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In den Verhandlungen zum COVID-19-Krankenhaus-Entlastungsgesetz wurde beim Bundesministerium für Gesundheit darauf verzichtet, die stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen für Mütter / Väter und Kinder mit aufzunehmen. Die Einrichtungen nach § 111 a SGB V wurden auch nicht im Sozialdienstleister-Einsatzgesetz genannt und fallen somit derzeit komplett durch das System.
Im Bundesland Bayern wurde mit dem Notfallplan Corona-Pandemie - Punkt "Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern" bereits dafür gesorgt dass Einrichtungen nach § 111 a SGB V mit einbezogen werden und staatliche Hilfen in Form von Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen können.
Reason
Wie möchten dass die Bundesregierung die Einrichtungen nach dem 111 a SGB V mit einer Allgemeinverfügung in den Notfallplan mit einbezieht und dies dementsprechend vergütet wird.
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Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Bereits während der Laufzeit der Petition sind die Mutter- Vater Kind Kurkliniken unter den Rettungsschirm aufgenommen worden. Von daher war ab diesem Zeitpunkt die Petition obsolet. Ich hatte diese dann auch gestoppt und drücke weiterhin den Kliniken mit den aktuellen Hygienekonzepten & Vorschriften, alle Daumen, dass wir auch dies gemeinsam überstehen.
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Änderungen an der Petition
on 10 Apr 2020 -
Änderungen an der Petition
on 01 Apr 2020
Debate
Für den Erhalt dieser Kliniken mit all ihren wunderbaren Mitarbeitern, die tagtäglich zum Wohl unser Aller und unserer Gesellschaft, beitragen. Für die mehr als notwendige Unterstützung unserer Kinder - deren gesunde Zukunft und die ihrer Familien. Welch Vielzahl an öffentlichen Geldern, wurden und werden oftmals völlig unnötig an anderen Stellen ausgegeben.
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