Bürgerrechte

Friedhofzwang für die Asche Verstorbener in Baden-Württemberg beseitigen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschuss)
151 Unterstützende 79 in Baden-Württemberg

Der Petition wurde nicht entsprochen

151 Unterstützende 79 in Baden-Württemberg

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

13.04.2022, 12:04

Liebe Mit-Petenten,
für die Unterstützung unserer gemeinsamen Petition zur Abschaffung des Friedhofszwangs für Asche danke ich Ihnen ganz herzlich.
Der Pfeil ist nun vom Bogen, die Petition eingereicht. Hoffen wir gemeinsam, dass die unsinnige Vorschrift, dass die Asche Verstorbener auf dafür vorgesehenen Stellen deponiert werden MUSS, fällt. Das Gesetz gibt es seit 1970. Meine Verfassungsklage beim Verfassungsgerichtshof von Baden-Württemberg wurde bereits abgelehnt, da es für uns Bürger ein Recht auf eine Verfassungsklage nur innerhalb eines Jahres nach Erscheinen eines Gesetzes gibt. Das bedeutet de facto (nicht de jure!) ein Aushebeln des Rechtes auf eine Verfassungsklage. Bürgerrechte scheinen unseren Gesetzgebern nicht sonderlich wichtig zu sein.
Als Argument gegen eine freie Bestimmung von Angehörigen oder eine testamentarische Verfügung, was mit der Asche geschehen soll, sehe ich, nachdem ich mich länger mit diesem Thema auseinandergesetzt habe, nur das Bedürfnis der Kommunen nach Einnahmen bei der Friedhofsverwaltung. Rechtfertigt dies die fundamentale Einschränkung von Bürgerrechten? Ich denke nicht.

Was können Sie jetzt tun? Wenn Sie in Baden-Württemberg leben, schreiben Sie bitte Ihren Landtagsabgeordneten, dass sie die Petition zur Abschaffung des Friedhofszwangs im Landtag unterstützen mögen. Vielleicht gelingt es Ihnen auch, einen entsprechenden Artikel in Ihrer Tageszeitung zu lancieren.

Ihnen alles Gute und nochmals vielen Dank für die Unterstützung.

Freundliche Grüße aus Pfinztal
Peter Hakenjos


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