Region: Germany

Deutscher Bundestag - Reform der Regelungen zu den "Fragestunden" und zur "Befragung der Bundesregierung"

Petitioner not public
Petition is addressed to
Deutschen Bundestag

178 signatures

The petition is denied.

178 signatures

The petition is denied.

  1. Launched 2014
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

News

05/13/2017, 04:22

Pet 2-18-02-1101-012826



Deutscher Bundestag



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung



Der Petent fordert, die entsprechenden Regelungen zu den "Fragestunden" sowie

zur Befragung der Bundesregierung zu reformieren.

Im Einzelnen soll nach den Vorstellungen des Petenten für die Mitglieder des

Bundeskabinetts Anwesenheitspflicht bestehen und ihnen die Verpflichtung auferlegt

werden, die Fragen zu ihren Fachgebieten persönlich zu beantworten. Außerdem

sollen Abgeordnete die Möglichkeit erhalten, zu jedem Thema persönlich Fragen zu

stellen. Für Fragesteller und Antwortende solle es feste Zeiten geben. Schriftliche

Fragen der Abgeordneten sollen nicht bei der Bundesregierung, sondern beim

Präsidium des Deutschen Bundestages einzureichen sein, wobei die Fragen nicht an

die Bundesregierung weitergeleitet werden und diese auch nichts über den Inhalt der

Fragen erfahren soll. Ferner soll die gegenwärtig geltende Frist zur Einreichung

schriftlicher Fragen von fünf Tagen vor der jeweiligen Veranstaltung auf einen Tag

gekürzt werden.

Mit den vorgetragenen Vorschlägen möchte der Petent erreichen, dass die

bestehende Formalisierung und Überregulierung bei der Befragung der

Bundesregierung und bei den Fragestunden der Abgeordneten durchbrochen und

die Informationspflicht der Bundesregierung sowie die Kontrollrechte der

Abgeordneten gestärkt werden. Es gehe darum, eine lebendige Demokratie zu

schaffen, und zwar in Form eines öffentlichen Forums, in dem Abgeordnete und

Regierungsmitglieder in einen direkten Austausch treten. Nur in diesem Rahmen

könnten Abgeordnete als Volksvertreter die ihnen obliegende Aufgabe, die

Regierung zu kontrollieren, effektiv durch- und umsetzen.



Zu den Einzelheiten des Vortrags wird auf die vom Petenten eingereichten

Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht

worden. Es gingen 178 Mitzeichnungen sowie 32 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat die Eingabe unter Zugrundelegung der relevanten

Sachzusammenhänge und der aktuellen Diskussion geprüft. Das Ergebnis der

parlamentarischen Prüfung lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss ruft einleitend in Erinnerung, dass in jeder Sitzungswoche

des Deutschen Bundestages mittwochs ab 13 Uhr zunächst eine in der Regel

30-minütige Befragung der Bundesregierung stattfindet. Daran schließt sich eine in

der Regel zweistündige Fragestunde an. Hierbei handelt es sich um zwei jeweils

eigenständige Instrumente parlamentarischer Kontrolle gegenüber der

Bundesregierung, deren Ablauf sich aus der Geschäftsordnung des Deutschen

Bundestages (GO-BT) in Verbindung mit den zur Befragung der Bundesregierung

bzw. zur Fragestunde erlassenen Richtlinien ergibt. Die GO-BT und die Richtlinien

beschließt der Bundestag jeweils zu Beginn der Wahlperiode für die Dauer der

Wahlperiode.

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass der Petent bei seinen Änderungsvorschlägen

nicht zwischen der Regierungsbefragung und der Fragestunde unterscheidet.

Insbesondere mit Blick auf seine Forderung nach einer Anwesenheitspflicht für

Kabinettsmitglieder, nach der Möglichkeit, aktuelle Fragen an die Bundesregierung

zu richten und nach der Einführung fester Redezeiten für Fragesteller und

Antwortende, sind entsprechende Regelungen bereits jetzt in der GO-BT enthalten.

Die Richtlinie zur Befragung der Bundesregierung (Anlage 7 zur GO-BT) sieht die

Anwesenheit von Kabinettsmitgliedern vor. Nach dem in der Richtlinie vorgesehenen

Ablauf der Regierungsbefragung erhält zu Beginn ein Kabinettsmitglied das Wort zu

einem fünfminütigen Bericht aus der vorangegangenen Kabinettsitzung. Danach

können Abgeordnete Fragen an die Bundesregierung richten. Die Fragen sollen sich

zunächst auf das Thema aus der Kabinettsitzung beziehen, über das berichtet

worden ist. Danach können Fragen zu anderen Themen der Kabinettsitzung und zu

sonstigen Themen von aktuellem Interesse gestellt werden. Die im Rahmen der

Regierungsbefragung gestellten Fragen müssen nicht vorher schriftlich eingereicht,

sondern können spontan aus der Sitzung heraus gestellt werden. Die Fraktionen



haben sich darauf verständigt, dass für Fragen und Antworten jeweils eine Redezeit

von einer Minute gelten soll. Der Ablauf der Redezeit wird im Plenarsaal angezeigt.

Angesichts dessen stellt der Petitionsausschuss fest, dass die

geschäftsordnungsrechtliche Ausgestaltung der Regierungsbefragung das Eingehen

auf tagesaktuelle Themen ermöglicht und die Anwesenheit von Kabinettsmitgliedern

im Plenarsaal vorsieht, allerdings nicht notwendigerweise des gesamten Kabinetts.

Die Bundesregierung entscheidet, durch welche ihrer Mitglieder sie sich im Plenum

vertreten lässt.

Hingegen finden sich in den geschäftsordnungsrechtlichen Regelungen für den

Ablauf der Fragestunde abweichende Vorgaben. Jedes Mitglied des Bundestages

kann in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung in der

Fragestunde an die Bundesregierung richten (Anlage 4 zur GO-BT). Die Fragen sind

vorher schriftlich beim Bundestagspräsidenten einzureichen und werden vom

Bundestag an die Bundesregierung übermittelt. Die Einreichungsfrist endet am

Freitag vor der jeweiligen Sitzungswoche um 10 Uhr. Dem Bedürfnis, tagesaktuelle

Themen ansprechen zu können, wird nach Überzeugung des Petitionsausschusses

dadurch Rechnung getragen, dass Fragen von offensichtlich dringendem öffentlichen

Interesse zusätzlich zugelassen werden sollen, wenn sie spätestens am Tag vor der

Fragestunde bis 12 Uhr eingereicht werden. Diese dringlichen Fragen werden in der

Fragestunde zuerst aufgerufen und beantwortet. Danach werden die fristgerecht

eingereichten Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung geordnet

aufgerufen.

Die Richtlinie für die Fragestunde sieht die Beantwortung der Fragen durch den

zuständigen Bundesminister oder seinen Vertreter vor, sodass sich

Regierungsmitglieder in der Fragestunde durch Parlamentarische Staatssekretäre

vertreten lassen können. Dies entspricht auch der Praxis. Die Fragesteller haben

nach der Beantwortung ihrer Fragen die Möglichkeit, bis zu zwei Zusatzfragen an die

Bundesregierung zu richten, die dann spontan mündlich beantwortet werden sollen.

Weitere Zusatzfragen anderer Bundestagsmitglieder sollen ebenfalls zugelassen

werden. Die Fraktionen haben sich auch für die Fragestunde auf Redezeiten

verständigt. Danach soll die erste Antwort zwei Minuten, weitere Fragen und

Antworten jeweils eine Minute nicht überschreiten. Fragen, die wegen Zeitmangels

während der Fragestunde nicht mehr mündlich beantwortet werden können,

beantwortet die Bundesregierung schriftlich. Gleiches gilt, wenn der Fragesteller



während der Fragestunde nicht anwesend sein kann und die schriftliche

Beantwortung seiner Frage beantragt.

Über die Dringlichkeitsfragen ermöglicht auch die Fragestunde zumindest in

begrenztem Umfang das Eingehen auf tagesaktuelle Entwicklungen. Außerdem

haben die Fragesteller einen Anspruch auf eine Antwort entweder vom zuständigen

Bundesminister oder von dessen Vertreter. Ob der Minister in der Fragestunde selbst

anwesend ist oder sich von einem Parlamentarischen Staatssekretär vertreten lässt,

wird innerhalb der Bundesregierung entschieden.

Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in Aussicht

stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher,

das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung (PDF)


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