Familie

Doppeltes Elterngeld für Mehrlinge soll bleiben !

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
2.608 Unterstützende 2.514 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

2.608 Unterstützende 2.514 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

22.01.2015, 10:35

Konkretisierung der Petition
Neuer Titel: Doppeltes Elterngeld für Mehrlinge soll bleiben ! Neuer Petitionstext: Durch die neue Elterngeldregelung ("Elterngeld Plus") werden Mehrlingseltern benachteiligt.

Durch das 2013 erfochtene Urteil (Aktenzeichen BSG: B 10 EG 3/12 R und B 10 EG 8/12 R) stand den Eltern Mehrlings-Eltern bis 31.12.2014 pro Kind Elterngeld zu.

Das wurde nun geändert.

Neuerung beim Elterngeld ab Januar 2015:

Zum 01.01.2015 wird das doppelte Elterngeld für Mehrlingseltern wieder abgeschafft.
Stattdessen können Mehrlingseltern ab Januar 2015 das sog. Elterngeld-Plus + Partnerschaftsbonusmonate für ihre Kinder in Anspruch nehmen, die ab dem 01.07.2015 geboren werden.

Ab dem Jahr 2015 sollen Mehrlingseltern einen Anspruch von 4 Partnermonaten haben (bisher: 2 Partnermonate) Neue Begründung: Hintergrund zu dem Beschluss aus 2013 war die Klage von bayerischen Zwillingseltern, die sich die Erziehungsarbeit teilen und zeitgleich bei Ihren Zwillingen zu Hause bleiben wollten. Der Anspruch auf Elterngeld gelte grundsätzlich für das jeweilige Kind, daher könne für Mehrlinge nichts anderes gelten.

Vor dem Urteil des Bundessozialgerichts erhielten Mehrlingseltern nur für den älteren Zwilling das volle Elterngeld. Das andere Zwillingskind oder jedes weitere Drillingskind erhielten einen Mehrlingsbonus in Höhe von 300,00 EUR pro Monat. Im Juli 2013 entschieden die Richter, dass der Mehrlingszuschlag neben dem Elterngeldanspruch bestehen solle und der Mehrlingszuschlag beiden Elternteilen zustehe (wenn diese zu Hause bleiben).

Zwillingseltern, die vor der Geburt ihrer Kinder erwerbstätig waren, konnten also für jeden Mehrling Elterngeld erhalten (Grundlage ist das bisherige Einkommen + Mehrlingszuschlag). Eltern ohne Erwerbstätigkeit erhalten für jedes Mehrlingskind einen Mindestbetrag + Mehrlingszuschlag.

Durch die Gesetzesänderung werden Mehrlingseltern finanziell enorm benachteilgt. Der erhöhte Aufwand ist nicht durch die Pauschale von 300€ und zwei zusätzlichen Elternzeitmonaten abgetan.

Das letzte Urteil sollte in das neue Gesetz genauso einfließen, wie es Mehrlingseltern von 2009-2014 zu Gute kam.

DIE BENACHTEILIGUNG WIRD MEDIAL NICHT KOMMUNIZIERT ! DAS MUSS SICH ÄNDERN !


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern