Region: Glinde

Erhalt einer Thuja Hecke auf dem Grundstück Stormarnring 26 in Glinde

Petition richtet sich an
Der entsprechende Fachausschuss und/oder die Stadtvertretung / Der Bürgermeister

99 Unterschriften

Sammlung beendet

99 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Juni 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 30.06.2025
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

25.08.2025, 07:19

Liebe Unterstützer zum Erhalt unserer Hecke im Stormarnring in Glinde,

die erforderliche Beteiligung, um unser Anliegen als von allgemeinem Interesse einzustufen, wurde leider nicht erreicht. Die Stadt beharrt ohne Begründung auf den Standpunkt, dass die Hecke eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit bedeutet, was meines Erachtens auch weiterhin nicht gegeben sein kann.

Ich bedauere, dass wir nun die Hecke schneiden lassen müssen und auf Aufforderung der Stadt Glinde alle Besucher des Stormarnrings nicht mehr mit dem Grün unserer Hecke begrüßen können, sondern mit dem unschönen Bild einer von vorn braunen und kahlgeschnittenen Hecke "beglücken" dürfen.

Beste Grüße und alle Gute
Rainer Grunert


25.08.2025, 05:51

Sehr geehrter Herr Grunert,

die Petition zum Erhalt der Thujahecke am Stormarnring 26 ist nach Ablauf der Frist mit insgesamt 99 Unterstützungsunterschriften (54 aus Glinde) abgeschlossen worden.
Das erforderliche Quorum wurde nicht erreicht. Damit fehlt es an der notwendigen Unterstützung durch die Bürgerschaft, um das Anliegen als von allgemeinem Interesse einzustufen.

Unabhängig davon ist die Stadt bei der Anwendung der geltenden Rechtslage gebunden.
Nach § 33 Abs. 3 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein (StrWG) sind Anpflanzungen so zu unterhalten, dass eine Beeinträchtigung der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs ausgeschlossen wird. Die Stadt ist verpflichtet, die Einhaltung dieser Vorgaben sicherzustellen und mögliche Gefahren oder Behinderungen im öffentlichen Verkehrsraum vorsorglich zu verhindern.

Das über Jahre bestehende Erscheinungsbild einer Hecke oder eine faktische Duldung begründen kein dauerhaftes Recht auf ihren Erhalt. Ein „Gewohnheitsrecht“ kann insoweit nicht entstehen, da das öffentliche Recht keine abweichenden Vereinbarungen zulässt. Auch der Umstand, dass bislang keine Unfälle bekannt geworden sind, ist nicht maßgeblich. Entscheidend ist allein die abstrakte Gefährdungslage und die daraus resultierende Pflicht zur Gefahrenabwehr.

Die Anordnung, die Hecke bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, ist daher rechtmäßig, sachgerecht und entspricht den städtischen Pflichten. Die Verwaltung sieht keine Möglichkeit, hiervon abzusehen, und bittet um Verständnis für diese Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen
Rainhard Zug
Bürgermeister


23.08.2025, 20:15

Liebe Unterstützende,

openPetition hat heute die Gemeinde Glinde per E-Mail gebeten, zur Petition "Erhalt einer Thuja Hecke auf dem Grundstück Stormarnring 26 in Glinde" Stellung zu nehmen.



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