25.08.2025, 05:51
Sehr geehrter Herr Grunert,
die Petition zum Erhalt der Thujahecke am Stormarnring 26 ist nach Ablauf der Frist mit insgesamt 99 Unterstützungsunterschriften (54 aus Glinde) abgeschlossen worden.
Das erforderliche Quorum wurde nicht erreicht. Damit fehlt es an der notwendigen Unterstützung durch die Bürgerschaft, um das Anliegen als von allgemeinem Interesse einzustufen.
Unabhängig davon ist die Stadt bei der Anwendung der geltenden Rechtslage gebunden.
Nach § 33 Abs. 3 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein (StrWG) sind Anpflanzungen so zu unterhalten, dass eine Beeinträchtigung der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs ausgeschlossen wird. Die Stadt ist verpflichtet, die Einhaltung dieser Vorgaben sicherzustellen und mögliche Gefahren oder Behinderungen im öffentlichen Verkehrsraum vorsorglich zu verhindern.
Das über Jahre bestehende Erscheinungsbild einer Hecke oder eine faktische Duldung begründen kein dauerhaftes Recht auf ihren Erhalt. Ein „Gewohnheitsrecht“ kann insoweit nicht entstehen, da das öffentliche Recht keine abweichenden Vereinbarungen zulässt. Auch der Umstand, dass bislang keine Unfälle bekannt geworden sind, ist nicht maßgeblich. Entscheidend ist allein die abstrakte Gefährdungslage und die daraus resultierende Pflicht zur Gefahrenabwehr.
Die Anordnung, die Hecke bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, ist daher rechtmäßig, sachgerecht und entspricht den städtischen Pflichten. Die Verwaltung sieht keine Möglichkeit, hiervon abzusehen, und bittet um Verständnis für diese Entscheidung.
Mit freundlichen Grüßen
Rainhard Zug
Bürgermeister