06.07.2016 12.15
Pet 2-18-08-604-021007
Finanzausgleich
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Der Petent fordert, den Solidarpakt nach seinem Auslaufen nicht zu verlängern und
einen "Gesamtdeutschen Fördertopf" zu schaffen, in den alle Bundesländer anteilig
nach Wirtschaftskraft einzahlen.
Zur Begründung wird ausgeführt, der Solidarpakt II laufe im Jahr 2019 aus. Ziel
dieses Solidarpakts sei es gewesen, den neuen Bundesländern bei der Bewältigung
teilungsbedingter Sonderlasten unter die Arme zugreifen. Seit der Wiedervereinigung
seien jedoch nunmehr 25 Jahre vergangen. Gleichwohl flössen nicht unerhebliche
Geldmengen in die ostdeutschen Bundesländer, während die ebenfalls bedürftigen
Kommunen in den alten Bundesländern nicht in den Genuss entsprechender
Zahlungen kämen.
Nunmehr komme es mithin darauf an, dass Länder und Gemeinden in Deutschland
unabhängig von deren geografischer Lage zeitlich begrenzt und gleichberechtigt
gefördert würden. Dies entspreche auch dem Prinzip der Gleichbehandlung von alten
und neuen Bundesländern. Bedürftigkeit sei nicht von der geografischen Lage
abhängig, sondern werde durch die wirtschaftliche Lage einer Region erkennbar.
Angesichts dessen sei es geboten, den Solidarpakt II ersatzlos zu beenden und
stattdessen Länder und Gemeinden unabhängig von deren geografischer Lage
zeitlich begrenzt und gleichberechtigt zu fördern.
Zu den Einzelheiten des Vorbringens des Petenten wird auf die von ihm
eingereichten Unterlagen verwiesen. Die Eingabe ist auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlicht worden. Es gingen 148 Mitzeichnungen sowie
25 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte
wie folgt zusammenfassen:
Mit Bezug auf das vorgetragene Petitum ruft der Petitionsausschuss zunächst in
Erinnerung, dass mit der Vereinbarung zum sog. Solidarpakt II aus dem Jahr 2001
die Finanzausstattung der neuen Länder und Berlin langfristig auf eine sichere
Grundlage gestellt worden ist. Der Solidarpakt II ist Ausdruck gesamtstaatlicher
Solidarität und trägt dazu bei, dass sich in Ostdeutschland eine selbsttragende
Wirtschaft entwickeln kann.
Im Rahmen des Solidarpakts II erhalten die ostdeutschen Länder Sonderbedarfs-
Bundesergänzungszuweisungen zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten
aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf sowie zum Ausgleich
unterproportionaler kommunaler Finanzkraft. Insgesamt stellt der Bund hierfür im
Zeitraum von 2005 bis 2019 Mittel in Höhe von rund 105 Milliarden Euro (die sog.
Korb I-Mittel) zur Verfügung. Die Mittel sind degressiv ausgestaltet. Die zwar
abnehmende, aber immer noch relevante Bedeutung dieser Mittel für die
ostdeutschen Flächenländer zeigt sich darin, dass die Länder im Jahr 2014 rund
10% ihrer Ausgaben aus Korb I-Mitteln finanzieren konnten.
Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung im Solidarpakt II verpflichtet, im
gleichen Zeitraum als Zielgröße weitere rund 51 Milliarden Euro in Form von
überproportionalen Leistungen für den Aufbau Ost einzusetzen (sog. Korb II-Mittel).
Im Zeitraum von 2005 bis 2013 wurden für den Korb II insgesamt 44,9 Milliarden
Euro geleistet. Damit hatte der Bund bis Ende 2013 bereits rund 87% seiner
Verpflichtungen aus dem Korb II des Solidarpakts II erbracht.
Der Solidarpakt II läuft – wie vom Petenten gefordert – Ende 2019 aus. Die
Regierungschefs der ostdeutschen Länder haben anlässlich der Verabschiedung des
Solidarpakts II im Bundesrat erklärt, dass ab 2020 ein teilungsbedingter
infrastruktureller Nachholbedarf nicht mehr geltend gemacht wird. Neben der
zielgerichteten Strukturförderung der ostdeutschen Länder durch die Solidarpakte I
und II unterstützt der Bund bereits jetzt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
"Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) strukturschwache
Regionen in ganz Deutschland. Die GRW ist mithin in der Form gestaltet, dass – wie
vom Petenten gefordert – auch Maßnahmen in den alten Bundesländern zeitlich
begrenzt und gleichberechtigt gefördert werden können. Zur Herstellung
gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland wird das System der
Unterstützung strukturschwacher Regionen für die Jahre ab 2020 weiterentwickelt.
Ein erstes Eckpunktepapier des Bundes für ein gesamtdeutsches Fördersystem für
strukturschwache Regionen ab 2020 wird gegenwärtig mit den Ländern diskutiert.
Nach dem Dargelegten stellt der Petitionsausschuss fest, dass dem vorgetragenen
Anliegen nach einer Förderung aller Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland
in Abhängigkeit von der jeweiligen regionalen Wirtschaftsstruktur nachgekommen
wird. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
vorgetragenen Anliegen teilweise entsprochen worden ist.
Begründung (pdf)