Аймақ: Sachsen

Bürgerinitiative Gegenwind Oderwitz-Herrnhut

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жаңалықтар

03.02.2025, 07:05

Windräder zwischen Ninive und Oderwitz

Das Thema der angedachten Windkraftanlagen an der Birkmühlstraße zwischen Ninive und Oderwitz wurde in der letzten Woche von der Sächsischen Zeitung aufgegriffen und auch im Januar-Stadtrat angesprochen. Nachfolgend soll versucht werden, den Werdegang und die Hintergründe dazu zu erläutern.

Windkraftanlagen sind keine „normalen“ Bauvorhaben. Die vorgesehenen Standorte werden in Form von Windvorranggebieten im Regionalplan festgeschrieben. Dieser Regionalplan wird durch den Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien in großen zeitlichen Abständen erneuert, aktualisiert und letztlich auch beschlossen. In diesen Plänen geht es nicht nur um Windkraft sondern z.B. auch um andere Flächenstrukturen, die Festlegung von zentralen Orten oder den Braunkohlebergbau.

Die Regionalplanung basiert in ihren Festlegungen auf der Landesplanung – hat also auch ihren übergeordneten Rahmen (z.B. die Festlegung von Abständen von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung).
Im Jahr 2015 kam es zu einer ersten Beteiligungsphase im Rahmen der Zweiten Gesamtfortschreibung des Regionalplanes, in der auch im Entwurf eine ganze Reihe von Windvorranggebieten in unserem Ortsgebiet aufgelistet waren. Der Stadtrat hat sich mit der Angelegenheit befasst und die Planungen zu den Windvorranggebieten einstimmig (!) abgelehnt. Darüber wurde im Kontakt 22-2015 berichtet.
Parallel zu dieser Befassung gab es auch Initiativen aus der Bürgerschaft, die die Ablehnung des Stadtrates mit unterstützt haben und die sehr hilfreich waren.

Nach dieser ersten Befassung folgte jahrelang nichts. Erst 2022 wurde das Thema wieder relevant. Es kam zu einer erneuten Anhörung zu dem nunmehr überarbeiteten Plan. In der Überarbeitung wurden die Widersprüche aus der Anhörung 2015 weitestgehend berücksichtigt – sprich die große Anzahl von Windvorranggebieten war aus diesem Plan verschwunden. Einzig das Gebiet, über das nun gesprochen wird, ist in diesem Plan relevant. Der Stadtrat hat sich erneut mit dem Thema befasst und hat die Planungen erneut einstimmig abgelehnt. Dazu wurde im Kontakt 14-2022 berichtet.
Die Stadt Herrnhut hat also bisher alle planerischen Vorhaben in Sachen „Windkraft“ abgelehnt.

Ein reichliches Jahr später wurde der Regionalplan dann beschlossen und in Kraft gesetzt – ohne die Ablehnung der Stadt Herrnhut zu berücksichtigen.
Parallel zu diesen Prozessen sind natürlich auch potentielle Investoren aufgetreten und haben sich durch verschiedene Verträge mit Landeigentümern die Option der Investition gesichert.

Im September 2023 fand eine „Antragskonferenz“ unter Federführung des Landratsamtes statt, bei der erneute Meinungen zu diesen Windkraftanlagen vorgebracht werden konnten. Auch dort hat die Stadt Herrnhut Bedenken angemeldet und auf die Ablehnungen im Planungsverfahren verwiesen.
Zu dieser Zeit zeichnete sich deutlich das Bewerbungsverfahren zum UNESCO-Welterbe ab. Darauf wurde ebenfalls hingewiesen und die Bedeutung der Denkmalpflege hinsichtlich der Sichtbeziehungen untermauert. Letztlich ist Herrnhut seit 26.7.2024 UNESCO-Welterbe und das Thema des Umgebungsschutzes und der Sichtachsen spielt in diesem Zusammenhang eine große Rolle. Dies ist auch durch aktuelle Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege untersetzt.

Aktuell findet unter Federführung der Immissionschutzbehörde des Landkreises Görlitz ein Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz auf Antrag der Windanlageninvestoren und -betreiber statt, bei dem wiederum etliche relevante Behörden zur Stellungnahme aufgerufen sind.
Die betreffenden Gemeinden (Gemeinde Oderwitz und Stadt Herrnhut) werden in diesem Zusammenhang um das gemeindliche Einvernehmen nach §36 Baugesetzbuch gebeten. Das Einvernehmen wird gegenüber der Baugenehmigungsbehörde des Landkreises erteilt (oder versagt). Es hat keine Außenwirkung im Sinne einer Baugenehmigung. Zu beurteilen sind planungsrechtliche Fakten wie Bebauungspläne oder die Lage im Innen- und Außenbereich.

Weder die Gemeinde Oderwitz noch die Stadt Herrnhut sind in dieser Angelegenheit Entscheidungsbehörden. Es wird also auch nichts „durchgewunken“ oder „abgesegnet“. Die Entscheidungsbefugnis liegt beim Landkreis Görlitz.

Es gibt grundsätzlich eine ganze Menge von kritischen Fakten, die gegen Windkraftanlagen in der heute üblichen Höhe und Dimension sprechen. Der Stadtrat hat sich dazu mehrfach klar geäußert. Aus heutiger Sicht kommt ein weiterer Grund für die Ablehnung dieser geplanten Anlagen hinzu – nämlich das Thema UNESCO-Welterbe. Dort spielt sowohl der direkte Umgebungsschutz, das weitere Umfeld als auch wichtige Sichtachsen eine wichtige Rolle. Eine ganz zentrale Sichtachse für unser Welterbe ist der Blick vom Hutbergaltan auf den Ort Herrnhut und die dahinter liegende Landschaft. Die geplanten Windkraftanlagen würden diesen Blick definitiv stören.

Die Stadt Herrnhut wird die weitere Entwicklung kritisch begleiten und sich dafür einsetzen, dass diese Planungen überprüft werden.


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