Erfolg
Umwelt

Eil Petition zum Erhalt unserer Straßenbäume auf der Düsseldorferstraße im Dorf Saarn

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
An die Verantwortlichen der Stadt Mülheim /Ruhr
1.805 Unterstützende 542 in Mülheim an der Ruhr

Der Petition wurde entsprochen

1.805 Unterstützende 542 in Mülheim an der Ruhr

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
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21.04.2018, 02:15

Modifizierung


Neuer Petitionstext: Politiker der Stadt Mülheim Ruhr ziehen gerade die FÄLLUNG ALLER Straßenbäume auf der Düsseldorferstr. im Saarner Dorf in Erwägung (Für die Bäume in Saarn deutet sich eine Kompromisslösung an www.waz.de).
Die Sicherheit von Fußgängern sei nicht gewährleistet, die Stadt laufe Gefahr, wegen nicht nachgekommener Verkehrssicherungspflicht bei Unfällen verklagt zu werden.
Es gibt jedoch nur minimale Erhebungen, die durch einfachste Maßnahmen beseitigt werden könnten. Die "gefährlichste" Stelle befindet sich neben der Sparkasse, einem ca. 20qm großen Platz, der sich ideal für eine große, hübsche Sitzgelegenheit rund um den Baum anbieten würde.
Zur Verkehrssicherungspflicht der Kommunen hier ein interessantes Urteil aus Kleve,wo eine Frau - über bis zu 10 cm (!!!) Höhendifferenz -durch Wurzeln- auf dem Gehweg gestolpert war: openjur.de/u/95896.html
**Die angegebene Verkehrssicherungspflicht (Unfallgefahr durch Erderhebungen Die VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT betrifft jeden Baumbesitzer.
In
der Wurzeln) könnte die Stadt schonmal durch einfachste Maßnahmen erheblich mindern, indem die geschundenen Bäume (zugepflastert/zugeparkt ) ein Stück Erde zur Verfügung gestellt würde, um die Wasseraufnahme erheblich zu verbessern. Die weitere Erdverdichtung durch parkende Autos kann durch Metallbaumscheiben, die das aufgelockerte Erdreich vor weiterer Verdichtung schützen, sowie durch Metallbügel, die das Parken direkt am Stamm/Wurzelbereich verhinden, einfach verhindert werden.**
Die Baumschutzsatzung
Baumschutzssatzung der Stadt Mülheim sieht u.a Mülheim,werden Bäume,wie in Saarn ,unter Paragraph 1 unter Schutz gestellt.
Pflege ,-und Erhaltungsmaßnahmen können eingefordert werden (Paragraph 5) und kann bei Verstoß mit einer Geldbuße bis 50 000 Euro geahndet werden.(Paragraph 12)
Alle Bäume,die auf der Abholzliste stehen,vereint die steinharte,verdichtete Baumscheibe (offener Bereich um
den Erhalt /Verbesserung des Stadtklimas ,die Erhaltung eines artenreichen Baumbestandes, Wurzelstamm,in Saarn bei vielen Bäumen gar nicht vorhanden.)
Viele Bäume sind zudem bis zum Stamm zugepflastert,und
die Abwehr schädlicher Einwirkungen u.v.m vor: muelheim-ruhr.de Baumschutzsatzung)
Last der parkenden Autos setzt Ihnen zu.
Bäume brauchen Mineralien/Wasser/Humus/Luft im Bereich der Baumscheibe. Wie jedes Lebewesen kämpfen sie,um zu überleben.Ganz egal ,ob Tief,-Flach,-oder Herzwurzler.Eine Unterbepflanzung würde durch Bildung von Wurzelkanälen Abhilfe schaffen,genauso wie Regenwürmer und Insekten,die das Erdreich auflockern.Doch es gibt hier keine Lebensgrundlage.
Es wäre so einfach.
Der "Problembaum ,neben der Sparkasse,steht auf einem ca 40qm großen Platz.Hier könnte man eine großzügige Baumscheibe öffnen und eine hübsche Sitzgelegenheit um den Baum schaffen.
Andere Bäume eignen sich für eine Unterbepflanzung,die ebenfalls das Ortsbild verschönern.
Die Bäume an den Parkplätzen könnten durch Metallbaumscheiben mit Wasser versorgt werden und eine Bodenverdichtung wäre AUSGESCHLOSSEN.Außerdem würde kein Parkplatz entfallen.
Mehrere Bäume wurden bereits im lezten Jahr gefällt, ohne diese zu ersetzen.
ersetzen.Auch das verstösst gegen die stadteigene Baumschutzzsatzung.
Dort wurden nur die Stümpfe der Toten Bäume stehen gelassen.Die "gefährlichen" Bodenunebenheiten blieben,da die WURZELN nicht herausgefräst würden.
Dementsprechend kann niemand hier von "Gefahr im Verzug reden.
Überall im Dorf stehen nun Warnschilder Vorsicht Gehwegschäden.Mit diesem Geld hätten schon viele Bäume saniert werden können.
§39 des Bundesnaturschutzgesetzes verbietet das Fällen von Bäumen in der Zeit vom 1.März - 30.September. Gemeinsam können wir es in dieser Zeit schaffen, dem möglichen Abholzen entgegen zu wirken!



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