitz ein Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz auf Antrag der Windanlageninvestoren und -betreiber statt, bei dem wiederum etliche relevante Behörden zur Stellungnahme aufgerufen sind.
Die betreffenden Gemeinden (Gemeinde Oderwitz und Stadt Herrnhut) werden in diesem Zusammenhang um das gemeindliche Einvernehmen nach §36 Baugesetzbuch gebeten. Das Einvernehmen wird gegenüber der Baugenehmigungsbehörde des Landkreises erteilt (oder versagt). Es hat keine Außenwirkung im Sinne einer Baugenehmigung. Zu beurteilen sind planungsrechtliche Fakten wie Bebauungspläne oder die Lage im Innen- und Außenbereich.

Weder die Gemeinde Oderwitz noch die Stadt Herrnhut sind in dieser Angelegenheit Entscheidungsbehörden. Es wird also auch nichts „durchgewunken“ oder „abgesegnet“. Die Entscheidungsbefugnis liegt beim Landkreis Görlitz.

Es gibt grundsätzlich eine ganze Menge von kritischen Fakten, die gegen Windkraftanlagen in der heute üblichen Höhe und Dimension sprechen. Der Stadtrat hat sich dazu mehrfach klar geäußert. Aus heutiger Sicht kommt ein weiterer Grund für die Ablehnung dieser geplanten Anlagen hinzu – nämlich das Thema UNESCO-Welterbe. Dort spielt sowohl der direkte Umgebungsschutz, das weitere Umfeld als auch wichtige Sichtachsen eine wichtige Rolle. Eine ganz zentrale Sichtachse für unser Welterbe ist der Blick vom Hutbergaltan auf den Ort Herrnhut und die dahinter liegende Landschaft. Die geplanten Windkraftanlagen würden diesen Blick definitiv stören.

Die Stadt Herrnhut wird die weitere Entwicklung kritisch begleiten und sich dafür einsetzen, dass diese Planungen überprüft werden.


01/31/2025, 21:24

Das einmalige Panorama von Oderwitz mit seinen drei Bockwindmühlen, wegen derer Mühlenfreunde und Touristen aus nah und fern das Dorf besuchen, wird nicht nur Geschichte sein, sondern fortan als makabres Mahnmal für den Sieg von Profitinteressen sowie Respektlosigkeit gegenüber Mensch und Umwelt dienen.


01/31/2025, 21:21

Hier geht es nicht um das Aufstellen von ein paar Masten auf irgendeinem Feld, sondern um Anlagen in der Höhe von Fernsehtürmen (der Dresdener misst 252 m), die das Orts- und Landschaftsbild auf Jahrzehnte grundhaft verändern werden, besser gesagt verschandeln.





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