Für den Erhalt des ursprünglichen, luftigen Charakters der Wohngebiete Richtung Hohe Wann in Zeil

Petition richtet sich an
Der Stadtrat und die Bauverwaltung der Stadt Zeil am Main

45 Unterschriften

10 %
20 von 200 für Quorum in Zeil am Main Zeil am Main

45 Unterschriften

10 %
20 von 200 für Quorum in Zeil am Main Zeil am Main
  1. Gestartet 03.06.2026
  2. Sammlung noch > 5 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Neuigkeiten

05.06.2026, 11:21

Ich habe den Text abgeändert, bitte teilen Sie mir mit, ob die Petition so wieder frei geschaltet werden kann. Gerne lasse ich Ihnen Baupläne Karten Bestimmungen von damals etc. zukommen.


Neuer Petitionstext:

Erhalt unserer lebenswerten, offenen Wohnsiedlungen.
Verletzungen gegen das aktuelle Baurec würde den offenen, luftigen Charakter des gesamten Wohngebiets unwiederbringlich zerstören, wichtige Tier-Wanderkorridore abschneiden und das nachbarschaftliche Gefühl unseres Wohnumfeldes vernichten.

Wir fordern den Stadtrat und die Bauverwaltung der Stadt Zeil am Main auf, bei allen baulichen Veränderungen, Genehmigungen und Planungen in den Wohngebieten in Richtung des Naturschutzgebietes Hohe Wann durch strikte gestalterische Vorgaben den offen-grünen Siedlungscharakter dauerhaft zu bewahren und den Bau von abriegelnden, käfigartigen Privatfestungen konsequent zu unterbinden.
Hierzu fordern wir insbesondere die konsequente Durchsetzung und Beibehaltung der bereits in den 1970er-Jahren rechtsverbindlich festgelegten Baubedingungen für dieses Gebiet sowie die lückenlose Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes: Es darf keinerlei Privilegien, Gefälligkeitsgenehmigungen oder Ausnahmen bei den Bauvorschriften für Stadtratsmitglieder, Stadtangestellte oder ihnen nahestehende Personen geben. Bau- und Gestaltungsregeln müssen für alle Bürger ausnahmslos gleich gelten.

Der für dieses Wohngebiet gültige Bebauungsplan aus den 1970er-Jahren schließt die Errichtung von Hoftoren in der Satzung vom 12.12.1978 Nr.III /3-610/2 gemäß Paragraph 11 BBauG (in Verbindung mit Paragraph 2 der Verordnung vom 23.10.1968 / GVBI S. 327 i.d.F. Der Änderung VO vom 25.11.1969 (GVBI S. 370 ) welche mit Auflagen genehmigt wurde. 12.4.197 unter Punkt 3 ausdrücklich aus. Wenn in einem Bebauungsplan oder einer Baulastvereinbarung steht, dass Garagenvorplätze „von jeglicher Umzäunung auszunehmen“ sind, bedeutet dies ein striktes Einfriedungsverbot für diese Flächen. Punkt 3
Dieses Verbot gilt uneingeschränkt auch dann, wenn der Vorplatz direkt an ein Nachbargrundstück angrenztKeine

Die Abgrenzunggeltenden erlaubt.Bauvorgaben können beim Bauamt Zeil oder auch gern bei mir eingesehen werden.



Neue Begründung:

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Zeil am Main zeichnet sich durch seine harmonische Einbettung in die Natur des Abt-Degen-Weintals aus. Besonders die Hanglagen, die sich nordwärts in Richtung des bedeutenden Naturschutzgebietes Hohe Wann erstrecken, besitzen einen unschätzbaren Wert für das Stadtklima, das Landschaftsbild und unsere Lebensqualität.
Leider lässt sich im gesamten Bereich der betroffenen Wohngebiete ein besorgniserregender Trend beobachten: Unabhängig vom Alter der Immobilien entstehen durch Umbauten, Nachverdichtungen und Neuanlagen zunehmend hermetisch abgeriegelte Grundstücke. Massiver Einsatz von Steingärten, unüberwindbare Betonmauern, hohe Gabionenwände und lückenlose Metallzäune verwandeln private Areale in käfigartige Privatfestungen.
Dabei wird völlig ignoriert, dass für diese Hang- und Übergangsbereiche bereits bei ihrer Erschließung in den 1970er-Jahren weitsichtige und strenge Bauvorgaben verankert wurden. Diese historisch etablierten Regeln sollten gezielt garantieren, dass die Grundstücke zur Straße und zur Landschaft hin offen und gemeinschaftlich wirken. Doch dieser städtebauliche Grundgedanke wird heute zunehmend missachtet. Besonders der Bau von Zäunen und massiven Hoftoren direkt auf einer Garagenzufahrt schafft hier aktuell einen gefährlichen Präzedenzfall: Wird diese rechtswidrige Abschottung von der Stadt geduldet, ermöglicht dies im Wege der Gleichbehandlung auch allen anderen Eigentümern, ebenfalls Hoftore vor ihren Einfahrten zu errichten. Ein solcher Dominoeffekt würde den offenen, luftigen Charakter des gesamten Wohngebiets unwiederbringlich zerstören, wichtige Tier-Wanderkorridore abschneiden und das nachbarschaftliche Gefühl unseres Wohnumfeldes vernichten.
Besonders fatal für das Vertrauen in unsere lokale Demokratie:
Hier steht der neue Bürgermeister Marcus Fröhlich in der Pflicht. In der Bevölkerung entsteht zunehmend der Eindruck, dass bei der Genehmigung solcher massiven Bauwerke mit zweierlei Maß gemessen wird. Während normale Bürger oft strenge Auflagen einhalten müssen, scheinen für bestimmte Personen mit direktem Draht ins Rathaus – seien es Stadtratsmitglieder, Angestellte der Stadtverwaltung oder deren Angehörige – andere Maßstäbe zu gelten.
Gefälligkeiten, mangelnde Kontrollen und das bewusste Wegsehen bei Verstößen riechen nach klassischer Vetternwirtschaft. Wenn politische Mandatsträger und Verwaltungsmitarbeiter ihre Positionen nutzen, um persönliche Bauwünsche entgegen dem Gemeinwohl und geltenden Gestaltungszielen durchzudrücken, untergräbt dies das Vertrauen in die gesamte Stadtpolitik. Korruption und die Bevorzugung von Insidern dürfen in Zeil am Main keinen Platz haben! Was wir konkret fordern
Um die Luftigkeit unseres Landschaftsbildes dauerhaft zu sichern und Fairness für alle Bürger zu garantieren, fordern wir von der Stadtverwaltung die verbindliche Festlegung und flächendeckende Überwachung folgender Kriterien:
1. Die strikte Einhaltung der ursprünglichen Gestaltungsbestimmungen der Bebauungspläne für die Wohngebiete Richtung Hohe Wann. Dazu gehört insbesondere das konsequente Verbot der Errichtung von Zäunen und Hoftoren vor Garagen sowie auf deren Zufahrten. Bereits errichtete, vorschriftswidrige Tore und Zäune in diesen Bereichen dürfen nicht geduldet werden, um eine fatale Vorbildwirkung („Bezugsfall“) für das gesamte Viertel abzuwenden.
2. Verbot von Abschottungsbauten: Ein striktes Verbot von blickdichten Großmauern, geschlossenen Gabionenwänden und massiven Kunststoff-Sichtschutzzäunen an den Grundstücksgrenzen. Erlaubt sein dürfen nur transparente Zäune und lebende Hecken.
.3 Gleiches Recht für alle – Keine Bevorzugung: Eine bindende Selbstverpflichtung der Stadtverwaltung, dass alle Bauanträge und Befreiungsgesuche von Stadtratsmitgliedern und Stadtangestellten einer besonders transparenten, unabhängigen Prüfung unterzogen werden. Jede Gewährung von Ausnahmen für diesen Personenkreis muss öffentlich im Stadtrat lückenlos begründet werden.
4. Kampf der Vetternwirtschaft durch Transparenz: Offenlegung aller genehmigten Abweichungen von Bebauungsplänen in den sensiblen Übergangsbereichen. Ein faires Bauamt schaut bei Verstößen von Amtsträgern genauso genau hin wie bei jedem anderen Bürger auch. Rückbauverpflichtungen bei unzulässigen Mauern oder vorschriftswidrigen Toren müssen ohne Ansehen der Person konsequent durchgesetzt werden.5. Maximalhöhen und Durchgrünung: Strikte Kontrollen gegen das Anlegen von reinen Schotter- und Steingärten im gesamten Planungsraum. Der Übergang zu unserem Naturpark darf weder hinter Festungsmauern verschwinden, noch zum rechtsfreien Raum für Privilegierte werden! Wir fordern Transparenz, absolute Chancengleichheit, die Durchsetzung bestehenden Baurechts und den Erhalt unserer lebenswerten, offenen Heimat. Korruption und Vetternwirtschaft im Bauwesen müssen aktiv bekämpft werden.

Bitte unterstützen Sie diese Petition mit Ihrer Unterschrift für ein faires, transparentes und grünes Zeil am Main!


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 13 (6 in Zeil am Main)


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