Regiune: Kell am See
Educaţie

Erhalt der Grundschulstandorte Hentern - Lampaden

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Bürgermeister Martin Alten
500 313 in Kell am See

Petiția este respinsă.

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  1. A început 2015
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

27.08.2015, 17:09

Die Gebäude in Hentern und Lampaden sind schon immer für die jeweilige Unterrichtung von 2 Klassen ausgelegt. Dies hat sich bewährt in Lampaden 1. und 2. Schuljahr und in Hentern 3. und 4. Schuljahr ohne zusätzliche Container zu unterhalten. Auch jetzt wäre die Nutzung beider Gebäude sinnvoll, da ausreichend Raumangebote zur Verfügung stehen würden ohne zusätzliche konstruierte Raumangebote von Containern bzw. Umnutzungen von bereits vergebenen Räumlichkeiten in Hentern entbehrlich wären. Für sportliche Aktivitäten ist das Außen Gelände in Lampaden prädestiniert. Beide Gebäude haben kleine Turnräume. Der Turnraum in Hentern wird auch in der Woche durch örtliche Turngruppen in Hentern stark frequentiert und fällt somit für weitere schulische Nutzung als Klassenraum aus, da ansonsten die seit Jahrzehnten bestehende Kooperation der allgemeinen Nutzung von Bürgerinnen und Bürgern in Hentern zur Grundschule maßgeblich gestört werden würde. Die ausreichende sportliche Betätigung sowie Bewegung war schon immer gegeben und wurde auch noch nie bemängelt. Da Herr Marx und Herr Sauer, auch gelernte Sportlehrer sind, kam zusätzlich die Idee mit den Schülerinnen und Schüler die Schulsporthalle in Zerf einmal in der Woche (meist donnerstags) aufzusuchen, um dort auch u.a. Geräteturnen durchzuführen. Das dafür ein Bus eingesetzt werden muss ist selbstverständlich. Die 5-8 min Busfahrt zwischen Lampaden und Hentern sind diesbezüglich unerheblich, da der Bus in der Regel eh aus Richtung Lampaden kommt. Der Sportunterricht in Zerf ist auf eine gut gemeinte Initiative der Grundschule Hentern-Lampaden zurückzuführen. Natürlich hätte die Organisation zum Sportunterricht in Zerf noch optimiert werden können, indem man die letzten Schulstunden für den Sportuntericht in Zerf so eingeteilt hätte, das danach die einen Schulkinder der 1. und 2. Klasse nach Hause gefahren werden und die 3 und 4 Klasse ihre letzten Stunden in Hentern abhalten würde. Dies steht doch außer Frage, da ohnehin 2 unterschiedliche Schlusszeiten an Grundschulen vorgesehen sind. Dies geht aber nicht zu Lasten der Schule sondern ist allgemeine Regelung an allen Grundschulen. Es war aus unserer Sicht nicht fair, dieses durchaus schulorganisatorische Defizit als Hauptbegründung für die Teilaufhebung der Dislozierung heranzuziehen. Dies wäre zu klären gewesen. Zudem ist in Planung der Grundschule Hentern-Lampaden vorgesehen, ein Mittagstisch Angebot anzubieten. Hierfür fehlen auch Räumlichkeiten. Unter dem jetzigen Gesichtspunkt der Organisationsverfügung, wird dies eher nicht möglich sein.

Aus unserer Sicht kommt die gute pädagogische Arbeit der Grundschule Hentern-Lampaden zu kurz, welche auch auf die Dislozierung zurückzuführen ist. Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Hentern-Lampaden sind bei Abgang für den weiteren Schulweg sehr gut vorbereitet. Bei dem letzten AQS - Verfahren hatte die Grundschule Hentern-Lampaden im Vergleich mit anderen Grundschulen die beste Bewertung erhalten. Ist all dies nicht Grund genug für kleine Schulen zu werben und daran festzuhalten?

Das Gebäude in Lampaden kann weiter für den Schulbetrieb genutzt werden, heißt es. Demnach wäre es auch nach wie vor dort möglich, den Schulbetrieb fortzuführen. Dies manifestiere ich erneut abschließend und lasse weiteren Einschätzungen und Interpretationen freien Raum. Es würde nun Geld in Container gesteckt werden, welches wissentlich in Grundschulgebäude sinnvoller investiert werden könnte. Zudem ist die angedachte Containereinheit nicht klimatisiert, was nochmal zusätzliche Kosten erforderlich machen würde.

Kurze Erläuterung und Einschätzung unsererseits zur bisher fehlenden Zustimmung des BPR (Bezirkspersonalrat). Der Bezirkspersonalrat ist die Interessenvertretung der hiesigen Lehrkräfte. Also hätte der BPR auch die Interessen der Lehrerschaft zur Grundschule Hentern-Lampaden zu vertreten. Nach Auskunft des stellv. Schulleiters der Grundschule Hentern-Lampaden, hatte die Lehrervertretung der Grundschule Hentern-Lampaden, ebenso wie die Regionalelternvertretung, die Elternvertretung und der Schulausschuss dem Beteiligungsverfahren der ADD zur Containerstellung kein Benehmen erteilt. Da laut dem schriftlichen Beteiligungsverfahren der ADD, aber die Zustimmung des BPR (gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 12 LPersVg) zwingend erforderlich ist, liegt in unserer Wahrnehmung ein Verfahrensfehler vor. Der BPR hat in der vorgegebenen Frist keine Stellungnahme abgegeben. Definitiv wurde durch die vorübergehende Entscheidung, die Dislozierung der Grundschulstandorte Hentern-Lampaden aufzuheben, das Stundenkontigent der Lehrerschaft zur Grundschule Hentern-Lampaden schlechter gestellt. Dies wäre mitunter ein wichtiges Kriterium für den BPR gewesen, hierzu Stellung zu beziehen. Durch die bisweilen fehlende Stellungnahme des BPR wurde auch das Votum der Lehrerschaft der Grundschule Hentern-Lampaden konterkariert.


Auszug aus dem Landespersonalvertretgungsgesetzt RLP (LPersVG) wie folgt:

(2) Die Die


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