13.05.2017, 04:22
Pet 2-18-02-1101-012826
Deutscher Bundestag
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert, die entsprechenden Regelungen zu den "Fragestunden" sowie
zur Befragung der Bundesregierung zu reformieren.
Im Einzelnen soll nach den Vorstellungen des Petenten für die Mitglieder des
Bundeskabinetts Anwesenheitspflicht bestehen und ihnen die Verpflichtung auferlegt
werden, die Fragen zu ihren Fachgebieten persönlich zu beantworten. Außerdem
sollen Abgeordnete die Möglichkeit erhalten, zu jedem Thema persönlich Fragen zu
stellen. Für Fragesteller und Antwortende solle es feste Zeiten geben. Schriftliche
Fragen der Abgeordneten sollen nicht bei der Bundesregierung, sondern beim
Präsidium des Deutschen Bundestages einzureichen sein, wobei die Fragen nicht an
die Bundesregierung weitergeleitet werden und diese auch nichts über den Inhalt der
Fragen erfahren soll. Ferner soll die gegenwärtig geltende Frist zur Einreichung
schriftlicher Fragen von fünf Tagen vor der jeweiligen Veranstaltung auf einen Tag
gekürzt werden.
Mit den vorgetragenen Vorschlägen möchte der Petent erreichen, dass die
bestehende Formalisierung und Überregulierung bei der Befragung der
Bundesregierung und bei den Fragestunden der Abgeordneten durchbrochen und
die Informationspflicht der Bundesregierung sowie die Kontrollrechte der
Abgeordneten gestärkt werden. Es gehe darum, eine lebendige Demokratie zu
schaffen, und zwar in Form eines öffentlichen Forums, in dem Abgeordnete und
Regierungsmitglieder in einen direkten Austausch treten. Nur in diesem Rahmen
könnten Abgeordnete als Volksvertreter die ihnen obliegende Aufgabe, die
Regierung zu kontrollieren, effektiv durch- und umsetzen.
Zu den Einzelheiten des Vortrags wird auf die vom Petenten eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Es gingen 178 Mitzeichnungen sowie 32 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat die Eingabe unter Zugrundelegung der relevanten
Sachzusammenhänge und der aktuellen Diskussion geprüft. Das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss ruft einleitend in Erinnerung, dass in jeder Sitzungswoche
des Deutschen Bundestages mittwochs ab 13 Uhr zunächst eine in der Regel
30-minütige Befragung der Bundesregierung stattfindet. Daran schließt sich eine in
der Regel zweistündige Fragestunde an. Hierbei handelt es sich um zwei jeweils
eigenständige Instrumente parlamentarischer Kontrolle gegenüber der
Bundesregierung, deren Ablauf sich aus der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages (GO-BT) in Verbindung mit den zur Befragung der Bundesregierung
bzw. zur Fragestunde erlassenen Richtlinien ergibt. Die GO-BT und die Richtlinien
beschließt der Bundestag jeweils zu Beginn der Wahlperiode für die Dauer der
Wahlperiode.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass der Petent bei seinen Änderungsvorschlägen
nicht zwischen der Regierungsbefragung und der Fragestunde unterscheidet.
Insbesondere mit Blick auf seine Forderung nach einer Anwesenheitspflicht für
Kabinettsmitglieder, nach der Möglichkeit, aktuelle Fragen an die Bundesregierung
zu richten und nach der Einführung fester Redezeiten für Fragesteller und
Antwortende, sind entsprechende Regelungen bereits jetzt in der GO-BT enthalten.
Die Richtlinie zur Befragung der Bundesregierung (Anlage 7 zur GO-BT) sieht die
Anwesenheit von Kabinettsmitgliedern vor. Nach dem in der Richtlinie vorgesehenen
Ablauf der Regierungsbefragung erhält zu Beginn ein Kabinettsmitglied das Wort zu
einem fünfminütigen Bericht aus der vorangegangenen Kabinettsitzung. Danach
können Abgeordnete Fragen an die Bundesregierung richten. Die Fragen sollen sich
zunächst auf das Thema aus der Kabinettsitzung beziehen, über das berichtet
worden ist. Danach können Fragen zu anderen Themen der Kabinettsitzung und zu
sonstigen Themen von aktuellem Interesse gestellt werden. Die im Rahmen der
Regierungsbefragung gestellten Fragen müssen nicht vorher schriftlich eingereicht,
sondern können spontan aus der Sitzung heraus gestellt werden. Die Fraktionen
haben sich darauf verständigt, dass für Fragen und Antworten jeweils eine Redezeit
von einer Minute gelten soll. Der Ablauf der Redezeit wird im Plenarsaal angezeigt.
Angesichts dessen stellt der Petitionsausschuss fest, dass die
geschäftsordnungsrechtliche Ausgestaltung der Regierungsbefragung das Eingehen
auf tagesaktuelle Themen ermöglicht und die Anwesenheit von Kabinettsmitgliedern
im Plenarsaal vorsieht, allerdings nicht notwendigerweise des gesamten Kabinetts.
Die Bundesregierung entscheidet, durch welche ihrer Mitglieder sie sich im Plenum
vertreten lässt.
Hingegen finden sich in den geschäftsordnungsrechtlichen Regelungen für den
Ablauf der Fragestunde abweichende Vorgaben. Jedes Mitglied des Bundestages
kann in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung in der
Fragestunde an die Bundesregierung richten (Anlage 4 zur GO-BT). Die Fragen sind
vorher schriftlich beim Bundestagspräsidenten einzureichen und werden vom
Bundestag an die Bundesregierung übermittelt. Die Einreichungsfrist endet am
Freitag vor der jeweiligen Sitzungswoche um 10 Uhr. Dem Bedürfnis, tagesaktuelle
Themen ansprechen zu können, wird nach Überzeugung des Petitionsausschusses
dadurch Rechnung getragen, dass Fragen von offensichtlich dringendem öffentlichen
Interesse zusätzlich zugelassen werden sollen, wenn sie spätestens am Tag vor der
Fragestunde bis 12 Uhr eingereicht werden. Diese dringlichen Fragen werden in der
Fragestunde zuerst aufgerufen und beantwortet. Danach werden die fristgerecht
eingereichten Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung geordnet
aufgerufen.
Die Richtlinie für die Fragestunde sieht die Beantwortung der Fragen durch den
zuständigen Bundesminister oder seinen Vertreter vor, sodass sich
Regierungsmitglieder in der Fragestunde durch Parlamentarische Staatssekretäre
vertreten lassen können. Dies entspricht auch der Praxis. Die Fragesteller haben
nach der Beantwortung ihrer Fragen die Möglichkeit, bis zu zwei Zusatzfragen an die
Bundesregierung zu richten, die dann spontan mündlich beantwortet werden sollen.
Weitere Zusatzfragen anderer Bundestagsmitglieder sollen ebenfalls zugelassen
werden. Die Fraktionen haben sich auch für die Fragestunde auf Redezeiten
verständigt. Danach soll die erste Antwort zwei Minuten, weitere Fragen und
Antworten jeweils eine Minute nicht überschreiten. Fragen, die wegen Zeitmangels
während der Fragestunde nicht mehr mündlich beantwortet werden können,
beantwortet die Bundesregierung schriftlich. Gleiches gilt, wenn der Fragesteller
während der Fragestunde nicht anwesend sein kann und die schriftliche
Beantwortung seiner Frage beantragt.
Über die Dringlichkeitsfragen ermöglicht auch die Fragestunde zumindest in
begrenztem Umfang das Eingehen auf tagesaktuelle Entwicklungen. Außerdem
haben die Fragesteller einen Anspruch auf eine Antwort entweder vom zuständigen
Bundesminister oder von dessen Vertreter. Ob der Minister in der Fragestunde selbst
anwesend ist oder sich von einem Parlamentarischen Staatssekretär vertreten lässt,
wird innerhalb der Bundesregierung entschieden.
Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in Aussicht
stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher,
das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung (PDF)