Παιδεία

Finanzielle Unterstützung von Lehramtsstudierenden im Praxissemester

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
6.785 Υποστηρικτικό

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

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  1. Ξεκίνησε 2014
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

06/02/2014, 9:35 μ.μ.

-Um alle Möglichkeiten offen zu halten (wurde in der FB Gruppe diskutiert) und denjenigen die schon unterzeichnet haben im Nachhinein nichts anderes zu verkaufen habe ich mich entschlossen diesen rauszunehmen.
Neuer Petitionstext: Das in der Lehramtsausbildung neu angesetzte Praxissemester, das für das
zweite Mastersemester vorgesehen ist, ist ein wesentlicher Abschnitt in
der Ausbildung von guten Lehrerinnen und Lehrern.

Jedoch gibt es derzeit keine finanzielle Unterstützung für die Studierenden in diesem
Ausbildungsabschnitt. Dies ist jedoch aus folgenden Gründen nötig:

1. Die Studierenden sind in dieser Phase 4 Tage die Woche an der Schule, den 5.
Wochentag füllt die theoretische Begleitung an der Universität, bzw. dem
ZfsL. Das Wochenende bietet Raum für die Aufarbeitung der theoretischen
Inhalte und der Unterrichtsvorbereitung. Aus diesem Grund können die
Studierenden keiner Nebenbeschäftigung nachgehen, falls sie dieses doch
tun, leidet die Qualität des Praxissemesters.

2. Aufgrund der zentralen Platzvergabe gibt es für die Studierenden keine Garantie, einer Schule in
Wohnortsnähe zugeteilt zu werden, weshalb erhebliche Mehrkosten auf
sie zukommen, beispielsweise durch einen Wohnortswechsel oder die
Anschaffung und Unterhaltung eines Fahrzeuges. Diese entstehen, da
dörflich gelegene Schulen mit dem ÖPNV nicht zu Schulbeginn zu erreichen
sind.

Nochmal zusammengefasst: Nebeneinkünfte fallen weg, Mehrkosten
können in vielen Fällen entstehen. Dies bedeutet ein Minus bei den Einnahmen und ein
Plus auf der Ausgabenseite, also eine doppelte Mehrbelastung gegen die man
etwas unternehmen muss!

Für die Höhe der Die Unterstützung schlage ich mindestens den
Bundesfreiwilligendienstsatz von 330€ im Monat vor. (Diskussionen über diesen Betrag sind erwünscht, ich kann ihn noch ändern) soll in Form einer Aufwandsentschädigung erfolgen.


Dieser Betrag soll auch rückwirkend an die Studierenden ausgezahlt werden, die das Praxissemesters schon absolviert haben, um damit aufgenommene (Studien-)Kredite abzubezahlen oder entstandene Mehrkosten auszugleichen.


Zur ausführlichen Zusammensetzung des Praxissemesters empfehle ich folgenden Link:
www.dokoll.tu-dortmund.de/cms/de/praxis/praktika/labg2009/ps/index.html


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