Deutscher Bundestag - Entscheidungspraxis des Kunstbeirates

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
53 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

53 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2009
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:01

Bernd Meinen

Deutscher Bundestag Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.06.2010 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, die Entscheidungspraxis des Kunstbeirates des Deut-
schen Bundestages öffentlich einsehbar und unter Bereitstellung eines Online-
Kunstservers der demokratischen Beeinflussung zugänglich zu machen.

Zur Begründung wird angeführt, es sei gegenwärtig allein Aufgabe des Kunstbeirates
des Deutschen Bundestages zu entscheiden, welche Kunst durch den Deutschen
Bundestag angeschafft und gezeigt werde. Diese Entscheidungspraxis solle
angemessen öffentlich kommuniziert und durch Vorschlagsrecht sowie durch Mitbe-
stimmungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit in ein Übungsfeld direkter Demokratie
umgewandelt werden.

Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen Bun-
destages veröffentlicht. Es gingen 53 Mitzeichnungen sowie zwei Diskussionsbei-
träge ein.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage zweier
Stellungnahmen der Bundestagsverwaltung wie folgt dar: Der Petitionsausschuss stellt fest, dass der Kunstbeirat vom Ältestenrat des Deut-
schen Bundestages eingesetzt worden ist. Mit diesem Gremium unter Vorsitz des
Bundestagspräsidenten hat sich der Deutsche Bundestag einen Beirat geschaffen,
der den Bundestagspräsidenten in Fragen der Förderung der bildenden Kunst berät.
Diesem Gremium gehören in der 17. Wahlperiode neun Abgeordnete an, die von den
Fraktionen benannt werden. Der Kunstbeirat tagt unter Vorsitz des Präsidenten des
Deutschen Bundestages und trifft Entscheidungen für Ankäufe zur Kunstsammlung.
Weitere Entscheidungsfelder sind die Auswahl und Realisierung von Kunst-am-Bau-
Projekten sowie die Veranstaltung von Ausstellungen der zeitgenössischen Kunst.

Die Kunstsammlung des Deutschen Bundestages umfasst etwa 4.000 Exponate von
Graphiken, Gemälden, Gobelins und Skulpturen. Auf ein bis zwei Ankaufsitzungen
pro Jahr erwirbt der Kunstbeirat Kunstwerke für die Sammlung. Vorgestellt werden
auf den Ankaufsitzungen Arbeiten, die von Künstlern oder Galeristen auf Vorschlag
von Abgeordneten oder Kunstsachverständigen hin eingereicht wurden. Der Kunst-
beirat trifft seine Entscheidungen mehrheitlich. Durch die Ankäufe sollen Künstlerin-
nen und Künstler unmittelbar gefördert und für ihre weitere Arbeit ermutigt werden.

Die Kunstsammlung des Deutschen Bundestages ist nicht für die Öffentlichkeit zu-
gänglich. Hingegen werden die Kunst-am-Bau-Projekte in regelmäßigen Besucher-
führungen an den Wochenenden zugänglich gemacht. In unregelmäßigen Zeitab-
ständen finden auch Ausstellungen der angekauften Werke statt (beispielsweise in
der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland in Bonn von Feb-
ruar bis Mai 1999). Dem gleichen Zweck dient der Kunst-Raum, in dem seit Septem-
ber 2005 Ausstellungen über die Kunstsammlung sowie insbesondere über Neuer-
werbungen informieren.

Soweit der Petent eine öffentliche Einsehbarkeit der Entscheidungspraxis des
Kunstbeirates fordert, erinnert der Petitionsausschuss daran, dass die Entscheidun-
gen des Kunstbeirates durch Pressemitteilungen und Ausstellungen, in denen die
angekauften Werke oder die eingereichten Projekte vorgestellt werden, der Öffent-
lichkeit bekannt gemacht werden. Neben den bereits erwähnten Führungen zu den
Kunstwerken, die der Besucherdienst anbietet, werden Flyer, Broschüren, Bücher und Filme zur Kunst im Deutschen Bundestag veröffentlicht, die der Öffentlichkeit zur
Verfügung gestellt werden. Sie sind über das Referat Öffentlichkeitsarbeit der Bun-
destagsverwaltung erhältlich.

Soweit mit der Eingabe die Bereitstellung eines Online-Kunstservers gefordert wird,
erinnert der Petitionsausschuss daran, dass der Deutsche Bundestag seine Projekte,
Ausstellungen sowie die Kunstsammlung unter der Internet-Adresse www.kunst-im-
bundestag.de vorstellt. Über das im Kunst-Raum ausliegende Besucherbuch oder die
Mail-Adresse kunstraum@bundestag.de können Anregungen und Kritik jederzeit
zugeleitet werden. Der Petitionsausschuss äußert die Überzeugung, dass auf diese
Weise eine gute öffentliche Kommunikation der Tätigkeit des Kunstbeirates erfolgen
kann.

Hinsichtlich der Forderung nach der Schaffung eines Vorschlagrechtes und von Mit-
entscheidungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit unterstreicht der Petitionsaus-
schuss, dass über den Ankauf der Kunstwerke Abgeordnete entscheiden, denen
diese Aufgabe vom repräsentativ gewählten Parlament übertragen worden ist. Es ist
im Sinne der repräsentativ-demokratischen Verfassung, dass die Entscheidungen
von den Abgeordneten getroffen werden. Es entspricht zugleich dem grundlegenden
Konzept der Kunstsammlung, die als Parlamentsartothek genutzt wird, dass Abge-
ordnete über Kunst für Abgeordnete entscheiden, dass also innerhalb des Parla-
ments eine Auseinandersetzung über Kunst stattfindet und nicht außerhalb. Vor die-
sem Hintergrund wird auch ein allgemeines Mitsprache- und Vorschlagsrecht nicht
befürwortet. Ein solches Mitsprache- und Vorschlagsrecht wäre zudem mit Blick auf
die zu erwartende Zahl der Ankaufsvorschläge nicht praktikabel. Es ist daher auch im
Bereich der Museen und vergleichbarer Institutionen das übliche Entscheidungs-
verfahren, die Auswahl von Kunstwerken Jurys zu übertragen. Eine Notwendigkeit,
von dieser gängigen Entscheidungspraxis im Falle der Kunstsammlung des Deut-
schen Bundestages abzuweichen, ist nicht erkennbar.

Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in Aussicht stellen,
im Sinne der vorgetragenen Anliegen tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das Petiti-
onsverfahren abzuschließen.


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