Terveys

Erlaubt den Kindern wieder ihr Hort-Essen

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschuss)
163 Tukeva 91 sisään Baden-Württemberg

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

163 Tukeva 91 sisään Baden-Württemberg

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

  1. Aloitti 2021
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

24.07.2021 klo 19.34

Rechtschreibfehler (falsch doppeter Buchstabe aufgrund hängender Tastatur) behoben.


Neue Begründung:

Bereits am 29. Juni gab das Kultusministerium aus Baden-Württemberg ein Rundschreiben heraus, in welchem aufgrund der niedrigen Inzidenzwerte das förmliche Abstandsgebot von 1,5 Metern zwischen den Personen in den Schulmensen als ausgesetzt erklärt wird und noch deutlich früher, schon seit dem 4. Juni ist die Öffnung der Schulmensen laut Kultusministerium zulässig, und letzte Woche kam sogar ein Eckpunktepapier, in welchem die jahrgangsübergreifenddejahrgangsübergreifende Durchmischung von Gruppen gestattet wird.

Angesichts dessen ist es unverständlich, dass den Hortkindern weiterhin das Hort-Mittagessen verweigert wird.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 133 (71 in Baden-Württemberg)


24.07.2021 klo 19.30

Neues Eckpunktepapier des KM bezüglich jahrgangsübergreifender Durchmischung


Neue Begründung:

Bereits am 29. Juni gab das Kultusministerium aus Baden-Württemberg ein Rundschreiben heraus, in welchem aufgrund der niedrigen Inzidenzwerte das förmliche Abstandsgebot von 1,5 Metern zwischen den Personen in den Schulmensen als ausgesetzt erklärt wird und noch deutlich früher, schon seit dem 4. Juni ist die Öffnung der Schulmensen laut Kultusministerium zulässig.zulässig, und letzte Woche kam sogar ein Eckpunktepapier, in welchem die jahrgangsübergreifendde Durchmischung von Gruppen gestattet wird.

Angesichts dessen ist es unverständlich, dass den Hortkindern weiterhin das Hort-Mittagessen verweigert wird.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 133 (71 in Baden-Württemberg)


14.07.2021 klo 17.51

Text leserlicher gestaltet und umformuliert.


Neuer Petitionstext:

Erlaubt den Kindern wieder ihr Hort-Essen!

Im Hort meines Sohnes (7 Jahre)(Erstklässler) an der Grundschule in Neckargemünd werden aufgrund der Corona-Massnahmen schon seit letztem Jahr keine Hort-Mahlzeiten mehr ausgegeben.

Mittlerweile wird es Zeit, diese Einschränkung zu überdenken angesichts der vielfältigen Lockerungen.



Neue Begründung:

Bereits am 29. Juni gab das Kultusministerium aus Baden-Württemberg ein Rundschreiben heraus, in welchem aufgrund der niedrigen Inzidenzwerte das förmliche Abstandsgebot von 1,5 Metern zwischen den Personen in den Schulmensen als ausgesetzt erklärt wird und sogarnoch nochdeutlich früher, schon seit dem 4. Juni ist die Öffnung der Schulmensen laut Kultusministerium zulässig.

Angesichts dessen ist es unverständlich, dass den Hortkindern weiterhin das Hort-Mittagessen verweigert wird.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 37 (28 in Baden-Württemberg)


14.07.2021 klo 12.02

Weitere Informationen eingefügt, die ich kürzlich vom Kultusministerium erhielt.


Neue Begründung:

Bereits am 29. Juni gab das Kultusministerium aus Baden-Württemberg ein Rundschreiben heraus, in welchem aufgrund der niedrigen Inzidenzwerte das förmliche Abstandsgebot von 1,5 Metern zwischen den Personen in den Schulmensen als ausgesetzt erklärt wird.wird und sogar noch früher, schon seit dem 4. Juni ist die Öffnung der Schulmensen laut Kultusministerium zulässig.

Angesichts dessen ist es unverständlich, dass den Hortkindern weiterhin das Hort-Mittagessen verweigert wird.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 32 (24 in Baden-Württemberg)


13.07.2021 klo 23.44

Rechtschreibung korrigiert, Pluralform verwendet.


Neuer Petitionstext:

Erlaubt den Kindern wieder ihr Hort-Essen!

Im Hort meines Sohnes (7 Jahre) an der Grundschule in Neckargemünd werden aufgrund der Corona-Massnahmen schon seit letztem Jahr keine Hort-MahlzeitHort-Mahlzeiten mehr ausgegeben.

Mittlerweile wird es Zeit, diese Einschränkung zu überdenken angesichts der vielfältigen Lockerungen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 29 (22 in Baden-Württemberg)


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