Région: Allemagne
Succès
Social

Covid-19: Private Kinderbetreuung in Kleingruppen legalisieren!

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Bundesregierung
4 262 Soutien 4 258 en Allemagne

La pétition est acceptée.

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06/05/2020 à 13:31

Liebe Unterstützer/innen, in der gestrigen Pressekonferenz der Landesregierung in Bayern wurde die Legalisierung der privaten Kleingruppenbetreuung beschlossen und bis zu drei Familien dürfen sich nun die Betreuung unserer Kleinsten teilen. Dies ist ein kleiner Fortschritt für Eltern und eröffnet neue Räume der Kontaktmöglichkeiten zu Gleichaltrigen für unsere Kinder. Bayern folgt damit anderen Bundesländern, wo diese Idee schon umgesetzt wurde. Nichtsdestotrotz sind wir von einer Normalität für unsere Kinder noch weit entfernt und ich drücke uns allen die Daumen, dass die Politik ganzheitliche Antworten für alle Familien/Kinder findet und wir diese Krise gut überstehen. Ich danke Euch herzlich für die Unterstützung und das Engagement. Familien und Kinder brauchen viel mehr Lobby, um in der Krise mehr und richtige Beachtung zu bekommen, da bleibe ich dran,

Herzliche Grüße & Bleibt gesund.
Dörte Kaschdailis
München



18/04/2020 à 12:11

Rechtschreibung, Grammatik überarbeitet


Neuer Petitionstext: Im Zuge der Covid-19 Krise wurden in Deutschland vor 5 Wochen und anwährend die Kinderbetreuungseinrichtungen (0-6 J), Grundschulen (6-10 J) und weiterführende Schulen (10-19 j) J) geschlossen, um eine ein weiteres Verbreiten des Corona-Virus einzudämmen. Gleichzeitig wurden Kontaktbeschränkungsmaßnahmen erlassen, welche das Bilden von Gruppen ausserhalb außerhalb des eigenen Hausstandes unterbinden. Die Maßnahmen gelten dem Allgemeinwohl und der Verhinderung der Überlastung des deutschen Gesundheitswesen Gesundheitswesens und somit dem Retten von Leben.
Mit Pressekonferenz vom 15.04.2020 wurden die Kontaktbeschränkungen bis zum 03.05.2020 verlängert und die Bundesländer vollziehen jeweils Einzelmaßnahmen zur schrittweisen Lockerung anderer Maßnahmen. Eine Wiederaufnahme der Kinderbetreuung in Kita und Grundschule ist zunächst nicht vorgesehen. Das Risiko der unkontrollierten Verbreitung des Virus erscheint hier zu hoch. Ein Fahrplan für Kindertagesstätten und Grundschulen liegt nicht vor. In Bayern ist beides zunächst bis 11.05.2020 geschlossen (sodann 9 Wochen) und eine vollständige Wiederaufnahme der Kinderbetreuung wird momentan mit Datum "nach den Sommerferien" diskutiert (sodann 5-6 Monate). Die aktuellen Lockerungsmaßnahmen betreffen ausschließlich wirtschaftliche Aspekte und lassen soziale Aspekte in Bezug auf Kinder und Familien komplett außen vor. Mit dieser Petition möchte ich darauf aufmerksam machen und zwei konkrete Maßnahmen für die Entlastung von Kindern und Eltern vorschlagen:
**Gegen die Vereinsamung von Kindern und die Beibehaltung von Kontaktminimierungen**
**1) Legalisierung von privaten „Care-Share-Modellen“ / "fürsorgenden Gemeinschaften“**
- es muss Eltern/Gemeinschaften gestattet werden werden, rollierend eine festgelegte Anzahl von (Klein)Kindern (Klein-)Kindern zu betreuen, um Kita- und Grundschulschliessungen Grundschulschließungen und deren Auswirkung auf das Ausbleiben von Gleichaltrigen-Kontakten abzufedern
- die Kindergruppe soll dabei eine feste Kleingruppe sein (immer die gleichen Kinder, z.B. maximal 2-5 Kinder)
- die Betreuung soll in den eigenen Räumlichkeiten/Anlagen der jeweils betreuenden Personen stattfinden
- größere/selbstständigere Kinder sollen im Rahmen dieser „fürsorgenden Gemeinschaft“ auch die Möglichkeit haben sich draußen zusammen aufzuhalten
**2) Sofortige Öffnung von Spielplätzen und insbesondere Schul-/Vereinssportanlagen für „fürsorgende Gemeinschaften“**
- hier liegt derzeit sehr viel öffentlicher Raum brach, welcher unter 1. und Personenzahlauflagen (analog Geschäften) wieder nutzbar gemacht werden soll.


Neue Begründung: Begründung zu 1)
Die derzeitige Situation ist komplex und eine schwierige Zeit für alle Bürger in Deutschland. Die Last der Anderen kann nicht gegeneinander aufgewogen werden. Alle Schutzmaßnahmen gelten den Risikogruppen als soziale Verantwortung. Kinder erleben die Situation als besonders schwierig, gerade wenn diese längerfristig anhält. Fühlt es sich zunächst noch wie Urlaub an, kommt auf Dauer die Ermüdung und Kinder fühlen sich einsam. Besonders kleineren Kinder Kindern (ca. bis 10 J) fehlt das soziale Gefüge mit Gleichaltrigen und der digitale Ersatz kann hier nicht greifen. Diese Kinder haben aber auch häufig einen überschaubaren engeren Freundeskreis, welcher sich auf 2-5 Kinder beschränkt. Oft organisieren sich Eltern auch in normalen Zeiten in diesem Umfang zum Aushelfen bei der Betreuung, um z.B. wichtigen Terminen im Job nachzugehen. Sowohl für Kinder, als auch Eltern, wäre die Legalisierung der privaten Kleingruppenbetreuung eine sinnvolle Entlastung. Kinder kommen an die wichtigen Gleichaltrigen-Kontakte und Eltern können sich rollierend organisieren und sich dabei den Betreuungsaufwand teilen. Gleichzeitig würde das Betreuungssystem entlastet (Notbetreuung, eventuelle Schichtbetriebe usw.) Deshalb soll die Kontaktminimierung hier gelockert werden und diese Form der privaten Organisation von Kinderbetreuung legalisiert werden.
Begründung zu 2)
Die aktuellen Lockerungsmaßnahmen sehen Öffnungen von Geschäften bis zu gewissen qm-Zahlen vor, auch z.B. Gastronomie / Friseure etc. sollen absehbar, mit Auflagen, wieder öffnen dürfen. Die Öffnung von Spielplätzen und/oder Schul-/Vereinssportanlagen wurde noch gar nicht disktutiert. Gerade im Bereich der Schul-/Vereinssportanlagen liegen derzeit riesige Flächen brach und Familien weichen auf Parkwiesen aus. Es erschließt sich nicht, warum nicht auch diese Flächen, analog Verkaufsflächen unter Personenzahlauflagen, wieder nutzbar gemacht werden sollten.
**Wenn wir davon ausgehen, dass Grundschulen und Kindertagesstätten bis „nach den Sommerferien“ geschlossen bleiben sollen, müssen Alternativen zur Abfederung der sozialen, psychischen und physiologischen Belastung von Kindern und Eltern erdacht werden! Die Annahme des verantwortungsvollen Handels für Bürger in Baumärkten, Autohäusern, bei Friseuren, in Buchläden etc. muss auch für fürsorgende Gemeinschaften gelten!**

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 49 (49 in Deutschland)


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