Reģions: Austrija
Labklājība

Der Jugendvertrauensrat (JVR) für junge ArbeitnehmerInnen muss erhalten bleiben.

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Petīcija ir adresēta
Bundesregierung
2 563 Atbalstošs

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

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  1. Sākās 2018
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

08.05.2018 15:01

Die Petition wurde noch genauer ausformuliert, um die Unterschreibenden besser über den Grund der Petition aufklären zu können.


Neuer Petitionstext: **Die Bundesregierung hat in ihrem Regierungsabkommen festgehalten, **Im Regierungsprogramm heißt es auf Seite 103: „Das aktive Wahlalter bei Betriebsratswahlen wird von 18 auf 16 Jahre gesenkt (…) und ersetzt den Jugendvertrauensrat (JVR) ersatzlos abschaffen zu wollen. Jugendvertrauensrat.“ Dieses Vorhaben muss gestoppt verhindert werden.**


Neue Begründung: Junge Was macht ein Jugendvertrauensrat?
Der Jugendvertrauensrat - sozusagen der Lehrlingssprecher - vertritt die Interessen der Lehrlinge und der jungen Beschäftigten im Betrieb. Er kümmert sich darum, dass gesetzliche Bestimmungen zur Lehrlingsausbildung eingehalten werden, ist Vertrauensperson bei schulischen und privaten Problemen und dient als Schnittstelle zwischen Vorgesetzten und Lehrlingen. Ähnlich dem Betriebsrat ist in jedem Betrieb mit mehr als fünf Lehrlingen und Jugendlichen ein Jugendvertrauensrat zu wählen. Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten unter 18 bzw. Lehrlinge unter 21 Jahre. Als Jugendvertrauensrat kandidieren können alle bis 23, gewählt wird alle zwei Jahre.
Warum muss der Jugendvertrauensrat bleiben?
Das Vorhaben der Regierung, das Wahlalter zu senken und den Jugendvertrauensrat dadurch zu ersetzen, würde bedeuten, dass Lehrlinge und junge
ArbeitnehmerInnen keine eigene Vertretung mehr wählen könnten. Viele könnten auch den Betriebsrat nicht wählen, weil eine Lehrzeit zwischen drei und im speziellen Lehrlinge haben ein Recht auf demokratisch gewählte VertreterInnen. Die Abschaffung des JVR Gesetzes ist sinnlos, denn deswegen ist es nicht verboten JVR zu werden oder einen zu gründen, sondern es wird vier Jahre dauert, der Betriebsrat aber nur öfter vor Gericht landen als sonst.
Im Detail achtet
alle fünf Jahre gewählt wird. Unter-16-Jährige hätten gar keine Möglichkeit mehr, mitzubestimmen. Das Konzept „Jugendliche vertreten Jugendliche“ hat sich voll bewährt. Denn nur der JVR auf Jugendvertrauensrat vertritt ausschließlich die Einhaltung Interessen der Qualität im Ausbildungsbetrieb und tritt als Vermittler zwischen jungen Menschen und ihren ArbeitgeberInnen auf. In Betrieben mit JVR schaffen Lehrlinge überdurchschnittlich oft die LAP und sind mit ihrer Ausbildung insgesamt viel zufriedener.
ArbeitnehmerInnen, daher muss der Jugendvertrauensrat bleiben!



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