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Petent/in nicht öffentlich
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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

15.06.2023, 11:14

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Neuer Titel: Stromkosten für Durchlauferhitzer sollen vollständig vom Sozialamt bzw. Jobcenter übernommen werden.Entfernt
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 3 (3 in Deutschland)


15.06.2023, 11:11

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Neuer Petitionstext: Stromkosten werden vom Sozialamt nicht zum Mietbedarf gerechnet und müssen daher vom Leistungsempfänger von dem Geld bezahlt werden, welches auch für den Kauf von Nahrungsmitteln, Körperpflegeprodukten usw. verwendet wird.Wird das Wasser einer Mietwohnung in Küche und Bad, mit einem elektrischen Durchlauferhitzer erzeugt, so erhalten Menschen die auf Sozialhilfe angewiesen sind bei Nachweis einen Mehrbedarf hierfür.Dies ist ein Pauschalbetrag von maximal 11,55 Euro im Monat.Siehe hierzu Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) § 30 Mehrbedarf Abschnitt (7):https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__30.htmlDiese Pauschale deckt die Kosten selbstverständlich nicht. Auch nicht durch die jährliche stattfinde Erhöhung der Regelsätze, da diese nicht einmal die inflationsbedingten Mehrausgaben decken.Vergleicht man also zwei Menschen die beide Sozialhilfe bekommen und lebt der erste in einer Wohnung, in welcher das Warmwasser nicht von einem Durchlauferhitzer erwärmt wird und der zweite in einer Wohnung, in welcher das Warmwasser von einem Durchlauferhitzer erwärmt wird, so hat der zweite wesentlich weniger Geld zum leben als der erste und das, obwohl zweiter einen Mehrbedarf bekommt und ersterer nicht.Die explodierenden Strompreise sorgen dafür, dass Menschen die auf Sozialhilfe angewiesen sind in die Verschuldung getrieben werden.Aber selbst wenn Strom günstiger wäre, ist diese Regelung unfair und schafft innerhalb einer generell diskriminierten sozialen Schicht eine weitere Aufspaltung, zwischen den Bezugsgruppen.Daher fordere ich die Bundesregierung auf, das Gesetz zur Grundsicherung im SGB XII neu zu formulieren, so dass endlich 100% der Mehrkosten für die Warmwassererzeugung dauerhaft von den Ämtern übernommen werden, damit die zweitärmsten Menschen in diesem unserem Land, durch eine Schuldenspirale nicht zu den ärmsten und damit obdachlos gemacht werden.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 4 (4 in Deutschland)


26.03.2023, 06:58

Allgemeine Beschreibung reicht aus, um die Dringlichkeit des Anliegens deutlich zu machen. Mehr Informationen bedeuten mehr Zeitaufwand für den Leser, der in dieser leider kurzlebigen Zeit dann eher wegklickt, als zu unterschreiben.


Neue Begründung: Schilderung meiner persönlichen Lage.Meine monatlichen Stromkosten betragen momentan 90€.Davon sind 50 € nur durch die Verwendung des elektrischen Durchlauferhitzers verursacht.Ich nutze warmes Wasser sehr sparsam, zum duschen, spülen und zum waschen von Kleidung mit der Hand in einer Schüssel (eine Waschmaschine besitze ich nicht).Am Waschbecken habe ich das warme Wasser direkt nach dem Einzug abgedreht, ich wasche mir also immer nur mit kaltem Wasser die Hände, auch im Winter.Zum duschen verwende ich mittlerweile lediglich lauwarmes Wasser (etwa 30 °C) und ich dusche meist nur einmal in der Woche (ansonsten waschen am Waschbecken mit Waschhandschuh).Seit Januar 2023 beträgt mein Strompreis 0,54 Euro je Kilowattstunde.Dadurch ist mein monatlicher Abschlag bei gleichem Verbrauch auf etwa 162 € gestiegen!Von diesen werden wie bereits oben beschrieben maximal 11,55 € vom Sozialamt als Mehrbedarf übernommen.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 4 (4 in Deutschland)


03.02.2023, 08:39

Berücksichtigung der neuen Regelsätze mit aufgenommen.


Neuer Petitionstext:

Stromkosten werden vom Sozialamt nicht zum Mietbedarf gerechnet und müssen daher vom Leistungsempfänger von dem Geld bezahlt werden, welches auch für den Kauf von Nahrungsmitteln, Körperpflegeprodukten usw. verwendet wird.

Wird das Wasser einer Mietwohnung in Küche und Bad, mit einem elektrischen Durchlauferhitzer erzeugt, so erhalten Menschen die auf Sozialhilfe angewiesen sind bei Nachweis einen Mehrbedarf hierfür.

Dies ist ein Pauschalbetrag von maximal 10,33 Euro11,55 Euro im Monat.

Siehe hierzu Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) § 30 Mehrbedarf Abschnitt (7):

www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__30.html

Diese Pauschale deckt die Kosten selbstverständlich nicht. Auch nicht durch die jährliche stattfinde Erhöhung der Regelsätze, da diese nicht einmal die inflationsbedingten Mehrausgaben decken.

Vergleicht man also zwei Menschen die beide Sozialhilfe bekommen und lebt der erste in einer Wohnung, in welcher das Warmwasser nicht von einem Durchlauferhitzer erwärmt wird und der zweite in einer Wohnung, in welcher das Warmwasser von einem Durchlauferhitzer erwärmt wird, so hat der zweite wesentlich weniger Geld zum leben als der erste und das, obwohl zweiter einen Mehrbedarf bekommt und ersterer nicht.

Die explodierenden Strompreise sorgen dafür, dass Menschen die auf Sozialhilfe angewiesen sind in die Verschuldung getrieben werden.

Aber selbst wenn Strom günstiger wäre, ist diese Regelung unfair und schafft innerhalb einer generell diskriminierten sozialen Schicht eine weitere Aufspaltung, zwischen den Bezugsgruppen.

Daher fordere ich die Bundesregierung auf, das Gesetz zur Grundsicherung im SGB XII neu zu formulieren, so dass endlich 100% der Mehrkosten für die Warmwassererzeugung dauerhaft von den Ämtern übernommen werden, damit die zweitärmsten Menschen in diesem unserem Land, durch eine Schuldenspirale nicht zu den ärmsten und damit obdachlos gemacht werden.



Neue Begründung:

Schilderung meiner persönlichen Lage.

Meine monatlichen Stromkosten betragen momentan 90€.

Davon sind 50 € nur durch die Verwendung des elektrischen Durchlauferhitzers verursacht.

Ich nutze warmes Wasser sehr sparsam, zum duschen, spülen und zum waschen von Kleidung mit der Hand in einer Schüssel (eine Waschmaschine besitze ich nicht).

Am Waschbecken habe ich das warme Wasser direkt nach dem Einzug abgedreht, ich wasche mir also immer nur mit kaltem Wasser die Hände, auch im Winter.

Zum duschen verwende ich mittlerweile lediglich lauwarmes Wasser (etwa 30 °C) und ich dusche meist nur einmal in der Woche (ansonsten waschen am Waschbecken mit Waschhandschuh).

Seit Januar 2023 beträgt mein Strompreis auf 0,54 Euro je Kilowattstunde.

Dadurch steigtist mein monatlicher Abschlag bei gleichem Verbrauch mein monatlicher Abschlag auf etwa 162 € !gestiegen!

Von diesen werden wie bereits oben beschrieben maximal 10,3311,55 € vom Sozialamt als Mehrbedarf übernommen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 4 (4 in Deutschland)


03.02.2023, 08:33

Die den Energieunternehmen angeblich entstehenden gestiegenden Kosten wurden bereits an die Verbraucher ausgelagert.

Anpassung des Preises je Kilowattstunde vorgenommen.


Neuer Petitionstext:

Stromkosten werden vom Sozialamt nicht zum Mietbedarf gerechnet und müssen daher vom Leistungsempfänger von dem Geld bezahlt werden, welches auch für den Kauf von Nahrungsmitteln, Körperpflegeprodukten usw. verwendet wird.

Wird das Wasser einer Mietwohnung in Küche und Bad, mit einem elektrischen Durchlauferhitzer erzeugt, so erhalten Menschen die auf Sozialhilfe angewiesen sind bei Nachweis einen Mehrbedarf hierfür.

Dies ist ein Pauschalbetrag von maximal 10,33 Euro im Monat.

Siehe hierzu Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) § 30 Mehrbedarf Abschnitt (7):

www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__30.html

Diese Pauschale deckt die Kosten selbstverständlich nicht.

Vergleicht man also zwei Menschen die beide Sozialhilfe bekommen und lebt der erste in einer Wohnung, in welcher das Warmwasser nicht von einem Durchlauferhitzer erwärmt wird und der zweite in einer Wohnung, in welcher das Warmwasser von einem Durchlauferhitzer erwärmt wird, so hat der zweite wesentlich weniger Geld zum leben als der erste und das, obwohl zweiter einen Mehrbedarf bekommt und ersterer nicht.

Die explodierenden Strompreise werdensorgen dafür Sorgen,dafür, dass Menschen die auf Sozialhilfe angewiesen sind in die Verschuldung getrieben werden.

Aber selbst wenn Strom günstiger wäre, ist diese Regelung unfair und schafft innerhalb einer generell diskriminierten sozialen Schicht eine weitere Aufspaltung, zwischen den Bezugsgruppen.

Daher fordere ich die Bundesregierung auf, das Gesetz zur Grundsicherung im SGB XII neu zu formulieren, so dass endlich 100% der Mehrkosten für die Warmwassererzeugung dauerhaft von den Ämtern übernommen werden, damit die zweitärmsten Menschen in diesem unserem Land, durch eine Schuldenspirale nicht zu den ärmsten und damit obdachlos gemacht werden.



Neue Begründung:

Schilderung meiner persönlichen Lage.

Meine monatlichen Stromkosten betragen momentan 90€.

Davon sind 50 € nur durch die Verwendung des elektrischen Durchlauferhitzers verursacht.

Ich nutze warmes Wasser sehr sparsam, zum duschen, spülen und zum waschen von Kleidung mit der Hand in einer Schüssel (eine Waschmaschine besitze ich nicht).

Am Waschbecken habe ich das warme Wasser direkt nach dem Einzug abgedreht, ich wasche mir also immer nur mit kaltem Wasser die Hände, auch im Winter.

Zum duschen verwende ich mittlerweile lediglich lauwarmes Wasser (etwa 30 °C) und ich dusche meist nur einmal in der Woche (ansonsten waschen am Waschbecken mit Waschhandschuh).

AbSeit Januar 2023 steigtbeträgt mein Strompreis auf 0,660,54 Euro je Kilowattstunde.

Dadurch steigt bei gleichem Verbrauch mein monatlicher Abschlag auf etwa 170162 € !

Von diesen werden wie bereits oben beschrieben maximal 10,33 € vom Sozialamt als Mehrbedarf übernommen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 4 (4 in Deutschland)


04.11.2022, 08:39

Mein Stromtarif hat noch eine Preisgarantie bis Ende Dezember 2022.


Neue Begründung:

Schilderung meiner persönlichen Lage.

Meine monatlichen Stromkosten betragen momentan 90€.

Davon sind 50 € nur durch die Verwendung des elektrischen Durchlauferhitzers verursacht.

Ich nutze warmes Wasser sehr sparsam, zum duschen, spülen und zum waschen von Kleidung mit der Hand in einer Schüssel (eine Waschmaschine besitze ich nicht).

Am Waschbecken habe ich das warme Wasser direkt nach dem Einzug abgedreht, ich wasche mir also immer nur mit kaltem Wasser die Hände, auch im Winter.

Zum duschen verwende ich mittlerweile lediglich lauwarmes Wasser (etwa 30 °C) und ich dusche meist nur einmal in der Woche (ansonsten waschen am Waschbecken mit Waschhandschuh).

Ab OktoberJanuar 20222023 steigt mein Strompreis auf 0,66 Euro je Kilowattstunde.

Dadurch steigt bei gleichem Verbrauch mein monatlicher Abschlag auf etwa 170 € !

Von diesen werden wie bereits oben beschrieben maximal 10,33 € vom Sozialamt als Mehrbedarf übernommen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 4 (4 in Deutschland)


14.09.2022, 11:08

Mit Thermometer nachgemessen und Angabe entsprechend korrigiert.


Neue Begründung:

Schilderung meiner persönlichen Lage.

Meine monatlichen Stromkosten betragen momentan 90€.

Davon sind 50 € nur durch die Verwendung des elektrischen Durchlauferhitzers verursacht.

Ich nutze warmes Wasser sehr sparsam, zum duschen, spülen und zum waschen von Kleidung mit der Hand in einer Schüssel (eine Waschmaschine besitze ich nicht).

Am Waschbecken habe ich das warme Wasser direkt nach dem Einzug abgedreht, ich wasche mir also immer nur mit kaltem Wasser die Hände, auch im Winter.

Zum duschen verwende ich mittlerweile lediglich lauwarmes Wasser (etwa 2330 °C) und ich dusche meist nur einmal in der Woche (ansonsten waschen am Waschbecken mit Waschhandschuh).

Ab Oktober 2022 steigt mein Strompreis auf 0,66 Euro je Kilowattstunde.

Dadurch steigt bei gleichem Verbrauch mein monatlicher Abschlag auf etwa 170 € !

Von diesen werden wie bereits oben beschrieben maximal 10,33 € vom Sozialamt als Mehrbedarf übernommen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 0 (0 in Deutschland)


13.09.2022, 11:44

Sehr geehrte Unterstützende,

die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

Ihr openPetition-Team


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