06.07.2016, 12:15
Pet 1-18-12-9211-021813
Führerscheinwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Eingabe wird gefordert, die Neuregelung in der Fahrerlaubnis-Verordnung zur
Gültigkeitsdauer für Führerscheine abzuschaffen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Es gingen 320 Mitzeichnungen und
11 Diskussionsbeiträge ein. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle
angeführten Gesichtspunkte einzeln eingegangen werden kann.
Zur Begründung wird im Wesentlichen ausgeführt, dass mit der Neuregelung kein
Zugewinn an Verkehrssicherheit einherginge, sondern nur Mehrkosten entstehen
und ein erhöhter Aufwand notwendig würde. Die vom Gesetzgeber mit der
Einführung der Gültigkeitsdauer von Führerscheinen verfolgten Zielsetzungen
würden derart nicht erreicht. Die Verbesserung der Fälschungssicherheit sei nicht
gewährleistet, da in einem Zeitraum von 15 Jahren Gültigkeitsdauer, ähnlich wie bei
Banknoten, ständig Änderungen an dem Dokument erfolgen würden und so bei
Verkehrskontrollen Fälschungen aufgrund der bestehenden Diversität nicht erkannt
und Datenbankabfragen unerlässlich sein würden. Auch zur Erstellung einer
Datenbank sei die Neuregelung nicht erforderlich. Die personenbezogenen Daten
lägen bereits bei der ausstellenden Behörde vor, einer Gültigkeitsdauer bedürfe es
hierzu nicht. Ferner stelle der Führerschein kein Ausweisdokument dar, sodass dem
Argument der der Aktualität des Lichtbildes nicht gefolgt werde.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Gesichtspunkte wie folgt zusammenfassen:
Der Ausschuss stellt fest, dass Grundlage aller Fahrerlaubnisklassen und des
Führerscheindokumentes in Deutschland die sogenannte 3. EU-
Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) ist, die seit dem 19. Januar 2013 im deutschen
Recht angewendet wird und mit der 8. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-
Verordnung (FeV) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften umgesetzt
wurde. Die Ende 2006 veröffentlichte 3. EU-Führerscheinrichtlinie hat ab dem
Zeitpunkt der nationalen Anwendung weitreichende Auswirkungen auf die
Definitionen der einzelnen Fahrerlaubnisklassen und auf die
Führerscheindokumente.
Die hierauf gründende Neuregelung des § 24a FeV hinsichtlich der Befristung der ab
dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine auf 15 Jahre verfolgt ein
wesentliches Ziel: Derzeit gibt es in den Mitgliedstaaten der EU mehr als
110 verschiedene Führerscheindokumente. Seit dem 19. Januar 2013 werden
europaweit einheitliche Führerscheine ausgestellt. Es soll erreicht werden, dass jeder
EU-Bürger dasselbe Führerscheindokument besitzt und auf diese Weise die
Kontrollen in Europa wesentlich erleichtert werden können. Bis Ende 2032 müssen
alle Dokumente, also auch die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten, den
Vorgaben der 3. EG-Führerscheinrichtlinie entsprechen.
Derzeit werden die Führerscheine nur bei der Behörde vermerkt, die sie ausgestellt
hat. Der Ausschuss weist darauf hin, dass mit der Einführung einer Gültigkeitsdauer
des Führerscheins die Einführung eines bundesweiten und insbesondere eines EU-
weiten Registers wesentlich vereinfacht wird. Darüber hinaus kann die Fahrerlaubnis
zurzeit nach Entzug in Deutschland, in einem anderen Land erneut abgelegt werden
(sogenannter „Führerschein-Tourismus“). Mit der Einführung eines europaweit
einheitlichen Führerscheins soll erreicht werden, dass Fahrverbote auch in anderen
Ländern anerkannt werden können.
Der Ausschuss stimmt dem Petenten hinsichtlich des Einwandes, der Führerschein
stelle in Deutschland kein Ausweisdokument dar, zu. Jedoch wird der Führerschein
in anderen Ländern als sicheres Ausweisdokument genutzt. Um diese Funktion
optimal erfüllen zu können, müssen die persönlichen Dokumentendaten regelmäßig
aktualisiert werden. Zudem kann mit der Aktualität der Lichtbilder und der Namen die
Kontrolle wesentlich erleichtert werden.
Abschließend merkt der Ausschuss an, dass mit der Gültigkeitsdauer von 15 Jahren
die Fälschungssicherheit verbessert wird. Ein regelmäßiger Austausch der
Dokumente ermöglicht, dass sie in regelmäßigen Intervallen dem Stand der Technik
angepasst werden.
Die mit der Petition hervorgebrachten Zweifel an der Zweckdienlichkeit der
Neuregelung teilt der Petitionsausschuss vor dem Hintergrund seiner Ausführungen
nicht. Er vermag sich daher nicht für die geforderte Änderung der Fahrerlaubnis-
Verordnung auszusprechen. Er empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Begründung (pdf)