Região: Alemanha
Sucesso
Desportos

Einzel- und Gruppenunterricht spätestens ab dem 8. bzw. 11. Mai 2020 wieder erlauben

Requerente não público
A petição é dirigida a
Angela Merkel, Bundesministerium des Innern, Markus Söder, Bundesgesundheitsministerium, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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  1. Iniciado 2020
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
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A petição foi bem-sucedida!

24/04/2020 20:29

Laufzeit verlängert und Änderungen sowie Ergänzungen im Text, Erklärung für Nichtreiter hinzugefügt


Neuer Titel: Einzelunterricht in Reitschulen Einzel- und Gruppenunterricht spätestens ab dem 1. 8. bzw. 11. Mai 2020 wieder erlauben


Neuer Petitionstext: Seit dem 17. März 2020 darf in Reitschulen und -vereinen deutschlandweit kein Reitunterricht mehr stattfinden.
Die Kosten für die Pferde und die Angestellten laufen jedoch unvermindert weiter. Dadurch sind viele Betriebe bereits am Rande ihrer Existenz angelangt
Um auch in Zukunft die Existenz dieser Betriebe und die Förderung des Reitsports sicherzustellen bitten wir darum, schnellstmöglich (spätestens ab dem 1. 8. Mai) den Einzelunterricht auch in Reithallen und ab dem 4. 11. Mai den Unterricht in kleinen - der Größe des Reitplatzes oder der Reithalle entsprechenden - Gruppen zu genehmigen.
Und zwar ohne Ausnahme in allen (!) Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland, ohne die Möglichkeit von Ausnahmen.
Deutschland.


Neue Begründung: In Deutschland gibt es zahllose Reitschulen mit rund 34.100 Schulpferden. Seit dem 17. März 2020 darf in diesen Reitschulen kein Unterricht mehr gegeben werden, weder in der Gruppe noch Einzelunterricht. Die Pferde müssen dennoch versorgt werden; es fallen Kosten für Futter, Hufschmied, Zahnarzt, Impfungen, Wurmkur etc. an. Ebenso sind vielerorts angestellte Reitlehrer und Pferdepfleger zu bezahlen.
Viele dieser Reitschulen und Reitvereine kämpfen bereits jetzt um ihre Existenz. Ebenso gibt es zahllose Reiterhöfe auf denen man Reiterurlaub machen kann, gerade jetzt zu Beginn der Hauptsaison verlieren diese Höfe tagtäglich viel Geld.
Auch bieten viele Reitvereine Behindertenreiten an; der therapeutische Einfluss von Pferden wirkt auf Menschen mit den verschiedensten Behinderungen sehr positiv. Für diese Gruppe von Reitern ist oft noch schwerer nachvollziehbar, warum sie bereits seit Wochen nicht zu „ihrem“ Pferd dürfen.
Teilweise versuchen die Reitschulen ihre Finanzen in der aktuellen Lage dadurch aufzubessern, dass sie zB. vergünstigte Zehnerkarten verkaufen. Dennoch ist dies nur eine kurzfristige Hilfe, denn zu einem späteren Zeitpunkt, wenn diese Zehnerkarten abgeritten werden können können, werden über einen längeren Zeitraum keine neuen Karten gekauft. Sprich: Das wenige Geld das jetzt verdient wird fehlt dann später.
Dem Inhaber einer Reitschule ist es nicht möglich, über Wochen und Monate alle Pferde so zu bewegen (bzw. zu Reiten), dass diese nicht die für ihre eigene Gesunderhaltung dringend benötigte Muskulatur verlieren. Bei Ponies ist dies zB. allein aufgrund der Größe nicht von einem Erwachsenen zu bewerkstelligen.
Auch den reitenden Kindern und Erwachsenen fehlt der Kontakt und Umgang mit „ihrem“ Schulpferd.
Beim Einzelunterricht in einer Halle oder auf dem Reitplatz, welche üblicherweise die Eine Reithalle hat durchschnittliche Maße von 20 × x 40 m (oft größer, manchmal kleiner) haben, bei einer Höhe von etwa 5 m (dies entspricht einem Volumen von 4.000 Kubikmeter). Außerdem sind Reithallen keine hermetisch abgeriegelten Turnhallen, sondern teilweise sogar an mehreren Seiten offen oder zumindest luftig mit entsprechend hoher Luftzirkulation. Es kann also der gebotene Sicherheitsabstand zwischen Reitschüler und Reitlehrer - sowohl beim Einzelunterricht als auch beim Unterricht von 2-6 Reitschülern je nach Größe der Reithalle - problemlos eingehalten werden.
werden. Besser gesagt: Der Sicherheitsabstand wird üblicherweise sowieso von allen Reitern eingehalten.
Es wird außerdem ausdrücklich gebeten, den Unterricht nicht nur auf Reitplätzen sondern auch in Reithallen zu erlauben.
Auch für den Unterricht mit Behinderten wird gibt es kein Problem mit dem einzuhaltenden Mindestabstand geben, Mindestabstand, da diese im Allgemeinen von einer Bezugsperson begleitet werden werden, welche dann beim Aufsteigen etc. helfen kann etc.
kann.
Um den Fortbestand dieser Reitschulen zu gewährleisten bitten wir darum, schnellstmöglich (spätestens ab dem 1. 8. Mai 2020) den Einzelunterricht auch in Reithallen und ab dem 4. 11. Mai den Unterricht in kleinen - der Größe der Reithalle entsprechenden - Gruppen zu genehmigen.


Neues Zeichnungsende: 06.05.2020
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 10.101 (10.071 in Deutschland)


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