27.06.2017, 08:21
Die DIHK Bildungs-GmbH verweist mit folgendem auf die zuständige Stelle:
Sehr geehrter Herr Hübsch,
für Ihr Anliegen ist die zuständige Stelle, Ihre IHK, zuständig. Wir als DIHK-Bildungs-GmbH haben gegenüber den einzelnen IHKs keine Weisungsbefugnis oder Rechtsaufsicht. Insofern sind Widersprüche oder Beschwerden zu den Prüfungen an die jeweilige IHK zu richten.