23.04.2019 klo 10.46
Das Lärmpegelmessgerät steht auf meinem Balkon. Blickrichtung zur Bahntrasse.
Die dazugeörige mail an:
buergerbeschwerden@stadt-koeln.de, Friederike.lonzen@stadt-koeln.de, carsten.burmeister@deutschebahn.com, sonja.askew@deutschebahn.de, VonEickenB@eba.bund.de, kader.ekici@landtag.nrw.de, rolf.muetzenich.wk@bundestag.de, gisela.manderla@bundestag.de
Sehr geehrte Frau Reker,
sehr geehrte Damen und Herren,
anbei finden Sie den Schallpegel aufgenommen und den entsprechenden Nachtzeitraum. Keine einzige Sekunde liegt der Wert unter 35 dB(A). Da kann man auch zu der "Mathe konnte ich nie"-Fraktion der Gesellschaft gehören, um zu dem Schluss zu kommen, dass der Mitellungspegel ebenfalls über 35 dB(A) liegen muss. Bei genauerer Betrachtung kommt man sogar auf die Idee, dass der Mittelungspegel über 45dB(A) liegt.
Wie war das noch mit den Grenzwerten? Muss man die einhalten? Der Bürger, die Bahn? Gibt es da Unterschiede?
Und bevor jemand auf die Idee kommt: Diese Messungen entspricht nicht den Anforderungen der TA Lärm... aber es hat ja bisher auch niemand von den Verantwortlichen es geschafft eine solche Messungen durchzuführen (warum eigentlich nicht?)... diverse Angebote meinerseits hat es gegeben. Ich würde mich freuen, gemeinsam mit einem "Verantwortlichen" die Messgeräte zu kalibrieren.
Einen ruhigen Start in die Woche
Heiko Braak