08.06.2017, 07:14
Merlyn von Hugo
Energiewirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.04.2011 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
wird.
Begründung
Die Petition fordert eine gesetzliche Regelung, die die Ausstattung staatlicher
Gebäude mit Solaranlagen vorsieht.
Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass öffentliche Gebäude in der Regel mit
großflächigen und geraden Dächern ausgestattet seien. Durch die Installation von
Anlagen zur Nutzung von Fotovoltaik-/Solarenergie auf diesen Gebäuden ließen sich
erhebliche wirtschaftliche Potenziale erschließen, was auch zugleich der Umwelt
zugute käme.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Akte
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die 1.584 Mitzeichner
fand und 46 Diskussionsbeiträge auf der Internet-Seite des Petitionsausschusses
bewirkt hat.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer
und
Umwelt,
Bundesministeriums
des
Stellungnahme
Naturschutz
für
Reaktorsicherheit
(BMU)
sowie
auf Grundlage
der Ausführungen
des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist vorwegschickend auf die europäische Erneuerbare-
Energien-Richtlinie (2009/28/EG) hin, wonach die Bundesrepublik Deutschland zur
verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien verpflichtet ist. So müssen im Jahr 2020
mindestens
18 Prozent
des
deutschen Brutto-Endenergieverbrauches
aus
erneuerbaren Energien bereitgestellt werden. Zur Erreichung dieses Zieles hat der
Deutsche Bundestag am 28.10.2010 ein Energiekonzept verabschiedet, das
unterschiedliche Kernelemente im Interesse einer Modernisierungsoffensive für
Gebäude bis zum Jahr 2050 vorsieht. Vor dem Hintergrund, dass auf den
Gebäudebereich circa 40 Prozent des deutschen Energieendverbrauches und etwa
ein Drittel der Kohlendioxid-Emissionen entfallen, ist auch nach Dafürhalten des
Petitionsausschusses die energetische Sanierung des Gebäudebestands ein
zentraler Schlüssel zur Modernisierung der Energieversorgung und zum Erreichen
der Klimaschutzziele einerseits und zur Reduzierung der Abhängigkeit von
Primärenergieimporten
andererseits.
Im
Rahmen
der
energetischen
Gebäudesanierung spielt daher die Minderung des Wärmebedarfes eine zentrale
Rolle. Ziel soll eine Reduzierung des Wärmebedarfes um 20 Prozent bis zum Jahr
2020 sein. Der verbleibende Energiebedarf soll künftig überwiegend durch
erneuerbare Energien abgedeckt werden.
Seit dem Jahr 2009 verpflichtet das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EE-
WärmeG) zur anteiligen Nutzung von erneuerbaren Energien in Neubauten, z. B. von
Solarthermie. Vor dem Hintergrund, dass gemäß der Erneuerbare-Energien-
Richtlinie öffentliche Gebäude ab dem Jahr 2012 eine Vorbildfunktion für die Nutzung
erneuerbarer
Energien
in
der Wärmeversorgung
einnehmen,
soll
der
Anwendungsbereich des bestehenden EEWärmeG auf öffentliche, sich bereits im
Bestand befindliche Gebäude, die nunmehr auch grundlegend renoviert werden
sollen, erweitert werden. Der Bundestag hat in 2. und 3. Lesung am 24.02.2011 die
Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht durch eine Änderung des EEWärmeG
beschlossen.
Abschließend gibt der Petitionsausschuss zu bedenken, dass vor dem Hintergrund
begrenzter Mittel es nicht möglich sein wird, Bundesgebäude flächendeckend, wie in
der Petition gefordert, mit Fotovoltaik- bzw. Solarthermieanlagen auszurüsten.
Überdies würde ein nationales Gesetz zur Nutzung von Fotovoltaik- bzw.
Solarenergie in allen öffentlichen Einrichtungen verfassungsrechtliche Fragen
aufwerfen, da von einer solchen Entscheidung nicht nur die Bundesbehörden,
sondern auch die Behörden anderer Gebietskörperschaften (Länder und Kommunen)
betroffen wären. Das Energiekonzept sieht aus diesem Grund ein Förderprogramm
"Energetische Städtebausanierung" bei der Kreditanstalt für W iederaufbau (KfW ) vor,
das auf unbürokratische Weise lokal angepasste Investitionen in Energieeffizienz
und erneuerbare Energien anstoßen wird.
Nach dem Dargelegten gelangt der Petitionsausschuss zu der Auffassung, dass dem
Anliegen zur
Installation von Anlagen, die der Nutzung solarer Energien auf
öffentlichen Gebäuden dienen, bereits gegenwärtig in Teilen entsprochen wird und
auch in Zukunft zunehmend durch Energieeinsparprogramme entsprochen werden
wird. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.
Der abweichende Antrag der Fraktion der SPD, die Petition der Bundesregierung -
dem BMU als Material zu überweisen, soweit generell forcierte Bemühungen zur
Energieeinsparung und die dazu notwendigen Rahmenbedingungen durch den
Gesetzgeber
im Übrigen
das Petitionsverfahren
und
gefordert werden,
abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.
Der abweichende Antrag der Fraktion DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung dem BMU als Material zu
überweisen und sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu
geben, wurde ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.