Der Deutsche Bundestag möge beschließen, ein monatlich zahlbares Müttergeld als Kompensationszahlung für Frauen einzuführen, um die Geburtenrate in Deutschland zu erhöhen.
Begründung
Deutschland wird im Durchschnitt von Jahr zu Jahr älter. Der aktuelle Wohlstand wird im Wesentlichen von der Generation der Baby-Boomer erwirtschaftet, die eines Tages als Rentner hohe Sozialkosten verursachen werden. Zwar gibt es aktuell viel Zuzug nach Deutschland, so dass der Bevölkerungsrückgang und die Alterung im Durchschnitt etwas vermindert werden. Es wäre aber für die zukünftige Stabilisierung von Gesellschaft und Wirtschaft wichtig, wenn zukünftig auch viele deutsche Kinder geboren werden würden, insbesondere von bildungsnahen Frauen. Die Infrastruktur für den Nachwuchs ist historisch bedingt ausreichend vorhanden. Wenn zu wenig qualifizierte Bevölkerung aus der bestehenden Bevölkerung nachwächst, sind langfristig gesellschaftliche und wirtschaftliche Probleme für Deutschland zu erwarten. Hilfreich wäre insbesondere, wenn intelligente und gut ausgebildete deutsche Frauen mehr Kinder bekommen würden, da hier die Chance besteht, dass auch der Nachwuchs eine vergleichbare Entwicklung nehmen wird. Diese Frauen haben wie auch intelligente und gut ausgebildete Männer in der Regel eine gute oder sehr gute Ausbildung und eine relativ gut bezahlte Arbeits- oder Beschäftigungsstelle. Eine Schwangerschaft aber bringt erstens unmittelbare gesundheitliche Risiken für die Frau mit sich. Zweitens trägt die Frau ein Risiko, das Kind allein erziehen zu müssen. Drittens stört ein Kind die Frau zwangsläufig dabei, berufliche und wirtschaftliche Erfolge zu erzielen, so dass ein Kind letztlich, so hart wie es klingt, hohe Opportunitätskosten für die Frau verursacht. Kindergeld und Freibeträge, welche ja in der Praxis wegen der steuerlichen Günstigerprüfung ohnehin keine große Rolle spielen, decken lediglich die zusätzlichen Kosten des Kindes teilweise ab. Die beruflichen Opportunitätskosten und die weiteren Risiken der Mütter werden nicht entschädigt. Deswegen ist es für viele Frauen aktuell ökonomisch nicht interessant, Kinder zu bekommen, und sie fokussieren sich stattdessen auf das Berufsleben. Daher sollte ein zusätzliches Müttergeld eingeführt werden. Dieses Müttergeld sollte für jedes Kind mindestens bis zum 6. Lebensjahr gezahlt werden. Die ungefähre Höhe sollte sich am durchschnittlichen Monatseinkommen der vorangegangenen 18 Monate bemessen und pro Kind ca. 15% des monatlichen Bruttoeinkommens betragen, so dass sich bei einem durchschnittlichen Bruttomonatseinkommen von 3.400 Euro ein monatliches Nettomüttergeld von 510 Euro ergibt.
Familienfragen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Mit der Petition wird die Einführung eines monatlich zahlbaren „Müttergeldes“ als
Kompensationszahlung für Frauen gefordert, um die Geburtenrate in Deutschland zu
erhöhen.
Der Petent führt aus, dass es für die künftige Stabilisierung von Gesellschaft und
Wirtschaft wichtig sei, dass – insbesondere auch von bildungsnahen Frauen – viele
deutsche Kinder geboren würden. Die Infrastruktur für die Kinder sei in ausreichendem
Maße vorhanden. Wenn zu wenig qualifizierte Bevölkerung „aus der bestehenden
Bevölkerung nachwachse“, würden langfristig gesellschaftliche und wirtschaftliche
Probleme für Deutschland auftreten.
Eine Schwangerschaft bringe erhebliche Risiken für die Frauen mit sich, zum einen
gesundheitliche Risiken, insbesondere aber auch „berufliche Opportunitätskosten“, die
nicht entschädigt würden. Hierbei handele es sich um Beeinträchtigungen der
beruflichen Entwicklung und der Möglichkeit, wirtschaftlich erfolgreich tätig zu sein. Da
es für viele Frauen derzeit ökonomisch nicht interessant sei, Kinder zu bekommen,
solle ein zusätzliches Müttergeld mindestens bis zum 6. Lebensjahr des Kindes
gezahlt werden. Es solle sich am Monatseinkommen der vorangegangenen 18 Monate
orientieren und pro Kind ca. 15 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens betragen.
Bei einem durchschnittlichen Bruttomonatseinkommen von 3400 Euro ergebe sich
damit ein monatliches Nettomüttergeld von 510 Euro.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 51 Mitzeichnende haben das
Anliegen unterstützt.
Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung der
Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Auffassung zu dem Anliegen darzulegen.
Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass es nicht sein darf, dass die Entscheidung für
ein Kind vor allem für Frauen oft erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringt, eine
Balance zwischen Familien- und Erwerbsleben zu finden. Beide Eltern sollen die
Möglichkeit erhalten, sowohl Versorgungs- als auch Betreuungsaufgaben leisten zu
können.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil von 1998 zur Besteuerung von
Familien festgehalten, dass der Staat auch Voraussetzungen schaffen müsse, dass
die Wahrnehmung der familiären Erziehungsaufgabe nicht zu beruflichen Nachteilen
führt. Eine Rückkehr in eine Berufstätigkeit solle ebenso wie ein Nebeneinander von
Erziehung und Erwerbstätigkeit für beide Elternteile einschließlich eines beruflichen
Aufstiegs während und nach Zeiten der Kindererziehung ermöglicht werden. Weiterhin
sollten die Angebote der institutionellen Kinderbetreuung verbessert werde.
Der Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung als Instrument zur Verbesserung der
Vereinbarkeit von Kindererziehung und Berufstätigkeit beider Elternteile ist damit
ausdrücklich erwähnt. Es ist zugleich die wirksamste Maßnahme, Erwerbstätigkeit zu
ermöglichen, um Familienarmut zu verhindern. Die Bundesregierung hat darauf
hingewiesen, dass Deutschland vergleichsweise viel Geld für Familien ausgibt und im
EU-Vergleich im oberen Drittel liegt.
Die Bundesregierung hat dargestellt, dass es das gemeinsame Ziel von Bund, Ländern
und Kommunen ist, bundesweit ein bedarfsgerechtes und qualitativ gutes Angebot an
Betreuungsplätzen, insbesondere für Kinder unter 3 Jahren, zu schaffen. Der
Rechtsanspruch für jedes Kind ab dem vollendeten 1. Lebensjahr auf einen
Betreuungsplatz kann durch Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege
erfüllt werden. Länder und Kommunen hätten in den vergangen Jahren erhebliche
Anstrengungen unternommen, um ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen
einzurichten.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass der Gesetzgeber das Betreuungsgeld
in Höhe von 150 Euro eingeführt hat, das Eltern erhalten, die keine frühkindliche
Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege in Anspruch nehmen.
Das Elterngeld schafft nach der Geburt eines Kindes den notwendigen Schonraum für
einen guten Start in das gemeinsame Leben. Es macht es für Mütter und Väter
einfacher, vorübergehend ganz oder auch teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu
verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung ihres Kindes zu haben. Für die Eltern
von Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, besteht darüber hinaus die
Möglichkeit, zwischen dem Bezug von dem bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld)
und dem Bezug von ElterngeldPlus zu wählen oder beides zu kombinieren. Das
Elterngeld fängt einen Einkommenswegfall auf, wenn Eltern nach der Geburt ihre
berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Das Basiselterngeld wird an Väter
und Mütter für maximal 14 Monate gezahlt. Beide können den Zeitraum frei
untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens 2 und höchstens
12 Monate für sich in Anspruch nehmen. Zwei weitere Monate gibt es, wenn sich auch
der andere Elternteil an der Betreuung des Kindes beteiligt und den Eltern mindestens
2 Monate Erwerbseinkommen wegfällt. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum
Ausgleich für das wegfallende Erwerbseinkommen beziehen, können die vollen
14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.
Der Petitionsausschuss vertritt die Auffassung, dass heute Mütter und Väter Beruf und
Familie partnerschaftlich miteinander vereinbaren können wollen. Er hält die
dargestellten Möglichkeiten, das Elterngeld und das ElterngeldPlus, ebenso wie den
Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung, für geeignet, die Wünsche von Müttern
und Vätern nach partnerschaftlicher Vereinbarkeit zu erfüllen. Hierdurch werden Eltern
bereits jetzt in die Lage versetzt, eine Familie zu gründen, ohne dabei auf ein
berufliches Fortkommen verzichten zu müssen oder erhebliche finanzielle Nachteile in
Kauf nehmen zu müssen.
Die Forderung nach Einführung eines sogenannten Müttergeldes unterstützt er nicht.
Er empfielt, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen
werden konnte.Begründung (pdf)