15.06.2023, 11:11
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Neuer Petitionstext: Stromkosten werden vom Sozialamt nicht zum Mietbedarf gerechnet und müssen daher vom Leistungsempfänger von dem Geld bezahlt werden, welches auch für den Kauf von Nahrungsmitteln, Körperpflegeprodukten usw. verwendet wird.Wird das Wasser einer Mietwohnung in Küche und Bad, mit einem elektrischen Durchlauferhitzer erzeugt, so erhalten Menschen die auf Sozialhilfe angewiesen sind bei Nachweis einen Mehrbedarf hierfür.Dies ist ein Pauschalbetrag von maximal 11,55 Euro im Monat.Siehe hierzu Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) § 30 Mehrbedarf Abschnitt (7):https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__30.htmlDiese Pauschale deckt die Kosten selbstverständlich nicht. Auch nicht durch die jährliche stattfinde Erhöhung der Regelsätze, da diese nicht einmal die inflationsbedingten Mehrausgaben decken.Vergleicht man also zwei Menschen die beide Sozialhilfe bekommen und lebt der erste in einer Wohnung, in welcher das Warmwasser nicht von einem Durchlauferhitzer erwärmt wird und der zweite in einer Wohnung, in welcher das Warmwasser von einem Durchlauferhitzer erwärmt wird, so hat der zweite wesentlich weniger Geld zum leben als der erste und das, obwohl zweiter einen Mehrbedarf bekommt und ersterer nicht.Die explodierenden Strompreise sorgen dafür, dass Menschen die auf Sozialhilfe angewiesen sind in die Verschuldung getrieben werden.Aber selbst wenn Strom günstiger wäre, ist diese Regelung unfair und schafft innerhalb einer generell diskriminierten sozialen Schicht eine weitere Aufspaltung, zwischen den Bezugsgruppen.Daher fordere ich die Bundesregierung auf, das Gesetz zur Grundsicherung im SGB XII neu zu formulieren, so dass endlich 100% der Mehrkosten für die Warmwassererzeugung dauerhaft von den Ämtern übernommen werden, damit die zweitärmsten Menschen in diesem unserem Land, durch eine Schuldenspirale nicht zu den ärmsten und damit obdachlos gemacht werden.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 4 (4 in Deutschland)