Περιοχή: Kell am See
Παιδεία

Erhalt der Grundschulstandorte Hentern - Lampaden

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Bürgermeister Martin Alten
500 Υποστηρικτικό 313 σε Kell am See

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

500 Υποστηρικτικό 313 σε Kell am See

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2015
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

06/09/2015, 12:33 π.μ.

Erneute Anfrage an den Schulträger zur Grundschule Hentern-Lampaden, vom 21.08.2015, bisher unbeantwortet, sowie neue Anfragen bzgl. der Containerstellung zusätzlich mit dieser Anfrage!

Sehr geehrter Herr Alten,

in unserem Schreiben vom 21.08.2015 hatten wir Sie um folgendes gebeten:
A.) Wir bitten um umgehende Mitteilung, ob die Beantragung (Bauanträge etc.) zu der angedachten Containeranlage zur Grundschule Hentern-Lampaden einvernehmlich abgeschlossen ist?
Wir bitten Sie ebenso umgehend folgende Prüfungen zur angedachten Containeranlage, noch vor möglicher Containerstellung, vornehmen zu lassen:
1.) Ist ein Blitzschutz vorgesehen?
2.) Ist eine Klimatisierung der Container vorgesehen? Wenn ja welche zusätzlichen Kosten sind zu erwarten?
3.) Wie ist es mit dem Raumklima sowie der elektromagnetischen Belastung in der angedachten Containeranlage bestellt. Liegen Ihnen hierzu die erforderlichen Gutachten vor?
4.) Des Weiteren stellt sich die Frage, aufgrund der bisweilen unbestimmten Zeit der Containerstellung, wie sich das Raumklima der Container auf die Schülerinnen und Schüler auswirken könnte.
5.) Hiermit fordern wir Sie auf, noch vor Containerstellung einen gutachterlichen Nachweis zur erwartenden Raumluftqualität sowie der elektromagnetischen Belastungen im Container zu erbringen.
Hierzu haben wir Ihnen erneut wichtiges, entsprechendes Material zur Nachlese angefügt. Es handelte sich um eine allgemeine Empfehlung des EGGBI (European Society for healthy building and indoor air quality e.V. Europäische Gesellschaft für gesundes Bauen und Innenraumhygiene.)
Die Containeranlagen wurden nun bereits auf dem Schulhof in Hentern aufgestellt.
ZU DEN VORGENANNTEN PUNKTEN HABEN WIR BIS HEUTE KEINERLEI RÜCKANTWORT VON IHNEN ERHALTEN!
DIES KANN UNSERESEITS SO NICHT AKZEPTIERT WERDEN!

Mittlerweile haben sich noch weitere Fragen aufgetan, da ja Ihrerseits bereits Fakten ohne Berücksichtigung unserer Anfragen vorgenommen wurden!

Zur Erläuterung haben wir Ihnen in einem Anschreiben dazu Fotos zu Ihrer Kenntnisnahme angefügt.Diese Fotos zeigen uns deutlich, dass die Anordnung und Platzierung sowie das Ansehen der Containeranlage alles andere als anschaulich ist und den Schulhof deutlich einschränkt. Das ehemalige Fußballfeld wurde gänzlich eliminiert. Auch ist unsererseits fraglich, ob die Unterkonstruktion der Containeranlage den geltenden Bestimmungen entspricht und so in den Bauantragsunterlagen enthalten ist. Die seitlich angebrachte Treppe wird ebenso in Frage gestellt, ob diese in der ursprünglichen Beantragung der Bauantragsunterlagen so enthalten ist. Zusätzlich fehlt ein Wasseranschluss und Abfluss zur Containeranlage sowie eine Klimaanlage. Die ganze Containeranlage wirkt auf uns sehr provisorisch und hinterlässt den Charakter einer Baustellencontaineranlage und zudem sieht die ganze Anlage sehr gebraucht und unseriös aus. Eine Klassencontaineranlage sollte aus unserer Sicht in optisch und baulich optimaler Ausführung vorgehalten werden, zumal die Containeranlage neuaufgestellt wurde. Die jetzige Containeranlage ist eine Zumutung für die Schulgemeinschaft der Grundschule Hentern-Lampaden. Diese Containeranlage und der Standort der Containeranlage wird so nicht akzeptiert. Wir erinnern daran, dass die Aufstellung der Containeranlage für eine unbestimmte Zeit vorgesehen ist. Demnach sollten auch keine Provisorien vorgehalten werden.
Des Weiteren wird unsererseits bemängelt, dass uns bisher keinerlei Angaben, Bauanträge und Unterlagen zur Containeranlage vorgelegt wurden. Alle Schritte wurden Ihrerseits ohne das erforderliche Benehmen der Elternvertretung getroffen.
Um die Angelegenheiten zu klären, empfehlen wir als Kompensation für die Unterrichtung der 1. und 2. Klasse die Grundschule in Lampaden zu nutzen. Da das Gebäude in Lampaden ja, laut Organisationsverfügung, für die schulische Nutzung vorbehalten ist, sollte dies ja auch kein Problem darstellen. Die Containeranlage kann dann entfallen, denn es macht keinen Sinn Kinder in Containern zu unterrichten, wenn noch ein Gebäude der schulischen Nutzung zur Verfügung steht. Zudem wäre die Nutzung des Schulgebäudes in Lampaden wirtschaftlicher als die unbestimmte Nutzung einer Containeranlage.
Wir bitten Sie die Angelegenheiten zu klären und uns umgehend schriftlich Auskunft zu erteilen.
Wir bitten den Schulträger hiermit zusätzlich zu den Anfragen vom 21.08.2015, umgehend folgende Punkte zu überprüfen und uns alle angefragten Unterlagen zukommen zu lassen:
1.) Wir bitten um einen schriftlichen Nachweis, ob die Unterkonstruktion der Containeranlage den geltenden Bestimmungen entspricht.
2.) Wir bitten um einen schriftlichen Nachweis, ob die Treppenkonstruktion den geltenden Bestimmungen entspricht.
3.) Wir bitten um eine Kopie der vollständigen Bauantragsunterlagen zur Containeranlage.
4.) Wir bitten um einen alternativen, schriftlichen Aufstellungsvorschlag für die Containeranlage.
5.) Es wird um schriftliche Auskunft gebeten, ob die Container einen Wass


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