06.07.2016, 12:17
Pet 1-18-09-751-002169
Energiewirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, für Höchstspannungsleitungen in Gleichstromtechnik
die Erdverkabelung gesetzlich vorzuschreiben und gesetzliche Mindestabstände zu
Wohnhäusern festzulegen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 1.335 Mitzeichnungen und 89 Diskussionsbeiträge sowie weitere sachgleiche
Eingaben vor. Sie werden einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung
unterzogen. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass das
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vor dem Bau von geplanten
Höchstspannungsleitungen in Gleichstromtechnik (HGÜ-Leitungen) überarbeitet
werden solle. Nur so könne sichergestellt werden, dass Anwohnern keine
gesundheitlichen Schäden drohten und Landschaft und Natur möglichst unversehrt
blieben. Gleichzeitig könne die Erdverkabelung von HGÜ-Stromtrassen gesetzlich
vorgeschrieben und gesetzliche Mindestabstände der Leitungen zu Wohnhäusern
festgelegt werden. Zudem solle der Grenzwert für die von den Leitungen
ausgehenden statischen magnetischen Felder abgesenkt werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Zudem hat der Ausschuss gemäß § 109 Absatz 1 Satz 2
der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Stellungnahme des
Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages eingeholt, dem
ein Gesetzentwurf zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetztes
und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
(Bundestagsdrucksache 18/1304 und 18/1331) zur Beratung vorlag. Die
Drucksachen sind im Internet unter www.bundestag.de abrufbar.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung seitens
der Bundesregierung und des Ausschusses für Wirtschaft und Energie angeführter
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass zum 31. Dezember 2015 durch das
Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus neue
Regelungen in Kraft getreten sind. Diese sollen die Akzeptanz des Netzbausbaus in
der Bevölkerung erhöhen und die Umsetzung der für die Energiewende notwendigen
Netzausbauvorhaben zu beschleunigen. Das Gesetz regelt insbesondere, dass neue
Stromautomaten, die HGÜ, künftig vorrangig als Erdkabel statt als Freileitung gebaut
werden. Der Vorrang betrifft vor allem die großen Nord-Süd-Trassen wie SuedLink
oder die Gleichstrompassage Süd-Ost. Außerdem erweitert das Gesetz die Anzahl
der Pilotvorhaben für eine Teilerdverkabelung im Drehstrombereich, um hier zügig
mehr Erfahrungen zu gewinnen. Im Drehstrombereich können bei allen jetzt nun elf
statt bisher vier Pilotobjekten auf technisch und wirtschaftlich effizienten
Teilabschnitten Erdkabel verwendet werden, wenn z. B. die überirdisch geplante
Freileitung einen bestimmten Abstand zu Wohngebäuden unterschreiten würde.
Zudem passt das Gesetz die verbindlichen Anfangs- und Endpunkte der
energiewirtschaftlich notwendigen Leitungen des Bundesbedarfsplans auf Basis des
von der Bundesnetzagentur im September 2015 bestätigten Netzentwicklungsplan
für das Zieljahr 2024 an.
Die mit der Petition vorgetragenen Bedenken hinsichtlich einer möglichen
Gesundheitsgefährdung von Anwohnern sind nach Ansicht des Ausschusses
unbegründet. Das von ihm dazu um eine Stellungnahme gebetene Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS) teilte mit, dass keine gesundheitlichen Wirkungen der
statischen elektrischen Felder in der Umgebung von HGÜ-Leitungen nachgewiesen
sind. Auch die von Leitungen ausgehenden statischen magnetischen Felder sind laut
BfS in üblichen Expositionssituationen unbedenklich.
Eine Verschärfung der in der geltenden 26. Bundesimmissionsschutzverordnung
festgelegten Grenzwerte scheint dem Petitionsausschuss vor diesem Hintergrund
nicht angezeigt. Auch die Einführung von Mindestabständen ist aus seiner Sicht nicht
geboten. Abschließend betont der Ausschuss, dass der Schutz von Mensch, Tier und
Natur bei der Errichtung neuer Stromtrassen ohnehin ein zentrales Planungsprinzip
darstellt.
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse seiner parlamentarischen Prüfung empfiehlt der
Ausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen mit der
Regelung, HGÜ künftig vorrangig als Erdkabel zu verlegen, teilweise entsprochen
worden ist.
Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung
- dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - als Material zu überweisen
und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist
mehrheitlich abgelehnt worden.
Begründung (pdf)