Region: Sachsen

Bürgerinitiative Gegenwind Oderwitz-Herrnhut

Petition richtet sich an:
Sächsischer Landtag Petitionsausschuss

2.272 Unterschriften

Sammlung beendet

2.272 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Januar 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

04.08.2026, 12:26

Zuschrift eines Mitstreiters an die Bürgerinitiative

Guten Tag,
ich möchte der Bürgerinitiative heute einen gestern ausgestrahlten Film ans Herz legen. Er soll Hoffnung und Zuversicht sein und Ihnen sagen, dass Sie auf dem richtigen Weg sind.

https://www.youtube.com/watch?v=CFR5PysXrXs

Weiterhin viel Kraft und gutes Gelingen Weniger anzeigen


05.07.2026, 12:45

Der Bürgermeister von Großschirma und mehere Bürgerinitiativen haben einen Volksantrag mit dem Ziel, den Windkraftausbau in Sachsen zu reduzieren, ins Leben gerufen (volksantrag.org).
 
Am Ende soll ein Gesetz stehen, welches nachstehende Forderungen erfüllt:
 
Befristeter Ausbaustopp für Windparks bis Ende 2027
Aussetzung neuer Genehmigungen für Windparks
Rückkehr zu mehr kommunaler Planungshoheit
Neue Flächen nur mit Zweidrittelmehrheit vor Ort
Wohnbebauung, Natur und Landschaft brauchen individuellen Schutz 
 
Im günstigsten Fall wird der Volksantrag, der von 40.000 wahlberechtigten Personen unterschrieben sein muss, inForm eines Gesetzentwurfs vom Sächsischen Landtag angenommen und tritt sodann in Kraft.
Wahrscheinlicher ist jedoch eine Ablehnung. Dann können die Antragsteller ein Volksbegehren mit dem Ziel in Gang setzen, einen Volksentscheid über den Antrag herbeizuführen. Hierfür sind 450.000 Unterschriften nötig.
Ist das Volksbegehren erfolgreich abgeschlossen, findet ein Volksentscheid statt.
Zwischen einem erfolgreich abgeschlossenen Volksbegehren und dem Volksentscheid muss eine Frist von mindestens drei und höchstens sechs Monaten liegen. In dieser Zeit soll der Gegenstand des Entscheids öffentlich diskutiert werden. Der Gesetzentwurf ist durch Volksentscheid angenommen, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.
 
Wir befinden uns jetzt in Phase Eins, also der Unterschriftensammlung zum Volksantrag.
Diese können geleistet werden im:
AfD-Bürgerbüro Löbau, Breitscheidstr. 42,
Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag 16 bis 19 Uhr.
 
Bitte beteiligt Euch zahlreich, denn die Volksgesetzgebung in Sachsen ist ein wahrhaftes Instrument der Demokratie, welches freilich genutzt werden muss, um Wirkung zu entfalten.
 
Weitere Informationen unter:
https://volksantrag.org/


06.06.2026, 14:29

Von einigen Spendern wird moniert, dass gofundme einen hohen Beitrag automatisch zur eigentlichen Spende mit abbuchen will (16,5 %).

Das muss nicht sein!

Auf der Spendenseite gibt es einen weniger auffälligen Schieberegler bzw. Link (Andere Beitragshöhe eingeben), mit dem der Spendenbeitrag für gofundme auch auf NULL gesetzt werden kann, siehe Bild.
 
Gleichfalls ist es natürlich auch weiterhin möglich, auf unser Konto einzuzahlen.
Volksbank Löbau-Zittau
Empfänger: Gegenwind Oderwitz-Herrnhut
IBAN: DE 66 85590100 4565 099200
BIC: GENODEF1NGS
Zahlungsgrund: Prozesshilfe


03.06.2026, 00:05

Liebe Unterstützer unserer Sache,
trotz der erteilten Genehmigung des Landratsamtes für den Bau der drei Anlagen geben wir uns noch nicht geschlagen.
In letzter Minute haben wir eine betroffene Familie für die Beschreitung des Rechtsweges gewinnen können.

Es wurde Widerspruch gegen die Genehmigung erhoben und dieser in einem vielseitigen Schriftsatz durch unseren Rechtsanwalt Thomas Mock, bundesweit bekannt für sein Engagement für Betroffene und Bürgerinitiativen, begründet.
Zu erwarten ist jedoch, dass dem Widerspruch nicht stattgegeben wird. Dann bleibt nur der Weg zum Oberverwaltungsgericht Bautzen.
Wenn auch dies erfolglos bleibt, ist mit Gesamtkosten von ca. 10.000 Euro zu rechnen.
Unsere Mittel aus Euren bisherigen Spenden sind nahezu erschöpft, weil diese in Flyer, Transparente und Veranstaltungen investiert wurden.

Deshalb haben wir zur Finanzierung spontan eine Crowdfunding Aktion auf der Plattform GoFundMe ins Leben gerufen.
Unsere Bitte um Spenden richtet sich insbesondere an die Menschen in den beiden Orten, die vom Betrieb der Anlagen direkt betroffen sein werden, aber auch an alle anderen Mitstreiter im Geiste, denen die Bewahrung von Natur und Heimat am Herzen liegt.

Wichtig ist auch, diesen Aufruf in Euren Kanälen zu teilen sowie Nachbarn und Bekannte anzusprechen, um der Aktion zu einem größtmöglichen Wirkungsradius zu verhelfen.
Alles Weitere findet Ihr unter dem nebenstehenden Link bzw. QR-Code.

https://www.gofundme.com/f/uhavq-gegenwind-gegen-die-grossen?lid=j0pf6yscpy2b

Wir danken Euch herzlich, bleiben am Ball und halten Euch auf dem Laufenden!


25.03.2026, 09:52

Infoveranstaltung Regionalplan 23.03.26 Kloster Marienthal
 
Am 23.03. folgten zwei Vertreter unserer BI der Einladung des Landratsamtes und des Regionalen Planungsverbandes zur Vorstellung des Regionalplanes (Teilfortschreibung Wind) ins IBZ Kloster St. Marienthal.
Die mit ca. 140 Besuchern gut besuchte Veranstaltung gliederte sich in zwei Blöcke. Eine Informationsveranstaltung und einem anschließenden Infomarkt mit fünf Infoständen. Hier offenbarte sich bereits eine geschickt geplante Strategie, die jegliche Nachfragen des Publikums zum Vortrag ausschloss. Es war am Grummeln und Murren im Auditorium erkennbar, dass dies großes Missfallen erzeugte. Die Planer „unserer demokratischen Energiewende“ wollten nicht mit kritischen Nachfragen oder dem Unmut der Bevölkerung gereizt werden.

Nachdem als erstes ein Benimmknigge die Richtung wies und Thomas Rublack eine kurze Einführung gab, stellte der Fachbereichsleiter Regionalplanung/Regionalentwicklung beim Regionalen Planungsverband Jörg Weichler die Prinzipien der Planung hinsichtlich der Ausweisung von Windvorranggebieten vor. Sachsen muss bis Ende 2027 einen Anteil von 1,3 Prozent der Landesfläche, bis 2032 sogar 2,0 Prozent dafür ausweisen. Bei Nichtausweitung drohen durch die unter Wirtschaftsminister Habeck erlassenen Gesetze rigide Zwangsmaßnahmen an, die zum Nachteil der Bevölkerung führen würden, weil jetzige Ordnungsregeln, wie Abstände zur Wohnbebauung, nicht mehr beachtet werden müssten. Interessant ist eine gesetzliche Regelung, nach der eine Höhenbegrenzung von WEA für ein Gebiet nicht zur Berücksichtigung bei der Flächenanrechnung führt, so dass davon kein Gebrauch gemacht wurde. Mit dem gegenwärtigen Gebietsausweisungen von 5.860 ha in den Kreisen Görlitz und Bautzen wurden die geforderten 1,3 Prozent erreicht und um 28 ha. übertroffen. Allerdings sind bis 2032nochmals ca. 3.140 ha auszuweisen. Zum Vergleich: Momentan sind mit dem gültigen Regionalplan 2023 0,23 Prozent der Fläche bzw. 1.050 ha ausgewiesen. Es droht also eine Verneunfachung der Flächen mit Windrädern! Da viele Regionen wegen verschiedener Ausschlusskriterien nicht geeignet sind, müssen wenige Gegenden die komplette Last des Ausbaus tragen und werden faktisch „zugespargelt“. Was das für das Panorama bedeutet, muss hier gar nicht ausgemalt werden. Es ist ein Totalangriff auf das Landschaftsbild vor allem in der östlichen Oberlausitz.

Zugutehalten muss man den Planern, dass sie lediglich Ausführende der Bundesgesetzgebung sind, also über das „Ob“ nicht befinden dürfen, sondern nur das „Wie“ ausgestalten müssen.
Die Ampel hatte seinerzeit unter Federführung von Habeck eine Entrechtlichung von Bürgern, Kommunen und Verbänden zugunsten der Windkraft installiert, die beispiellos in der jüngeren deutschen Rechtsgeschichte sein dürfte. Es kommt also letzten Endes darauf an, diesen Angriff auf die Demokratie (Synonym für Volksherrschaft) in Berlin zu revidieren.
Wer hier allerdings auf die brandmauernde CDU setzt, dürfte um ein weiteres Mal enttäuscht werden.
 
Die komplette Präsentation und andere Inhalte können unter folgendem Link eingesehen werden: https://cloud.kreis-goerlitz.de/d/6960b6d80311456a8b4f/
 
Nach dem ersten Teil setzte sich die Veranstaltung im „Infomarkt“ weiter fort. Wir stellten dem Fachbereichsleiter, Jörg Weichler, Fragen zur Ausweisung des EW 19 Großhennersdorf, welches innerhalb eines 5 km Radius um das Welterbe Herrnhut liegt. Die ins Feld geführten Sichtachsen und deren Bedeutung wurden als nicht relevant abgewogen, ebenso das Vorhandensein gefährdeter und geschützter Vogelarten und Fledermäuse. Ein Überfliegen des Gebietes reicht nicht, Brutstätten müssen 1 km von den WEA entfernt liegen. Danach spielt es keine Rolle mehr, welcher Vogel dort brütet.

Noch vor dem Ende verließen wir gefrustet die Veranstaltung. Wie aus anderer Quelle zu erfahren war, wurde die Veranstaltung von der beauftragten Security-Firma trotz laufender Diskussionen schnell zu Ende gebracht. Man kann sagen, Bürgerbeteiligung auf höchstem Niveau.

Wir weisen nochmals darauf hin, dass das Beteiligungsverfahren am 27. April 2026 beendet wird. Einwendungen müssen bis dahin vorgebracht werden. Kontakt-Adressen dafür siehe vorhergehenden Bericht auf unseren Kanälen. Bitte nutzt diese letzte, wenn auch geringe Chance und informiert Betroffene in anderen Gebieten (Rennersdorf, Kemnitz, Bernstadt, Dittersbach).
 
Bild: Jörg Weichler vom regionalen Planungsverband


10.03.2026, 13:15

Bei der Durchsicht, der jedermann zugänglichen Genehmigungsunterlagen haben wir entgegen unseren ursprünglichen Annahmen festgestellt, dass von der Verschattungsproblematik durch die geplanten Anlagen nicht nur Grundstücke in Ninive, sondern auch in Oberoderwitz im Bereich der Hinteren Dorfstraße betroffen sind.

Zu beachten ist hierbei, dass es sich bei diesen Adressen um Messpunkte handelt, bei denen die Verschattung ohne technische Drosselung in jedem Fall die gesetzlichen Grenzwerte überschreitet.
Das bedeutet, dass benachbarte Grundstücke freilich ebenso verschattet werden.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach der Bekanntmachung der Genehmigung im digitalen Amtsblatt des Landkreises die Frist für den Widerspruch gegen die Genehmigung am 27.03.2026 ausläuft.

Gerne können Sie sich als Betroffener bei diesbezüglichen Fragen kurzfristig an uns wenden.
Nachfolgend ein Auszug aus dem Bescheid mit der Grundstücksauflistung


10.03.2026, 13:12

Der Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes Windenergienutzung ist schlicht ernüchternd.
Auch wenn Oderwitz und Hernhut nicht mehr unmittelbar tangiert sind, trifft es nun Großhennersdorf sowie Rennersdorf und Umgebung mit voller Breitseite (siehe anliegende Karte). Der Blick vom Herrnhuter Altan soll weiter verspargelt werden.
Noch schauriger wird es, wenn man einen Blick aufs große Ganze wirft, nämlich das gesamte Planungsgebiet in den Kreisen Bautzen und Görlitz, hier einzusehen: https://www.rpv-oberlausitz-niederschlesien.de/downloads/regionalplanung

Da sollen Wälder zerpflückt und das ohnehin bereits durch Windräder gebeutelte Landschaftsbild völlig ruiniert werden.
Dem Planungsverband kann nicht einmal ein Vorwurf gemacht werden, da er im gesetzlichen Korsett der Ausweisung von mindestens 1,3 % der Landesfläche für Windindustrie gefangen ist.

Noch handelt es sich dabei aber nur um einen Entwurf. Bis zum 27. April kann jedermann Einwendungen hiergegen erheben.
Wir haben beiliegendes Musterschreiben vorbereitet, das nach Belieben ergänzt und verändert werden kann. Gerne kann es auch an Betroffene der beplanten Gebiete weitergeleitet werden.
Wichtig ist eine sachliche und vor allem konkrete Argumentation, weshalb man den Standort für ungeeignet hält. Insoweit ist es wichtig, auf die speziellen Bedingungen vor Ort einzugehen (z.B. Vorkommen von geschützten Tierarten, Wassereinzugsgebiete). Dies kann für die Planungsbehörde durchaus Anlass zu sein, Änderungen am Entwurf vorzunehmen.

Stellungnahmen können auch ganz einfach elektronisch über den obigen Link abgegeben werden. Der Button befindet sich gleich auf der 1. Seite unten rechts.

Bitte nehmen Sie Ihre - zugegebenermaßen mageren - Mitwirkungsrechte wahr.
Die Zeit und die Wirklichkeit lassen die Mär vom gelobten Land, das mit Energie ausschließlich aus Wind und Sonne Vorbild für den Rest der Welt ist, zunehmend als das Erscheinen was es ist: eine politische Lebenslüge, die wir alle - bis auf ganz wenige Profiteure - teuer und bitter bezahlen.

Hier der Download-Link des Formulars:

https://www.netgemacht.ch/musterschreiben.ott
https://www.netgemacht.ch/musterschreiben.docx


21.02.2026, 08:11

Die öffentliche Bekanntmachung der Immissionsschutzbehörde des Landkreises Görlitz kann unter nachfolgendem Link nachgelesen werden:
www.kreis-goerlitz.de/Amtliches/Amtliche-Bekanntmachungen.htm/03-Landratsamt/Bekanntmachungen/40.html?

Hier einige Auszüge aus der Begründung:

Die Erlebbarkeit des Denkmals ist weiterhin in Gänze möglich. Demnach wird von den geplanten WEA bezogen auf die Sichtachse vom Hutberg denkmalpflegerisch nur eine unerhebliche Beeinträchtigung ausgehen.

Aufgrund des starken Ausbaus erneuerbarer Energien ist der Anblick von WEA im Außenbereich eine Alltäglichkeit geworden und kann mit einer typischen Kulturlandschaft mittlerweile gleichgesetzt werden.

Zudem liegt nur eine vorübergehende Beeinträchtigung mit Errichtung der geplanten WEA vor. Denn die durch sie ausgelöste Beeinträchtigung ist reversibel, weil die Anlagen wieder beseitigt werden können. Die geplante Anlage würde dort zwar für relativ lange Zeit stehen, wäre aber insbesondere mit Blick auf die übliche „Lebensdauer" industrieller Anlagen reversibel.

Aus denkmalschutzrechtlicher Sicht ist demnach lediglich von einer unerheblichen und zudem vorübergehenden Beeinträchtigung auszugehen, die nach § 12 Abs. 2 Satz 3 SächsDSchG als genehmigungsfähig einzustufen ist.

Im Ergebnis lässt sich der landesrechtliche Denkmalschutz auch unter besonderer Berücksichtigung der Welterbebelange dem Vorhaben nicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 BlmSchG entgegenhalten.

Allein die Anerkennung als Weltkulturerbe begründet keinen weiteren Umgebungsschutz für das Kulturdenkmal (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 20.03.2024, 1 C 2/24).

Das Ergebnis der Abwägung der Zweiten Gesamtfortschreibung war, dass die ursprünglich vorgesehene Fläche aufgrund eines Kulturlandschaftsschutzes reduziert und die verbleibende Fläche aufgrund der technogenen Vorprägung der Landschaft (3 aktive Kiessandtagebaue, B 178neu und 110kV-Hochspannungsleitung) als Vorranggebiet EW 35 aufgenommen wurde. Demnach sind die geplanten WEA-Standorte bereits aus diesem Grund mit dem Denkmalschutz vereinbar.

Abwägung § 2 EEG
Bei der gebotenen Betrachtung des Einzelfalls sind die gesetzlichen Wertungen des § 2 EEG einzubeziehen. Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit (§ 2 Satz 1 EEG). Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden(§ 2 Satz 2 EEG).
Als Sollbestimmung ist § 2 Satz 2 EEG dahingehend zu verstehen, dass sich in den einzelnen Schutzgüterabwägungen ein regelmäßiges Übergewicht der Erneuerbaren Energien in dem Sinne ergibt, dass das überragende öffentliche Interesse an der Errichtung von Windenergieanlagen sowie das öffentliche Sicherheitsinteresse nur in atypischen Ausnahmefällen überwunden werden kann, die fachlich anhand der besonderen Umstände der jeweiligen Situation zu begründen wären.

Hieran gemessen stellt sich das überragende öffentliche Interesse an der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen im vorliegenden konkreten Einzelfall als ein vorhabenbezogen überwiegendes öffentliches Interesse dar. Insofern wird auf die obigen Ausführungen für die dort untersuchten Sichtbeziehungen verwiesen.

Nach den vorstehenden Ausführungen vermögen die in der Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege angeführten Gründe die Ablehnung des Vorhabens im lichte des landesrechtlichen und städtebaurechtlichen Denkmalschutzes auch unter besondere Berücksichtigung der Welterbebelange dem Vorhaben nicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 BlmSchG entgegenhalten.
Das Vorhaben ist denkmalschutzrechtlich zulässig.

Die Räte von Herrnhut und Oderwitz erteilten kein Einvernehmen
Im Zuge der Auswertung der gemeindlichen Stellungnahme wurde festgestellt, dass die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens rechtswidrig und ohne rechtliche Grundlage ist. Es ergeben sich keine Anhaltspunkte, welche die Versagung des Einvernehmens im Rahmen der Planungshoheit rechtfertigen.


17.02.2026, 11:17

Am 12. Februar genehmigte die Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Görlitz den Antrag der Energiequelle GmbH zur Errichtung von drei jeweils 261 m hohen Windenergieanlagen zwischen Ninive und Oderwitz.
Dem Welterbe Herrnhut mit seinem weltberühmten Blick über die Stadt in Richtung Gebirge wurde ein kolossaler Schaden zugefügt. Die Sichtachsen, die wesentlicher Bestandteil des Welterbes sind, wurden mit beispielloser Ignoranz missachtet.

Alle Treueschwüre der CDU Politiker Conrad Clemens und Florian Oest lösten sich in Luft auf. Anfang Januar machte Ministerpräsident Kretschmer bei einem Gespräch mit Vertretern unserer Bürgerinitiative noch seine Meinung kund, dass das Welterbe viel zu wertvoll sei, um durch Windkraftanlagen gefährdet zu werden.
Jetzt müssen wir erkennen, dass dies alles Sprechblasen waren, die Politiker gern von sich geben.

Der Kreis Görlitz besitzt zwei Welterbestätten. Wieso werden diese ungleich behandelt? Der Pücklerpark Muskau genießt das Privileg einer Bannzone mit 5 km Radius, in der keine Windräder errichtet werden dürfen.
Warum hat der Landkreis mit einem Nachtrag im Regionalplan dies für Herrnhut nicht nachgeholt, bevor es zu spät war?
Hier hat die Behörde eindeutig geschlafen.
Diesen Vorwurf kann man nicht vom Tisch wischen.

Was sollen Bürger von Politik und Verwaltung halten, wenn aufgrund des unter Wirtschaftsminister Habeck beschlossenen – wohl verfassungswidrigen -Beschleunigungsturbos (www.tichyseinblick.de/.../rechtsgutachten.../) keinerlei Abwägung mehr möglich ist, weil die Windkraft auf Teufel komm raus privilegiert wird und die Behörde alle Einwände wegwischt?
Dann kommt sich der Bürger ohnmächtig und entmündigt vor und Frust macht sich breit.

Über weitere Schritte werden wir hier berichten, beispielsweise wie sich die Stadt Herrnhut dazu positionieren wird.


08.01.2026, 09:46

Zu Gast bei zauderndem Landrat und forschem Ministerpräsident

Kurz entschlossen meldeten wir uns zu dritt zum Neujahrsempfang der CDU in Löbau am 6. Januar an, um Präsens zu zeigen und wenigstens ein paar Gedanken mit Herrn Kretschmer und Dr. Meyer auszutauschen.

Dies erwies sich angesichts der hohen Teilnehmerzahl im Kulturzentrum der Johanniskirche und des damit verbundenen Lärmpegels als schwierig, aber nicht unmöglich.

Der Landrat teilte uns mit, er habe aktuell bei der UNESCO in Paris eine Stellungnahme zu den Auswirkungen des Baues der drei Windkraftanlagen auf das Welterbe erbeten, gehe aber davon aus, dass durch den bestandskräftigen Regionalplan Baurecht für die Energiequelle GmbH bestehe und rechne für den Fall der Verweigerung der Genehmigung mit einer Klage mit guten Chancen für die Firma.

Im Ergebnis konnten wir uns des Eindrucks nicht erwehren, dass der Landrat sich trotz der einschneidend veränderten Sachlage durch die Welterbeverleihung scheut, sich mit einem finanzstarken und anwaltlich versiert vertretenen Gegenüber auseinanderzusetzen, sondern vielmehr darauf hofft, dass bei Erteilung der Genehmigung die Gegner des Vorhabens nicht die Kraft bzw. den Mut für eine Klage finden.

Nachdem wir uns beim Ministerpräsidenten vorgestellt hatten, gab dieser ironisch seine Haltung zum Thema Windkraft zu erkennen. Zitat sinngemäß: "Komisch, ich kenne keine einzige Bürgerinitiative, die sich für den Bau von Windrädern einsetzt - kennen Sie welche?" Entschieden verwahrte er sich gegen das Projekt - hierfür sei das Welterbe viel zu wertvoll. Wir übergaben ihm eine Visualisierung der berühmten Sicht vom Altan mit den 3 Windkraftungetümen im Hintergrund und der Bitte, sich für die Verhinderung des Vorhabens starkzumachen.

Als Fazit bleibt festzustellen, dass sich MdL und Staatsminister für Kultus Conrad Clemens, MdB Florian Oest (beide auf der Veranstaltung anwesend) öffentlich gegen die Errichtung der Anlagen positioniert haben, das Referat Denkmalschutz beim Infrastrukturministerium als Teil der Staatsregierung massive juristisch belastbare Argumente gegen den Bau zusammengetragen hat, es aber in Görlitz offenbar an Zivilcourage zu einer mutigen, aber in der Sache richtigen Entscheidung fehlt.


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern