Familienfragen - Einführung eines zusätzlichen Müttergeldes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
51 Unterstützende 51 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

51 Unterstützende 51 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

12.03.2016, 03:24

Pet 3-18-17-2160-018623

Familienfragen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird die Einführung eines monatlich zahlbaren „Müttergeldes“ als
Kompensationszahlung für Frauen gefordert, um die Geburtenrate in Deutschland zu
erhöhen.
Der Petent führt aus, dass es für die künftige Stabilisierung von Gesellschaft und
Wirtschaft wichtig sei, dass – insbesondere auch von bildungsnahen Frauen – viele
deutsche Kinder geboren würden. Die Infrastruktur für die Kinder sei in ausreichendem
Maße vorhanden. Wenn zu wenig qualifizierte Bevölkerung „aus der bestehenden
Bevölkerung nachwachse“, würden langfristig gesellschaftliche und wirtschaftliche
Probleme für Deutschland auftreten.
Eine Schwangerschaft bringe erhebliche Risiken für die Frauen mit sich, zum einen
gesundheitliche Risiken, insbesondere aber auch „berufliche Opportunitätskosten“, die
nicht entschädigt würden. Hierbei handele es sich um Beeinträchtigungen der
beruflichen Entwicklung und der Möglichkeit, wirtschaftlich erfolgreich tätig zu sein. Da
es für viele Frauen derzeit ökonomisch nicht interessant sei, Kinder zu bekommen,
solle ein zusätzliches Müttergeld mindestens bis zum 6. Lebensjahr des Kindes
gezahlt werden. Es solle sich am Monatseinkommen der vorangegangenen 18 Monate
orientieren und pro Kind ca. 15 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens betragen.
Bei einem durchschnittlichen Bruttomonatseinkommen von 3400 Euro ergebe sich
damit ein monatliches Nettomüttergeld von 510 Euro.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 51 Mitzeichnende haben das
Anliegen unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung der
Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Auffassung zu dem Anliegen darzulegen.
Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass es nicht sein darf, dass die Entscheidung für
ein Kind vor allem für Frauen oft erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringt, eine
Balance zwischen Familien- und Erwerbsleben zu finden. Beide Eltern sollen die
Möglichkeit erhalten, sowohl Versorgungs- als auch Betreuungsaufgaben leisten zu
können.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil von 1998 zur Besteuerung von
Familien festgehalten, dass der Staat auch Voraussetzungen schaffen müsse, dass
die Wahrnehmung der familiären Erziehungsaufgabe nicht zu beruflichen Nachteilen
führt. Eine Rückkehr in eine Berufstätigkeit solle ebenso wie ein Nebeneinander von
Erziehung und Erwerbstätigkeit für beide Elternteile einschließlich eines beruflichen
Aufstiegs während und nach Zeiten der Kindererziehung ermöglicht werden. Weiterhin
sollten die Angebote der institutionellen Kinderbetreuung verbessert werde.
Der Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung als Instrument zur Verbesserung der
Vereinbarkeit von Kindererziehung und Berufstätigkeit beider Elternteile ist damit
ausdrücklich erwähnt. Es ist zugleich die wirksamste Maßnahme, Erwerbstätigkeit zu
ermöglichen, um Familienarmut zu verhindern. Die Bundesregierung hat darauf
hingewiesen, dass Deutschland vergleichsweise viel Geld für Familien ausgibt und im
EU-Vergleich im oberen Drittel liegt.
Die Bundesregierung hat dargestellt, dass es das gemeinsame Ziel von Bund, Ländern
und Kommunen ist, bundesweit ein bedarfsgerechtes und qualitativ gutes Angebot an
Betreuungsplätzen, insbesondere für Kinder unter 3 Jahren, zu schaffen. Der
Rechtsanspruch für jedes Kind ab dem vollendeten 1. Lebensjahr auf einen
Betreuungsplatz kann durch Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege
erfüllt werden. Länder und Kommunen hätten in den vergangen Jahren erhebliche
Anstrengungen unternommen, um ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen
einzurichten.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass der Gesetzgeber das Betreuungsgeld
in Höhe von 150 Euro eingeführt hat, das Eltern erhalten, die keine frühkindliche
Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege in Anspruch nehmen.
Das Elterngeld schafft nach der Geburt eines Kindes den notwendigen Schonraum für
einen guten Start in das gemeinsame Leben. Es macht es für Mütter und Väter

einfacher, vorübergehend ganz oder auch teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu
verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung ihres Kindes zu haben. Für die Eltern
von Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, besteht darüber hinaus die
Möglichkeit, zwischen dem Bezug von dem bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld)
und dem Bezug von ElterngeldPlus zu wählen oder beides zu kombinieren. Das
Elterngeld fängt einen Einkommenswegfall auf, wenn Eltern nach der Geburt ihre
berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Das Basiselterngeld wird an Väter
und Mütter für maximal 14 Monate gezahlt. Beide können den Zeitraum frei
untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens 2 und höchstens
12 Monate für sich in Anspruch nehmen. Zwei weitere Monate gibt es, wenn sich auch
der andere Elternteil an der Betreuung des Kindes beteiligt und den Eltern mindestens
2 Monate Erwerbseinkommen wegfällt. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum
Ausgleich für das wegfallende Erwerbseinkommen beziehen, können die vollen
14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.
Der Petitionsausschuss vertritt die Auffassung, dass heute Mütter und Väter Beruf und
Familie partnerschaftlich miteinander vereinbaren können wollen. Er hält die
dargestellten Möglichkeiten, das Elterngeld und das ElterngeldPlus, ebenso wie den
Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung, für geeignet, die Wünsche von Müttern
und Vätern nach partnerschaftlicher Vereinbarkeit zu erfüllen. Hierdurch werden Eltern
bereits jetzt in die Lage versetzt, eine Familie zu gründen, ohne dabei auf ein
berufliches Fortkommen verzichten zu müssen oder erhebliche finanzielle Nachteile in
Kauf nehmen zu müssen.
Die Forderung nach Einführung eines sogenannten Müttergeldes unterstützt er nicht.
Er empfielt, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen
werden konnte.Begründung (pdf)


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