Das Bestellerprinzip auch beim Kauf/Verkauf von Immobilien einführen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten


09.11.2015, 08:57

Formänderung
Neue Begründung: Es entspricht einfach nicht dem Bild einer modernen Marktwirtschaft, dass Personen zur Zahlung von Leistungen gezwungen werden, obwohl sie diese Leistungen nicht in Anspruch nehmen wollen.
Wenn ein Immobilienbesitzer sich den mit dem Verkauf seiner Immobilie verbundenen Aufwand ersparen will, so soll er auch selbst für diese in Anspruch genommene Dienstleistung bezahlen. Die aktuelle Rechtslage, die es erlaubt diese Kosten einfach ungefragt an den Käufer weiterzuleiten ist vollkommen weltfremd und nicht angebracht.
Zumal ist die Höhe der Provision hierbei einmal in Frage zu stellen. Am Beispiel des Verkaufs einer 180.000Euro teuren Wohnung kassiert ein Makler über 6.000Euro dafür, dass er 2-3 Besichtigungstermine wahrnimmt und ein Exposé ins Internet hoch lädt. Den damit verbundenen Arbeitsaufwand darf sich jeder selbst einmal ausrechnen.
Beispiel aus dem Alltag:
Ein Autohersteller möchte ein Auto an einen Kunden verkaufen. Hierfür möchte er 30.000Euro haben. Um das Auto für den Kunden schmackhaft zu machen engagiert er einen Autohändler, der das Auto in seinem Autohaus ausstellt und dafür wirbt. Das ist für den Hersteller einfacher als sich selbst darum zu kümmern. Für diese Dienstleistung möchte der Händler gerne 3,57% Provision haben und schreibt eine Rechnung über 1071Euro. Diese stellt er jedoch nicht an den Hersteller aus, für den er die Dienstleistung durchgeführt hat, sondern an den Autokäufer, der Diese Dienstleistung nicht eingefordert hat, sondern das Auto auch ohne die Präsentation des Händlers gekauft hätte.
Wie sie merken stimmt hier etwas nicht.
Deshalb fordere ich sie hiermit aus, unterschreiben sie die Petition um das Bestellerprinzip auch auf den Immobilienkauf auszuweiten.
Warum sollte das Bestellerprinzip nur für Vermietungen gelten und nicht auch für den Immobilienkauf eingeführt werden?


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