Opetus

CORONA-AUFHOLJAHR – im G9-Modus – zur Rettung der Bildungsqualität!

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Landtag von Baden-Württemberg
28 546 Tukeva 27 467 sisään Baden-Württemberg

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

28 546 Tukeva 27 467 sisään Baden-Württemberg

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

  1. Aloitti 2021
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

22.11.2023 klo 20.42

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Liebe Unterstützer,
fast das dreifache Quorum! – nämlich 106 950 Unterschriften – lautet die Bilanz am 13.11.2023 nach Abgabe des weiteren schweren Packens Formblätter in Stuttgart.
Impressionen von diesem „Nachschlag“ gibt’s hier: youtu.be/t3LqvBxIDgU

Und wie in den aktuellen Medienberichten zu lesen, kann sich mittlerweile keine Fraktion mehr der Diskussion entziehen g9-jetzt-bw.de/pressespiegel/ – das haben wir alle gemeinsam geschafft!

Unsere Meldung an die Presse zu diesem historischen Ergebnis eines Volksantrags in Baden-Württemberg hängt dieser Nachricht an.

**Was jetzt wichtig ist:**
Unsere Argumente den Entscheidern – also den Landtagsabgeordneten gegenüber – deutlich zu machen:
==> Geht auf die Ortsverbände der Parteien zu, sprecht mit Euren lokalen Repräsentanten, diskutiert unser Thema G9, schreibt Leserbriefe.
==> Gebt uns gerne Bescheid, falls wir Euch unterstützen können.

Und weiterhin gilt: Wir lassen nicht locker – das Thema G9 wird die Landesregierung solange nicht mehr loswerden, bis eine akzeptable Lösung beschlossen und auch umgesetzt wird!

Es grüßen Euch ganz herzlich
Corinna Fellner und Anja Plesch-Krubner


**Infoecke:**
**Wie geht es mit dem Volksantrag weiter?**
Am 26.10.2023 wurde das Quorum übergeben und somit laufen seit diesem Tag die Fristen für Landesregierung und Landtag.
+ Die Landesregierung muss innerhalb von 4 Wochen eine Stellungnahme zur Zulässigkeit und auch zum Inhalt des Volksantrags abgeben.
+ Gleichzeitig hat der Landtag 3 Monate Zeit, um über die Zulässigkeit des Volksantrags zu entscheiden.
+ Binnen 6 Monaten muss der Landtag über den Gesetzentwurf abstimmen und sein Ergebnis bekanntgeben. Innerhalb dieser Frist haben die Initiatorinnen das Recht, im zuständigen Ausschuss gehört zu werden.


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