Region: Bundestag
Bild der Petition Erhebung des Rundfunkbeitrages in Zusammenhang mit den Merkzeichen „Rf“, „H“ und „aG“
Soziales

Erhebung des Rundfunkbeitrages in Zusammenhang mit den Merkzeichen „Rf“, „H“ und „aG“

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landrat Lothar Wölfle
56 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

56 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

09.01.2013, 00:11

Überarbeitung des Textes.
Neue Begründung: Natürlich ist mir bewusst, dass es immer jemanden geben wird, der sich mit der Einführung einer neuen Regelung im Nachteil sieht. Ebenso habe ich Verständnis dafür, für die Befreiung, wenn Menschen ein Einkommen an, bzw. unter der Armutsgrenze liegenden Einkommen beziehen.

An die pflegebedürftigen Menschen hat man zwar gedacht, hier jedoch nur die Gruppe Gruppen berücksichtigt, die Pflegegeld oder andere staatliche Hilfen beziehen. Deutlich benachteiligt sind jedoch die Menschen, denen die oben genannten Merkzeichen zuerkannt wurden. wurden und die keine finanziellen staatlichen Hilfen beziehen. Die meisten dieser Menschen sind auf eine Begleitung angewiesen, wenn es darum geht, angewiesen und können sich daher außerhalb ihrer Wohnung aufzuhalten. nur extrem eingeschränkt aufhalten. Ein Blick auf die Bedingungen, unter denen o. g. Merkzeichen überhaupt bewilligt werden, sollte werden untermauert meine Darstellung untermauern. Ansicht.

Daher halte die Entscheidung, die Gebührenbefreiung für diese Personengruppe auszusetzen, für eine Fehlentscheidung. Eine Fehlentscheidung Das ist es sie deshalb, weil im Grunde gesunde Menschen vom Rundfunkbeitrag befreit sind, während schwerbehinderte Menschen mit den die Erleichterungen wie 2-Kanalton oder Untertitel heute nachträglich finanzieren müssen. Dabei ist jedoch nicht sicher gestellt, ob die o. g. Merkzeichen kaum mehr Einkommen haben, als der mögliche Härtefall vorsieht. Erleichterungen überhaupt genutzt werden können.

In Der öffentlich rechtliche Rundfunk hat einen Staatsvertrag und schwerbehinderte Menschen gehören lt. Grundgesetz ebenfalls zum Staat. Daher ist in Bezug auf die o. g. Merkzeichen ist dringender Nachholbedarf geboten.


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