20.04.2017 klo 19.49
Damit auch zu den deutschlandweit einzigartigen Tanzverbotszeiten in Hessen an Himmelfahrt, Pfingstsonntag und Pfingstmontag eine Möglichkeit zum Mitzeichnen der Petition besteht, wurde der Zeitraum verlängert.
Neuer Sammlungszeitraum: Zwei Monate