Bildung

Fahrtkostenübernahme zur Ganztagsschule

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bildungsministerin, Justizminister und Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz, Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis
72 Unterstützende

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

72 Unterstützende

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

20.12.2018, 01:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


19.12.2017, 08:44

Die Petition wurde per Mail an das Bildungsministerium und den Bürgerbeauftragten eingereicht. Wenn noch jemand Vorschläge zum weiteren Vorgehen hat, nehme ich diese gerne entgegen. Sollte ich die Petition auch beim Petitionsausschuss des Bundestags einreichen?


08.06.2017, 23:26

Um den Qualitätsanforderungen zu entsprechen, habe ich Quellenangaben zum entsprechenden Gesetz beigefügt und die Begründung ausformuliert. Es scheint mir sinnvoll, den Zeitraum auf 6 Monate zu verlängern, um dem vorgegeben Sammelziel etwas näher zu kommen.


Neuer Petitionstext: Derzeit werden Fahrtkosten für SchülerInnen übernommen, wenn die besuchte Schule mehr als 4km 4 km vom Wohnort entfernt liegt. Dabei werden weder die finanzielle Situation der Familie noch die Notwendigkeit einer Ganztagsbetreuung berücksichtigt. Es wird nur die Entfernung zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart berücksichtigt. berücksichtigt (§ 33 Abs. 1 PrivSchG i.V. m. § 69 Abs. 1, 2 und 3 des Schulgesetzes für Rheinland-Pfalz i.V. m. § 8 der Satzung und Textziffern 12 und 13 der Richtlinien des Rhein-Lahn-Kreises über die Schülerbeförderung und § 28 Abs. 1 Privatschulgesetz). Hierbei handelt es sich um eine offensichtliche Benachteiligung von Familien (z.B. Alleinerziehenden bzw. Geringverdienern), die auf eine Ganztagsbetreuung angewiesen sind.


Neue Begründung: da es Es handelt sich nicht um einen Einzelfall handelt
Einzelfall. Wie auch in den Kommentaren der Unterzeichner erwähnt, kann es zudem nicht sein, dass die Wahl der ersten Fremdsprache für eine Fahrtkostenübernahme relevant ist, eine Ganztagsbetreuung jedoch nicht.


Neuer Sammlungszeitraum: 6 Monate


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