Région: Allemagne
Succès
Santé

COVID-19-Krankenhaus-Entlastungsgesetz zu Gunsten Mutter-Vater-Kind Kurkliniken ändern

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Bundesministerium für Gesundheit
6 105 Soutien 6 068 en Allemagne

La pétition est acceptée.

6 105 Soutien 6 068 en Allemagne

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  1. Lancé 2020
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
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La pétition a été couronnée de succès !

10/04/2020 à 17:24

Fehler in Benennung der zuständigen Regierung als auch Tippfehler


Neuer Petitionstext: In den Verhandlungen zum COVID-19-Krankenhaus-Entlastungsgesetz wurde beim Bundesministerium für Gesundheit darauf verzichtet, die stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen für Mütter / Väter und Kinder mit aufzunehmen. Die Einrichtungen nach § 111 a SGB V wurden auch nicht im Sozialdienstleister-Einsatzgesetz genannt und fallen somit derzeit komplett durch das System.
Im Bundesland Bayern wurde mit dem Notfallplan Corona-Pandemie - Punkt "Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern" bereits dafür gesorgt dass Einrichtungen nach § 111 a SGB V mit einbezogen werden und staattliche staatliche Hilfen in Form von Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen können.


Neue Begründung: Wie möchten dass die Landesregierung Bundesregierung die Einrichtungen nach dem 111 a SGB V mit einer Allgemeinverfügung in den Notfallplan mit einbezieht und dies dementsprechend vergütet wird.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 4.685 (4.661 in Deutschland)


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