2016. 10. 14. 4:22
Pet 3-18-17-2167-024845
Bundesfreiwilligendienst
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.09.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte die Einführung eines bundeseinheitlichen „Ehrenamtsdienstes“
erreichen.
Dieser solle unterschiedliche Einsatzfelder abdecken. Die Tätigkeitsschwerpunkte
könnten flexibel gestaltet werden. Hierdurch hätten Bürgerinnen und Bürger die
Möglichkeit, sich gezielt sozial zu engagieren. Als Aufwandsentschädigung könne
eine Kombination aus Taschengeld bzw. Fahrgeld und einem Zuschuss zur
Unterkunft vorgesehen werden. Hierdurch könnten viele soziale Bereiche unterstützt
werden. Ein derartiger Dienst würde soziales Handeln stärken.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlich und diskutiert wurde. 32 Mitzeichnende haben
das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses
hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Sowohl im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) sowie im Bundesfreiwilligendienst (BFD)
ist ein vielfältiges, sozial abgesichertes Engagement im sozialen Bereich bereits
möglich. Die Freiwilligen erhalten während ihres in der Regel einjährigen, einer
Vollzeittätigkeit entsprechenden Dienstes ein Taschengeld als Anerkennung ihres
Einsatzes. Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung können gestellt bzw. durch
Geldersatzleistungen erstattet werden. Die Freiwilligen sind zudem grundsätzlich
sozialversichert. Das FSJ steht als Jugendfreiwilligendienst Menschen offen, die das
27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der BFD kann von Menschen aller
Altersgruppen abgeleistet werden. Voraussetzung ist lediglich, dass die
Vollzeitschulpflicht erfüllt ist. Die Freiwilligen im Regel-BFD, die älter als 27 Jahre alt
sind, haben die Möglichkeit, den Freiwilligendienst auch in Teilzeit mit mehr als
20 Stunden abzuleisten. Diese Möglichkeit besteht für Freiwillige aller Altersgruppen
im BFD mit Flüchtlingsbezug.
Zudem gibt es eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten, sich ehrenamtlich auch im
sozialen Bereich zu engagieren. Der Petitionsausschuss stellt fest, dass es wichtig
ist, mit guten Rahmenbedingungen bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen
und nachhaltig zu fördern sowie eine Kultur der Anerkennung zu schaffen. Mit dem
Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes wurde z. B. zum 1. Januar 2013 die
Übungsleiterpauschale auf 2.400 Euro jährlich und die Ehrenamtspauschale auf
720 Euro angehoben.
Lokale Einrichtungen und Initiativen, in denen Menschen sich freiwillig engagieren,
spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements.
Beispielsweise sind hier Kirchengemeinden, Vereine, Bürgerinitiativen und
Mehrgenerationenhäuser zu nennen. Die Bundesregierung unterstützt den Ausbau
und die Stabilisierung von Engagementinfrastruktur mit verschiedenen Programmen.
Es handelt sich z. B. um das Netzwerkprogramm „Engagierte Stadt“, die
Mehrgenerationenhäuser oder die Förderung von Dachverbänden/Netzwerken, wie
der Bundesagentur der Freiwilligenagenturen und das Bundesnetzwerk
Bürgerschaftliches Engagement (BBE).
Der Petitionsausschuss hält die gesetzlichen Regelungen für geeignet und
ausreichend, bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen. Den geforderten
„Bundesehrenamtsdienst“ hält er daher nicht für notwendig. Er empfiehlt, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung (PDF)