Alueella: Hessen
Opetus

Die Änderung des Erlasses zur zweiten Staatsprüfung in Hessen. Antragsteller: LiV des Landes Hessen

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Hessisches Kultusministerium und die Lehrkräfteakademie
3 417 Tukeva 2 787 sisään Hessen

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

3 417 Tukeva 2 787 sisään Hessen

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

  1. Aloitti 2020
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

09.04.2020 klo 23.15

Die Gyms wurden zuvor nicht erwähnt. Daher wurde dies jetzt nachgetragen.


Neuer Petitionstext: Diese Petition richtet sich an das Hessische Kultusministerium und die Lehrkräfteakademie.
Die Bitte basiert auf der heute erschienenen Verordnung zur 2. Staatsprüfung für die Lehrämter der GHRF.
Ghrf und Gym.
Konkret bitten wir, die betroffenen LiV, um eine Änderung der Verordnung und damit um die Anerkennung von erbrachter Leistung und der derzeitigen kritischen Situation.
Die Begründung der Forderungen können dem untenstehenden Feld entnommen werden.
Es werden drei mögliche Änderungen vorgeschlagen.
1. Die LiV des Prüfungssemesters bitten um die Aussetzung der Prüfung, als Angleichung des 1. und 2. Staatsexamens. Die Bewertungsgrundlagen können die zuvor erbrachten Unterrichtsbesuche sein. Die zurzeit mit insgesamt 60 % bewerteten Unterrichtsbesuche, das Schulleitergutachten und die pädagogische Facharbeit können eine fundierte Grundlage für eine Gesamtnote bilden.
2. Die LiV des Prüfungssemesters bitten um die Aussetzung der 60-Minütigen mündlichen Präsentationsprüfung auf Basis der Unterrichtsvorbereitung. Hierbei absolvieren sie ausschließlich die, nach alter Prüfungsverordnung vorgesehene, mündliche Fallprüfung.
3. Die LiV des Prüfungssemesters bitten um die Umverteilung der prozentualen Verrechnung der Noten. Die erbrachten Leistungen im Rahmen der Unterrichtsbesuche sollen dabei mit 60%, die pädagogische Facharbeit sowie das Schulleitergutachten wie gewöhnlich mit jeweils 10% bedacht werden.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 332 (300 in Hessen)


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