23/07/2016, 4:23 π.μ.
Pet 2-18-08-6110-016629Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll eine Steuerbefreiung von Mieten erreicht werden, wenn die
Wohnungen an Flüchtlinge vermietet werden.
Zur Begründung wird ausgeführt, eine Vielzahl von Gemeinden habe Probleme,
geeignete Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge bereitzustellen. Gleichzeitig sei
feststellbar, dass in vielen Kommunen trotz bestehender Wohnungsnot ein nicht zu
vernachlässigender Wohnungsleerstand herrsche. Wenn man mithin bei Vermietung
an Flüchtlinge die entsprechenden Mieteinnahmen nicht der Einkommensteuer
unterwerfe, werde gleichzeitig ein Anreiz geschaffen, dass von privater Seite
zusätzlicher geeigneter Wohnraum verfügbar gemacht werde. Eine Unterbringung in
Wohnungen schaffe zudem bessere Voraussetzungen für eine Integration der
Flüchtlinge als etwa bei der Errichtung von Containerdörfern.
Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Es gingen 60 Mitzeichnungen und 55 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte wie
folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst grundlegend fest, dass gemäß § 2 Abs. 1
Satz 1 Nr. 6 Einkommensteuergesetz (EStG) Einkünfte aus Vermietung und
Verpachtung von Wohnraum der Einkommensbesteuerung unterliegen. Die Einkünfte
aus der Wohnraumvermietung ermitteln sich aus dem Überschuss der Einnahmen
über die Werbungskosten unter Berücksichtigung des Prinzips der Besteuerung nach
der Leistungsfähigkeit.
Sofern in Deutschland Wohnungsleerstand herrscht, sind die hierfür relevanten
Ursachen vielfältig. Mögliche Gründe können etwa avisierte Selbstnutzung,
angestrebter Verkauf, ungünstige Lage, Renovierungsrückstand oder die Angst vor
Mietnomaden sein. Andererseits herrscht vor allem in Ballungsgebieten vielfach
Wohnungsnot, die sich insbesondere für Studenten, sozial benachteiligte Personen
oder auch Einwanderer nachteilig auswirkt.
Der Petitionsausschuss folgt dem Petenten in dem Bestreben, bestmöglich geeigneten
Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen zu requirieren. Um dies zu erreichen,
sind bereits verschiedene Ansatzpunkte diskutiert und auch umgesetzt worden. Der
vom Petenten geforderten steuerlichen Lösung einer Steuerbefreiung von Mieten,
wenn die Wohnungen an Flüchtlinge vermietet werden, kann der Ausschuss jedoch
nicht folgen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Begründung (PDF)