Аймақ: Hessen

Familie Ben Attia/Mayel soll gehen

Өтініш беруші қоғамдық емес
Өтініш адресіне жіберіледі
Hessischer Landtag

215 Қолтаңбалар

Өтінішті өтініш беруші кері қайтарып алды

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Өтінішті өтініш беруші кері қайтарып алды

  1. Басталды 2014
  2. Жинақ аяқталды
  3. Жіберілді
  4. Диалог
  5. Сәтсіз

жаңалықтар

02.01.2014, 10:50

Ergänzung der Begründung.
Neue Begründung: Im April 2003 sind Frau Scheima Ben Attia und Herr Zied Mayel zum Studieren nach Bremen gekommen. Die Aufenthaltserlaubnis galt nur für das Studium, danach sollten beide wieder in ihr Haimatland Tunesien zurück.
Beide haben das Studium nicht beendet und haben entgegen den Auflagen der deutschen Behörden ihren Wohnsitz gewechselt. Sie leben nun von staatlicher Unterstützung. Das Studium war möglicherweise nur ein vorgeschobenes Argument, um in Deutschland einreisen zu können.

Deutschland ist ein Rechtsstaat. In diesem gelten Gesetze immer und für jeden ausnahmslos.
Es ist nicht hinnehmbar, dass hier Recht umgedeutet oder gar gebrochen wird.
Egal wie der Einzelfall im Detail gelagert ist, muss das Recht angewendet u n d durchgesetzt werden. Das unterscheidet Deutschland von einer "Bananenrepublik".

Im vorliegenden Fall droht keinem der Familienmitglieder irgend ein Nachteil in Tunesien. Auch findet in Tunesien kein Krieg statt, so dass hier besondere Umstände in Betracht gezogen werden müssten.


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