Erfolg
 

Energiewirtschaft - Ausstattung von öffentlichen Gebäuden mit Solar-/Photovoltaik-Anlagen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

1.584 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

1.584 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Gebäude der öffentlichen Hand, wie z.B. Schulen oder Verwaltungen, so ihre Dächer dazu geeignet sind, mit Solar-/Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden. Dies kann entweder durch die direkte Installation durch die Betreiber (direkt finanziert bzw. bezuschusst durch den Staat) oder durch die Vermietung der Dächer an Dritte geschehen (entweder durch bestimmte Mietkosten oder eine Beteiligung der Einrichtung am Gewinn).

Begründung

Öffentliche Gebäude sind in der Regel mit großflächigen, geraden Dächern ausgestattet. Dies macht eine Installation von Solar-/Photovoltaik-Anlagen nicht nur deutlich einfacher, sondern birgt durch die große Fläche auch ein riesiges Potential. Bei einer direkten Installation durch die Betreiber kann die jeweilige Einrichtung große Einsparungen in puncto Energie erreichen und dabei außerdem die Umwelt schonen. Die Investition rentiert sich bereits nach wenigen Jahren und birgt ein riesiges Energiesparpotential. Bei einer Vermietung an Dritte wird wenigstens der Anteil erneuerbarer Energien erhöht und die Einrichtung erlangt eine neue Einnahmequelle

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 25.03.2010
Sammlung endet: 03.06.2010
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Merlyn von Hugo

    Energiewirtschaft

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.04.2011 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    wird.

    Begründung

    Die Petition fordert eine gesetzliche Regelung, die die Ausstattung staatlicher
    Gebäude mit Solaranlagen vorsieht.

    Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass öffentliche Gebäude in der Regel mit
    großflächigen und geraden Dächern ausgestattet seien. Durch die Installation von
    Anlagen zur Nutzung von Fotovoltaik-/Solarenergie auf diesen Gebäuden ließen sich
    erhebliche wirtschaftliche Potenziale erschließen, was auch zugleich der Umwelt
    zugute käme.

    Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Akte
    eingereichten Unterlagen verwiesen.

    Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die 1.584 Mitzeichner
    fand und 46 Diskussionsbeiträge auf der Internet-Seite des Petitionsausschusses
    bewirkt hat.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer
    und
    Umwelt,
    Bundesministeriums
    des
    Stellungnahme
    Naturschutz
    für
    Reaktorsicherheit
    (BMU)
    sowie
    auf Grundlage
    der Ausführungen
    des
    Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) wie folgt
    zusammenfassen:

    Der Petitionsausschuss weist vorwegschickend auf die europäische Erneuerbare-
    Energien-Richtlinie (2009/28/EG) hin, wonach die Bundesrepublik Deutschland zur
    verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien verpflichtet ist. So müssen im Jahr 2020

    mindestens
    18 Prozent
    des
    deutschen Brutto-Endenergieverbrauches
    aus
    erneuerbaren Energien bereitgestellt werden. Zur Erreichung dieses Zieles hat der
    Deutsche Bundestag am 28.10.2010 ein Energiekonzept verabschiedet, das
    unterschiedliche Kernelemente im Interesse einer Modernisierungsoffensive für
    Gebäude bis zum Jahr 2050 vorsieht. Vor dem Hintergrund, dass auf den
    Gebäudebereich circa 40 Prozent des deutschen Energieendverbrauches und etwa
    ein Drittel der Kohlendioxid-Emissionen entfallen, ist auch nach Dafürhalten des
    Petitionsausschusses die energetische Sanierung des Gebäudebestands ein
    zentraler Schlüssel zur Modernisierung der Energieversorgung und zum Erreichen
    der Klimaschutzziele einerseits und zur Reduzierung der Abhängigkeit von
    Primärenergieimporten
    andererseits.
    Im
    Rahmen
    der
    energetischen
    Gebäudesanierung spielt daher die Minderung des Wärmebedarfes eine zentrale
    Rolle. Ziel soll eine Reduzierung des Wärmebedarfes um 20 Prozent bis zum Jahr
    2020 sein. Der verbleibende Energiebedarf soll künftig überwiegend durch
    erneuerbare Energien abgedeckt werden.

    Seit dem Jahr 2009 verpflichtet das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EE-
    WärmeG) zur anteiligen Nutzung von erneuerbaren Energien in Neubauten, z. B. von
    Solarthermie. Vor dem Hintergrund, dass gemäß der Erneuerbare-Energien-
    Richtlinie öffentliche Gebäude ab dem Jahr 2012 eine Vorbildfunktion für die Nutzung
    erneuerbarer
    Energien
    in
    der Wärmeversorgung
    einnehmen,
    soll
    der
    Anwendungsbereich des bestehenden EEWärmeG auf öffentliche, sich bereits im
    Bestand befindliche Gebäude, die nunmehr auch grundlegend renoviert werden
    sollen, erweitert werden. Der Bundestag hat in 2. und 3. Lesung am 24.02.2011 die
    Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht durch eine Änderung des EEWärmeG
    beschlossen.

    Abschließend gibt der Petitionsausschuss zu bedenken, dass vor dem Hintergrund
    begrenzter Mittel es nicht möglich sein wird, Bundesgebäude flächendeckend, wie in
    der Petition gefordert, mit Fotovoltaik- bzw. Solarthermieanlagen auszurüsten.
    Überdies würde ein nationales Gesetz zur Nutzung von Fotovoltaik- bzw.
    Solarenergie in allen öffentlichen Einrichtungen verfassungsrechtliche Fragen
    aufwerfen, da von einer solchen Entscheidung nicht nur die Bundesbehörden,
    sondern auch die Behörden anderer Gebietskörperschaften (Länder und Kommunen)
    betroffen wären. Das Energiekonzept sieht aus diesem Grund ein Förderprogramm
    "Energetische Städtebausanierung" bei der Kreditanstalt für W iederaufbau (KfW ) vor,

    das auf unbürokratische Weise lokal angepasste Investitionen in Energieeffizienz
    und erneuerbare Energien anstoßen wird.

    Nach dem Dargelegten gelangt der Petitionsausschuss zu der Auffassung, dass dem
    Anliegen zur
    Installation von Anlagen, die der Nutzung solarer Energien auf
    öffentlichen Gebäuden dienen, bereits gegenwärtig in Teilen entsprochen wird und
    auch in Zukunft zunehmend durch Energieeinsparprogramme entsprochen werden
    wird. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.

    Der abweichende Antrag der Fraktion der SPD, die Petition der Bundesregierung -
    dem BMU als Material zu überweisen, soweit generell forcierte Bemühungen zur
    Energieeinsparung und die dazu notwendigen Rahmenbedingungen durch den
    Gesetzgeber
    im Übrigen
    das Petitionsverfahren
    und
    gefordert werden,
    abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

    Der abweichende Antrag der Fraktion DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE
    GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung dem BMU als Material zu
    überweisen und sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu
    geben, wurde ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.

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