Dialog

Bundesregierung - Bereitstellung einer Beteiligungsplattform für alle veröffentlichten Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
188 Unterstützende 188 in Deutschland

Sammlung beendet

188 Unterstützende 188 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

22.05.2019, 04:29

Pet 3-19-04-1105-000749 Bundesregierung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
a) Der Bundesregierung – dem Bundeskanzleramt – als Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Begründung

Mit der Petition wird die Bundesregierung aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2018
eine Beteiligungsplattform für alle veröffentlichten Gesetzentwürfe der
Bundesregierung zu schaffen, die der transparenten Beteiligung von Bürgern und
Verbänden dient und zu denen die Bundesregierung dann Stellung nimmt.

Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass die Politikverdrossenheit
in Deutschland zugenommen habe. Bürgerinnen und Bürger fühlten sich nicht in der
Lage, am politischen Diskurs teilzunehmen. Vor Jahren hätte sich die
Bundesregierung entschieden, Gesetzesentwürfe von Fall zu Fall vorab zu
veröffentlichen. Dies sei bisher nur im Nachgang geschehen. Eine rechtzeitige
Partizipation am Entstehungsprozess sei dann nicht mehr möglich gewesen. Der
aktuelle Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen enthalte hier einen lobenswerten
Ansatz, den er grundsätzlich begrüße. Im Koalitionsvertrag werde hierzu ausgeführt:
„Wir werden eine Beteiligungsplattform für alle veröffentlichten Gesetzentwürfe der
Bundesregierung schaffen, die der transparenten Beteiligung von Bürgern und
Verbänden dient und zu denen die Bundesregierung dann Stellung nimmt.“ Der
Deutsche Bundestag müsse die Bundesregierung mit der Umsetzung dieser
Vereinbarung explizit beauftragen und eine angemessene Frist setzen. Auf die
weiteren Ausführungen in der Petition wird hingewiesen.

Es handelt sich um eine Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition schlossen sich 188
Mitzeichnende an, und es gingen sechs Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens
der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Transparenz über und Teilhabe am politischen Geschehen sind sowohl dem
Deutschen Bundestag als auch der Bundesregierung ein großes Anliegen. Die
Bundesregierung hat unter anderem im Dezember 2016 die Teilnahme an der Open
Government Partnership (OGP) eingeleitet und setzt sich damit für mehr Transparenz,
Partizipation und Zusammenarbeit ein. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD über die 19. Legislaturperiode enthält, wie vom Petenten angemerkt, das
Vorhaben, die Transparenz im Gesetzgebungsprozess weiter zu verbessern.

Bereits heute gibt es im Rahmen des Internetauftritts der Bundesregierung eine
Website, die auf die jeweiligen Gesetzgebungsvorhaben der entsprechenden
Ministerien verweist:

www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben

In ihrer Stellungnahme ergänzt die Bundesregierung, dass die Bundesministerien
sämtliche Gesetzesentwürfe sowie die im Rahmen der Verbändebeteiligung dazu
eingegangenen Stellungnahmen der vorangegangenen 18. Legislaturperiode auf
diesen Internet-Seiten größtenteils veröffentlicht hat.

Gleichzeitig sind der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung bestrebt, das o.g.
Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zügig umzusetzen. Zunächst ist die
Entscheidungsfindung hinsichtlich einer einheitlichen Veröffentlichung von
Gesetzesentwürfen und Stellungnahmen aller Bundesministerien notwendig. Dies ist
nach Aussage der Bundesregierung derzeit noch nicht abgeschlossen. Daher könnten
seitens der Bundesregierung noch keine Aussagen zur möglichen Umsetzung oder zu
konkreten Maßnahmen gemacht werden.

Die mit dieser Entscheidungsfindung zusammenhängende Frage der Realisierung
einer Beteiligungsplattform zieht zudem rechtliche, technische, haushälterische und
organisatorische Herausforderungen nach sich, die zunächst zu klären sind. Hier wird
perspektivisch eine Umsetzung angestrebt. Ob und in welcher Form eine wie vom
Petenten vorgeschlagene Möglichkeit der einfachen Übermittlung von Äußerungen
von außen an eine Kontaktadresse einen umsetzbaren Schritt darstellen könnte, wird
durch die Bundesregierung ebenfalls geprüft. Auch hier sind organisatorische,
rechtliche und politische Fragen zu klären.
Das Anliegen des Petenten wird seitens des Petitionsausschusses im Grundsatz
geteilt. Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen empfiehlt der
Petitionsausschuss, die Petition der Bundesregierung – dem Bundeskanzleramt – als
Material zu überweisen, damit diese in anstehende Überlegungen und Initiativen
miteinbezogen wird, und die Petition den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur
Kenntnis zu geben, da sie als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet
erscheint.

Begründung (PDF)


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