14. 10. 2016. 04:22
Pet 1-18-12-9211-023173
Führerscheinwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.09.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird die Einführung einer Kennzeichnung für Fahrzeuge von
Fahranfängern und Fahranfängerinnen durch Metallmagnetschilder gefordert.
Es handelt sich hier um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages eingestellt und dort diskutiert wurde. 42 Mitzeichnende
haben die öffentliche Petition unterstützt. An der Diskussion haben sich 51 Personen
beteiligt.
Der Petent führt an, dass er durch eigene Erfahrungen wisse, wie unsicher sich
junge Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer im alltäglichen Verkehr
verhalten würden. Die Verunsicherung werde durch andere zum Teil drängelnde
oder hupende Verkehrsteilnehmende noch vergrößert. Aus diesem Grund fordere er
die Einführung dieser Kennzeichnung, damit auf Fahranfänger und
Fahranfängerinnen im Straßenverkehr mehr Rücksicht genommen werden könne.
Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung eine
Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Anliegen eingeholt. Die Prüfung des
Petitionsausschusses hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass es bisher keine gesetzliche
Regelung über Kennzeichnung für Fahrzeuge von Fahranfängerinnen und
Fahranfängern gibt. Eine solche gesetzliche Regelung wird von der Bundesregierung
ebenfalls nicht angestrebt: Es ist nicht gerechtfertigt die Fahrzeuge gesondert zu
markieren, da die Fahranfängerinnen und Fahranfänger nach erfolgreicher Prüfung
vollwertig ausgebildete Verkehrsteilnehmende sind.
Zudem besteht nach § 5 Absatz 4 Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
auch keine Kennzeichnungspflicht für Fahrschulfahrzeuge. Hier besteht im Gegenteil
sogar die Verpflichtung gemäß Nr. 2.2.17 Anlage 7 zu § 17 Fahrerlaubnis-
Verordnung die Kennzeichnung am Fahrschulauto zu entfernen, während eine
praktische Fahrprüfung absolviert wird.
Es steht jeder Fahranfängerin und jedem Fahranfänger jedoch frei, sein Fahrzeug
mit einem entsprechenden Schild wie beispielsweise einem „L“ oder „A“ zu
kennzeichnen, um im Straßenverkehr erhöhte Rücksicht der anderen
Verkehrsteilnehmenden zu erhalten.
Der Petitionsausschuss sieht nach dieser Prüfung die bisherigen Regelungen als
ausreichend und sachgerecht an. Er sieht hinsichtlich des vorgebrachten Anliegens
der Petition keine Veranlassung zum Tätigwerden und empfiehlt daher das
Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung (PDF)