Region: Sachsen

Bürgerinitiative Gegenwind Oderwitz-Herrnhut

Petition richtet sich an
Sächsischer Landtag Petitionsausschuss

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1.602 von 12.000 für Quorum in Sachsen Sachsen

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  1. Gestartet Januar 2025
  2. Sammlung noch > 6 Wochen
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  4. Dialog mit Empfänger
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Neuigkeiten

04.02.2025, 11:42

Kurzbericht zum Ablauf der Sitzung des Gemeinderates Oderwitz vom 03.02.2025:

Bereits bei Versammlungsbeginn war klar, dass die Verwaltung das öffentliche Interesse an dem Thema offenbar falsch eingeschätzt hatte:
Für Zuhörer standen 43 Sitzplätze zur Verfügung, gekommen waren wohl über einhundert, von denen ein Großteil im Flur stehen musste und der Sitzung nicht folgen konnte.
Nach einer rechtlichen Einführung und Darstellung des bisherigen Verfahrensablaufes durch den Bürgermeister und einen Mitarbeiter wurden Bürgerfragen zugelassen.
Schwerpunkt hierbei war zunächst die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde. Mehrere Redner, allen voran der ehemalige langjährige Bürgermeister Günther Jautze bekundeten ihren Unmut darüber, dass im Vorfeld der jetzigen Situation weder eine Einwohnerversammlung stattfand noch Informationen im Gemeindeanzeiger erschienen.
Herr Stempel zog sich auf den Standpunkt zurück, der Bürger habe sich selber zu informieren.
Im Übrigen habe er den Projektplanern bei einer länger zurückliegenden Besprechung auf deren Bitte hin Vertraulichkeit zugesichert.
Die Diskussion verlief zwar emotional, blieb aber sachlich.

Durch Herrn Stempel wurden den Anwesenden Stellungnahmen des Landtagsabgeordneten und jetzigen Kultusministers Conrad Clemens sowie des Bundestagskandidaten der CDU Florian Oest zur Kenntnis gegeben. Beide hatte sich in Reaktion auf eine Anfrage unserer Initiative eindeutig gegen das Vorhaben ausgesprochen.
Zu Wort kam auch Herr Riecke als Bürgermeister von Herrnhut, der in erfrischender Klarheit Position gegen das Projekt bezog.

Ich warf die Frage auf, welche Gutachten den Gemeinderäten im Hinblick auf die Beurteilung der Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach dem BauGB vorlagen.
Antwort des Bürgermeisters: keine(!)
Vor diesem Hintergrund zelebrierte ein Mitarbeiter des Bauamtes sodann das Ausfüllen des Formulars „Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB“ und erklärte allen Ernstes, man sei verpflichtet zu erklären, öffentliche Belange würden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt.

Im Ergebnis fühlten sich drei Gemeinderäte und der Bürgermeister offenbar hinreichend informiert und stimmten für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens, elf dagegen und ein Ratsmitglied war wegen Befangenheit von der Abstimmung ausgeschlossen.

Für den Beobachter unklar bleibt die weitere Vorgehensweise der Verwaltung:
Meines Erachtens ist im Abstimmungsergebnis die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens zu sehen, was der Genehmigungsbehörde mitzuteilen ist. Leider gab es keine mit einer stichhaltigen Begründung versehene alternative Beschlussvorlage, mit der das Einvernehmen versagt wird.
Mit dieser Begründung hätte sich das Landratsamt nämlich ernsthaft auseinandersetzen müssen.

Mein Resümee:
Die Gemeindeverwaltung zeigte sich sowohl in materieller als auch fachlicher Hinsicht der Angelegenheit nicht gewachsen.

Es ist das Verdienst unserer Initiative, das Thema in kürzester Zeit unter erheblicher ehrenamtlicher Kraftanstrengung einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht und wohl auch erfolgreich Einfluss auf die demokratische Willensbildung genommen zu haben.

Rochus Gun
Bürgerinitiative Gegenwind Oderwitz-Herrnhut


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