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Die Petition befindet sich in der Prüfung beim Empfänger
στον/-ην/-ο 25.08.2025Liebe Unterstützer zum Erhalt unserer Hecke im Stormarnring in Glinde,
die erforderliche Beteiligung, um unser Anliegen als von allgemeinem Interesse einzustufen, wurde leider nicht erreicht. Die Stadt beharrt ohne Begründung auf den Standpunkt, dass die Hecke eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit bedeutet, was meines Erachtens auch weiterhin nicht gegeben sein kann.
Ich bedauere, dass wir nun die Hecke schneiden lassen müssen und auf Aufforderung der Stadt Glinde alle Besucher des Stormarnrings nicht mehr mit dem Grün unserer Hecke begrüßen können, sondern mit dem unschönen Bild einer von vorn braunen und kahlgeschnittenen Hecke "beglücken" dürfen.
Beste Grüße und alle Gute
Rainer Grunert -
Herr Zug antwortet
στον/-ην/-ο 25.08.2025Sehr geehrter Herr Grunert,
die Petition zum Erhalt der Thujahecke am Stormarnring 26 ist nach Ablauf der Frist mit insgesamt 99 Unterstützungsunterschriften (54 aus Glinde) abgeschlossen worden.
Das erforderliche Quorum wurde nicht erreicht. Damit fehlt es an der notwendigen Unterstützung durch die Bürgerschaft, um das Anliegen als von allgemeinem Interesse einzustufen.
Unabhängig davon ist die Stadt bei der Anwendung der geltenden Rechtslage gebunden.
Nach § 33 Abs. 3 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein (StrWG) sind Anpflanzungen so zu unterhalten, dass eine Beeinträchtigung der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs ausgeschlossen wird. Die Stadt ist verpflichtet, die Einhaltung dieser Vorgaben sicherzustellen und mögliche Gefahren oder Behinderungen im öffentlichen Verkehrsraum vorsorglich zu verhindern.
Das über Jahre bestehende Erscheinungsbild einer Hecke oder eine faktische Duldung begründen kein dauerhaftes Recht auf ihren Erhalt. Ein „Gewohnheitsrecht“ kann insoweit nicht entstehen, da das öffentliche Recht keine abweichenden Vereinbarungen zulässt. Auch der Umstand, dass bislang keine Unfälle bekannt geworden sind, ist nicht maßgeblich. Entscheidend ist allein die abstrakte Gefährdungslage und die daraus resultierende Pflicht zur Gefahrenabwehr.
Die Anordnung, die Hecke bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, ist daher rechtmäßig, sachgerecht und entspricht den städtischen Pflichten. Die Verwaltung sieht keine Möglichkeit, hiervon abzusehen, und bittet um Verständnis für diese Entscheidung.
Mit freundlichen Grüßen
Rainhard Zug
Bürgermeister -
Die Gemeinde Glinde ist gefragt
στον/-ην/-ο 24.08.2025Liebe Unterstützende,
openPetition hat heute die Gemeinde Glinde per E-Mail gebeten, zur Petition "Erhalt einer Thuja Hecke auf dem Grundstück Stormarnring 26 in Glinde" Stellung zu nehmen.
99 Υπογραφές
Η συλλογή ολοκληρώθηκε
Η αίτηση απευθύνεται σε: Der entsprechende Fachausschuss und/oder die Stadtvertretung / Der Bürgermeister
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Petition wende ich mich an Sie, um den Erhalt der Thuja Hecke auf dem obigen Grundstück zu gewährleisten. Die Hecke stellt für uns einen wichtigen Bestandteil unseres Wohnumfeldes dar. Sie trägt zum natürlichen Erscheinungsbild bei, bietet Lebensraum für Vögel und andere Tiere und sorgt für eine angenehme Atmosphäre in unserer Nachbarschaft. Gemäß Ihren Schreiben soll die Hecke gem. § 33 Abs. 3 des StrWG die Verkehrssicherheit beeinträchtigen und die Verkehrsteilnehmenden gefährden oder mehr als nach den Umständen unvermeidlich behindern oder belästigen.
Der Zustand der Hecke stellt weder eine Gefahr dar noch gefährdet sie die Verkehrssicherheit. Ich bitte Sie deshalb, von Maßnahmen zum Schneiden oder Entfernen dieser Hecke bis zur Grundstückgrenze abzusehen, um das positive Bild der Straße Stormarnring weiter aufrechtzuerhalten, da sonst nur noch die braunen Stämme der Thuja Pflanzen zu sehen wären, da die Thuja nicht nachwächst. Ich bin überzeugt, dass der Erhalt der Hecke im Interesse aller Anwohnerinnen und Anwohner ist und das Ortsbild positiv beeinflusst. Gern bin ich dann auch bereit, die Ersparnis von ca. 500,00 Euro der Glinder Tafel zu spenden.
Αιτιολόγηση
Vor ca. 40 Jahren wurde diese Thuja Hecke gepflanzt. Richtig ist, dass wir es in den ersten Jahrzehnten vernachlässigt haben, die Hecke richtig zu schneiden. Nach einer Begehung des Baubetriebshofes vor ca. 12 Jahren wurden die Anwohner des Stormarnrings darauf aufmerksam gemacht, dass Begrünungen von Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum ragen und deshalb zurückzuschneiden und die Straßen um die Grundstücke herum sauber zu halten sind. Seitdem wird der uns betreffende Straßenteil sauber gehalten und die Hecke wurde damals so weit zurückgeschnitten, dass immer noch ausreichend Grün vorhanden war, um das positive optische Bild weiterhin zu gewährleisten. Auch damals ragte die Hecke schon über die Grundstücksgrenze, was Ihrerseits nicht beanstandet wurde.
Die Hecke soll nach Ihren Schreiben gem. § 33 Abs. 3 des StrWG die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Auf drei an die Stadt bzw. den Bürgermeister gerichteten Schreiben konnte mir nicht dargelegt werden, inwiefern die Hecke die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte. Auch in einem persönlichen Gespräch mit dem Bürgermeister und 2 Angestellten war es nicht möglich, mir darzulegen, worin eine eventuelle Verkehrsgefährdung bestehen könnte. Der Überwuchs von Pflanzen ist nicht automatisch eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, wie es anscheinend aus Ihrer Sicht interpretiert wird, da von unserer Hecke keine Gefahr ausgeht.
Es handelt sich beim Stormarnring um einen verkehrsberuhigten Bereich, in dem Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, Fußgänger haben Vorrang und dürfen die gesamte Straßenfläche nutzen. Nur sehr selten fahren hier Verkehrsteilnehmer, bei denen es sich nicht um Anwohner oder um die 14tägigen Fahrzeuge des Abfallwirtschaftsverbandes handelt. Einen Verkehrsunfall gab es in den 40 Jahren m. E. noch nie.
Der Abstand unserer Hecke zu einem Pflanzrondell (Wendekreis mit Pflanzinsel) beträgt an der kürzesten Entfernung 7,20 m. Lt. Schreiben des Abfallwirtschaftsverbandes wird eine Mindestbreite von 6,50 m gefordert, die somit gegeben ist. Auch eine Befragung der jeweiligen Fahrer des Abfallwirtschaftsverbandes ergab, dass sie sich bei Abfuhr der Mülltonnen in keiner Weise behindert fühlen. Der geringste Abstand von unserer Hecke zu einem eventuellen Hindernis wie Stromkasten oder Laterne beträgt 4,40 m. Der durch die Stadt geschaffene Abstand von einem Pflanzbeet zu einem öffentlichen Parkplatz beträgt 3,80 m, also ist auch bei unserem Abstand die Verkehrssicherheit weiterhin gegeben.
In unserem verkehrsberuhigten Bereich gibt es keinen besonderen Gehweg, Fußgänger dürfen auch mitten auf der Straße gehen. Unter anderem müssen Fußgänger auch auf die Straße gehen, da durch die Stadt vorhandene Pflanzbeete direkt an Grundstücksgrenzen angelegt wurden, so dass es keine andere Möglichkeit gibt, als Mitten auf die Straße auszuweichen.
Im Gegensatz zu vielen Straßen in Glinde gibt es bei uns keinen Bordstein oder direkten Fußweg. Aufgrund des verkehrsberuhigten Bereiches bewegen sich die Fußgänger oft in der Mitte der Straße. Es handelt sich bei den vorhandenen Begrünungen (Hecke) nicht um Begrünungen, die in den öffentlichen Raum bzw. den Bürgersteig hineinwachsen und somit den Verkehrsteilnehmenden nicht ausreichend Platz gewähren. Es werden also auch die durch die Stadt gegebenen Möglichkeiten in der Mitte der Straße zu gehen wie bei den Pflanzbeeten genutzt, die direkt an die Grundstückgrenzen ragen.
Im Internet unter "Hecke Glinde" sind einige Bilder zu sehen, wie unsere Hecke aktuell aussieht, das beigefügte Bild zeigt, wie sie nach dem Rückschnitt aussehen würde. Von der Gartenseite wird weiterhin alles grün bleiben.
Ich bitte Sie daher auch auf diesem Wege noch einmal höflich, von Maßnahmen zum Schneiden oder Entfernen dieser Hecke abzusehen und sie in ihrem jetzigen Zustand zu belassen. Ich bin überzeugt, dass der Erhalt der Hecke im Interesse aller Anwohnerinnen und Anwohner ist und das Ortsbild positiv beeinflusst. Vielen Dank im Voraus für Ihr Verständnis und hoffentlich das Zugeständnis, dass die Hecke erhalten bleiben kann. Mit freundlichen Grüßen, Rainer Grunert
Συζήτηση
Ακόμα κανένα επιχείρημα υπέρ.
Die Hecke war von vornherein für die zu erwartende Höhe zu dicht an die Grundstücksgrenze gepflanzt. Das eine Thuja-Hecke in unseren Breiten ökologisch keinen großen Wert hat, scheint sich bis Glinde noch nicht herumgesprochen zu haben. Das Argument zieht also nicht. Unterstützung von Umweltverbänden ist deshalb nicht zu erwarten. Und nicht zu vergessen - Thujen sind in allen Pflanzenteilen giftig. Also einfach weg mit der Hecke und etwas schönes Neues pflanzen.