09.08.2017, 23:32
ergänzung
Neuer Petitionstext: Der Bundestag möge beschließen, dass Nutztiererzeuger oder Nutztierverwerter verpflichtet werden, Tiere bei gleichwertiger Ablösesumme durch Tierschützer diesen zu überlassen. Zuwiderhandlungen sollen als Straftat bewertet werden!
Zahllose 'Nutztiere' können von engagierten Tierschützern nicht gerettet werden, da die Besitzer dem Verkauf nicht zustimmen und sie lieber töten lassen.
Dabei handelt es sich in Konsequenz aus dem aktuellen Tierschutzgesetz um eine STRAFTAT!
Wir fordern daher die Bundesregierung auf, eine Ergänzung beim Bundesverfassungsgericht zu erwirken, die hier Rechtssicherheit für Tierschützer und Nutztiererzeuger bzw. Nutztierverwerter schaff!