Für den Erhalt des ursprünglichen, luftigen Charakters der Wohngebiete Richtung Hohe Wann in Zeil

Petition richtet sich an
Der Stadtrat und die Bauverwaltung der Stadt Zeil am Main

45 Unterschriften

10 %
20 von 200 für Quorum in Zeil am Main Zeil am Main

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10 %
20 von 200 für Quorum in Zeil am Main Zeil am Main
  1. Gestartet 03.06.2026
  2. Sammlung noch > 5 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Neuigkeiten

16.06.2026, 15:02

Überschrift geändert - Für den Erhalt des ursprünglichen, luftigen Charakters der Wohngebiete Richtung Hohe Wann in Zeil


Neuer Titel: Für den Erhalt des ursprünglichen, luftigen SiedlungscharaktersCharakters Baugebieteder Wohngebiete Richtung Hohe Wann in Zeil a.M

Neuer Petitionstext:

Erhalt unserer lebenswerten, offenen Wohnsiedlungen.

Verletzungen gegen das aktuelle Baurecht würde den offenen, luftigen Charakter des gesamten Wohngebiets unwiederbringlich zerstören, wichtige Tier-Wanderkorridore abschneiden und das nachbarschaftliche Gefühl unseres Wohnumfeldes vernichten.

www.deutschewildtierstiftung.de/wildtiere/igel

Wir fordern den Stadtrat und die Bauverwaltung der Stadt Zeil am Main auf, bei allen baulichen Veränderungen, Genehmigungen und Planungen in den Wohngebieten in Richtung des Naturschutzgebietes Hohe Wann durch strikte gestalterische Vorgaben den offen-grünen Siedlungscharakter dauerhaft zu bewahren und den Bau von abriegelnden, "käfigartigen"käfigartigen Privatfestungen"Privatfestungen" konsequent zu unterbinden.

Hierzu fordern wir insbesondere die konsequente Durchsetzung und Beibehaltung der bereits in den 1970er-Jahren rechtsverbindlich festgelegten Baubedingungen für dieses Gebiet sowie die lückenlose Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes: Es darf keinerlei Privilegien, Gefälligkeitsgenehmigungen oder Ausnahmen bei den Bauvorschriften für Stadtratsmitglieder, Stadtangestellte oder ihnen nahestehende Personen geben, wie persönlich als Anwohner miterlebt. Bau- und Gestaltungsregeln müssen für alle Bürger ausnahmslos gleich gelten.

Der für dieses Wohngebiet gültige Bebauungsplan aus den 1970er-Jahren schließt die Errichtung von Hoftoren in der Satzung vom 12.12.1978 Nr.III /3-610/2 gemäß Paragraph 11 BBauG (in Verbindung mit Paragraph 2 der Verordnung vom 23.10.1968 / GVBI S. 327 i.d.F. Der Änderung VO vom 25.11.1969 (GVBI S. 370 ) welche mit Auflagen genehmigt wurde. 12.4.197 unter Punkt 3 ausdrücklich aus. Wenn in einem Bebauungsplan oder einer Baulastvereinbarung steht, dass Garagenvorplätze „von jeglicher Umzäunung auszunehmen“ sind, bedeutet dies ein striktes Einfriedungsverbot für diese Flächen. Punkt 3 Dieses Verbot gilt uneingeschränkt auch dann, wenn der Vorplatz direkt an ein Nachbargrundstück angrenzt

Die geltenden Bauvorgaben können beim Bauamt Zeil oder auch gern bei mir eingesehen werden, da die Bebauungspläne leider nicht in digitaler Form, sondern nur als Papierauszüge aus dem Archiv der Stadtverwaltung vorliegen.

youtube.com/shorts/rHAzHvtTAh8?is=CRTtJJmY7sj8fMICQUELLE:

Als Symbolbild wurde ein Bild dazu von der KI generiert. Es ist kein Bild von Zeil.



Neue Begründung:

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Zeil am Main zeichnet sich durch seine harmonische Einbettung in die Natur des Abt-Degen-Weintals aus. Besonders die Hanglagen, die sich nordwärts in Richtung des bedeutenden Naturschutzgebietes Hohe Wann erstrecken, besitzen einen unschätzbaren Wert für das Stadtklima, das Landschaftsbild und unsere Lebensqualität.

Leider lässt sich meiner Meinung nach, im gesamten Bereich der betroffenen Wohngebiete ein besorgniserregender Trend beobachten: Unabhängig vom Alter der Immobilien entstehen durch Umbauten, Nachverdichtungen und Neuanlagen zunehmend hermetisch abgeriegelte Grundstücke. Massiver Einsatz von Steingärten, unüberwindbare Betonmauern, hohe Gabionenwände und lückenlose Metallzäune verwandeln private Areale in "käfigartige"käfigartige Privatfestungen".Privatfestungen".

Dabei wird völlig ignoriert, dass für diese Hang- und Übergangsbereiche bereits bei ihrer Erschließung in den 1970er-Jahren weitsichtige und strenge Bauvorgaben verankert wurden.

QUELLE: Bebauungsplan vom 12.12.1978 in Verbindung mit dem Bebauungsplan vom 23.10.1968, dort explizit Punkt 3.

Diese historisch etablierten Regeln sollten gezielt garantieren, dass die Grundstücke zur Straße und zur Landschaft hin offen und gemeinschaftlich wirken.

Meine Meinung nach wird dieser städtebauliche Grundgedanke heute zunehmend missachtet. Besonders der Bau von Zäunen und massiven Hoftoren direkt auf einer Garagenzufahrt schafft hier aktuell einen gefährlichen Präzedenzfall: Wird diese rechtswidrige Abschottung von der Stadt geduldet, ermöglicht dies im Wege der Gleichbehandlung auch allen anderen Eigentümern, ebenfalls Hoftore vor ihren Einfahrten zu errichten.

Hier steht der neue Bürgermeister in der Pflicht!

Was wir konkret fordern

Um die Luftigkeit unseres Landschaftsbildes dauerhaft zu sichern und Fairness für alle Bürger zu garantieren, fordern wir von der Stadtverwaltung die verbindliche Festlegung und flächendeckende Überwachung folgender Kriterien:

1. Die strikte Einhaltung der ursprünglichen Gestaltungsbestimmungen der Bebauungspläne für die Wohngebiete Richtung Hohe Wann. Dazu gehört insbesondere das konsequente Verbot der Errichtung von Zäunen und Hoftoren vor Garagen sowie auf deren Zufahrten. Bereits errichtete, vorschriftswidrige Tore und Zäune in diesen Bereichen dürfen nicht geduldet werden, um eine fatale Vorbildwirkung („Vorhandener Bezugsfall der dem Bürgermeister und dem Bauamt vollenst bekannt ist!“) für das gesamte Viertel abzuwenden.
2. Verbot von Abschottungsbauten: Ein striktes Verbot von blickdichten Großmauern, geschlossenen Gabionenwänden und massiven Kunststoff-Sichtschutzzäunen an den Grundstücksgrenzen. Erlaubt sein dürfen nur transparente Zäune und lebende Hecken.
3. Gleiches Recht für alle – Keine Bevorzugung: Eine bindende Selbstverpflichtung der Stadtverwaltung, dass alle Bauanträge und Befreiungsgesuche von Stadtratsmitgliedern und Stadtangestellten einer besonders transparenten, unabhängigen Prüfung unterzogen werden. Jede Gewährung von Ausnahmen für diesen Personenkreis muss öffentlich im Stadtrat lückenlos begründet werden.
4. Transparenz: Offenlegung aller genehmigten von Bebauungsplänen in den sensiblen Übergangsbereichen. Rückbauverpflichtungen bei unzulässigen Mauern oder vorschriftswidrigen Toren müssen ohne Ansehen der Person konsequent durchgesetzt werden.
5. Maximalhöhen und Durchgrünung: Strikte Kontrollen gegen das Anlegen von reinen Schotter- und Steingärten im gesamten Planungsraum. Der Übergang zu unserem Naturpark darf weder hinter Festungsmauern verschwinden, noch zum rechtsfreien Raum für Privilegierte werden! Wir fordern Transparenz, absolute Chancengleichheit, die Durchsetzung bestehenden Baurechts und den Erhalt unserer lebenswerten, offenen Heimat.

Für ein faires, transparentes und grünes Zeil am Main!


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 26 (10 in Zeil am Main)


15.06.2026, 10:58

Sehr geehrte Unterstützende,

die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

Ihr openPetition-Team


14.06.2026, 15:27

youtube.com/shorts/rHAzHvtTAh8?is=CRTtJJmY7sj8fMIC

Quelle mit Kurzvideo Bebauungspläne aus den 1970er Jahren. Leider war mir keine professionelle Lösung möglich.


Neuer Petitionstext:

Erhalt unserer lebenswerten, offenen Wohnsiedlungen.

Verletzungen gegen das aktuelle Baurecht würde den offenen, luftigen Charakter des gesamten Wohngebiets unwiederbringlich zerstören, wichtige Tier-Wanderkorridore abschneiden und das nachbarschaftliche Gefühl unseres Wohnumfeldes vernichten.

www.deutschewildtierstiftung.de/wildtiere/igel

Wir fordern den Stadtrat und die Bauverwaltung der Stadt Zeil am Main auf, bei allen baulichen Veränderungen, Genehmigungen und Planungen in den Wohngebieten in Richtung des Naturschutzgebietes Hohe Wann durch strikte gestalterische Vorgaben den offen-grünen Siedlungscharakter dauerhaft zu bewahren und den Bau von abriegelnden, "käfigartigen Privatfestungen" konsequent zu unterbinden.

Hierzu fordern wir insbesondere die konsequente Durchsetzung und Beibehaltung der bereits in den 1970er-Jahren rechtsverbindlich festgelegten Baubedingungen für dieses Gebiet sowie die lückenlose Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes: Es darf keinerlei Privilegien, Gefälligkeitsgenehmigungen oder Ausnahmen bei den Bauvorschriften für Stadtratsmitglieder, Stadtangestellte oder ihnen nahestehende Personen geben, wie persönlich als Anwohner miterlebt. Bau- und Gestaltungsregeln müssen für alle Bürger ausnahmslos gleich gelten.

Der für dieses Wohngebiet gültige Bebauungsplan aus den 1970er-Jahren schließt die Errichtung von Hoftoren in der Satzung vom 12.12.1978 Nr.III /3-610/2 gemäß Paragraph 11 BBauG (in Verbindung mit Paragraph 2 der Verordnung vom 23.10.1968 / GVBI S. 327 i.d.F. Der Änderung VO vom 25.11.1969 (GVBI S. 370 ) welche mit Auflagen genehmigt wurde. 12.4.197 unter Punkt 3 ausdrücklich aus. Wenn in einem Bebauungsplan oder einer Baulastvereinbarung steht, dass Garagenvorplätze „von jeglicher Umzäunung auszunehmen“ sind, bedeutet dies ein striktes Einfriedungsverbot für diese Flächen. Punkt 3 Dieses Verbot gilt uneingeschränkt auch dann, wenn der Vorplatz direkt an ein Nachbargrundstück angrenzt

Die geltenden Bauvorgaben können beim Bauamt Zeil oder auch gern bei mir eingesehen werden, da die Bebauungspläne leider nicht in digitaler Form, sondern nur als Papierauszüge aus dem Archiv der Stadtverwaltung vorliegen.

youtube.com/shorts/rHAzHvtTAh8?is=CRTtJJmY7sj8fMICQUELLE:

Als Symbolbild wurde ein Bild dazu von der KI generiert. Es ist kein Bild von Zeil.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 21 (8 in Zeil am Main)


14.06.2026, 12:26

Die geltenden Bauvorgaben können beim Bauamt Zeil oder auch gern bei mir eingesehen werden, da die Bebauungspläne leider nicht in digitaler Form, sondern nur als Papierauszüge aus dem Archiv der Stadtverwaltung vorliegen.


Neuer Petitionstext:

Erhalt unserer lebenswerten, offenen Wohnsiedlungen.

Verletzungen gegen das aktuelle Baurecht würde den offenen, luftigen Charakter des gesamten Wohngebiets unwiederbringlich zerstören, wichtige Tier-Wanderkorridore abschneiden und das nachbarschaftliche Gefühl unseres Wohnumfeldes vernichten.

www.deutschewildtierstiftung.de/wildtiere/igel

Wir fordern den Stadtrat und die Bauverwaltung der Stadt Zeil am Main auf, bei allen baulichen Veränderungen, Genehmigungen und Planungen in den Wohngebieten in Richtung des Naturschutzgebietes Hohe Wann durch strikte gestalterische Vorgaben den offen-grünen Siedlungscharakter dauerhaft zu bewahren und den Bau von abriegelnden, "käfigartigen Privatfestungen" konsequent zu unterbinden.

Hierzu fordern wir insbesondere die konsequente Durchsetzung und Beibehaltung der bereits in den 1970er-Jahren rechtsverbindlich festgelegten Baubedingungen für dieses Gebiet sowie die lückenlose Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes: Es darf keinerlei Privilegien, Gefälligkeitsgenehmigungen oder Ausnahmen bei den Bauvorschriften für Stadtratsmitglieder, Stadtangestellte oder ihnen nahestehende Personen geben, wie persönlich als Anwohner miterlebt. Bau- und Gestaltungsregeln müssen für alle Bürger ausnahmslos gleich gelten.

Der für dieses Wohngebiet gültige Bebauungsplan aus den 1970er-Jahren schließt die Errichtung von Hoftoren in der Satzung vom 12.12.1978 Nr.III /3-610/2 gemäß Paragraph 11 BBauG (in Verbindung mit Paragraph 2 der Verordnung vom 23.10.1968 / GVBI S. 327 i.d.F. Der Änderung VO vom 25.11.1969 (GVBI S. 370 ) welche mit Auflagen genehmigt wurde. 12.4.197 unter Punkt 3 ausdrücklich aus. Wenn in einem Bebauungsplan oder einer Baulastvereinbarung steht, dass Garagenvorplätze „von jeglicher Umzäunung auszunehmen“ sind, bedeutet dies ein striktes Einfriedungsverbot für diese Flächen. Punkt 3 Dieses Verbot gilt uneingeschränkt auch dann, wenn der Vorplatz direkt an ein Nachbargrundstück angrenzt

Die geltenden Bauvorgaben können beim Bauamt Zeil oder auch gern bei mir eingesehen werden.werden, da die Bebauungspläne leider nicht in digitaler Form, sondern nur als Papierauszüge aus dem Archiv der Stadtverwaltung vorliegen.

Als Symbolbild wurde ein Bild dazu von der KI generiert. Es ist kein Bild von Zeil.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 21 (8 in Zeil am Main)


12.06.2026, 06:36

Die entsprechenden Passagen wurden herausgenommen.


Neuer Petitionstext:

Erhalt unserer lebenswerten, offenen Wohnsiedlungen.

Verletzungen gegen das aktuelle Baurecht würde den offenen, luftigen Charakter des gesamten Wohngebiets unwiederbringlich zerstören, wichtige Tier-Wanderkorridore abschneiden und das nachbarschaftliche Gefühl unseres Wohnumfeldes vernichten.

www.deutschewildtierstiftung.de/wildtiere/igelwww.hassberge.de/fileadmin/user_upload/Dienstleistungen/Naturschutz/Bilder/NSG_Hohe_Wann.pdfhttps://igelzentrum.ch/images/Doc/Igelfreundlicher-Garten-web.pdf

Wir fordern den Stadtrat und die Bauverwaltung der Stadt Zeil am Main auf, bei allen baulichen Veränderungen, Genehmigungen und Planungen in den Wohngebieten in Richtung des Naturschutzgebietes Hohe Wann durch strikte gestalterische Vorgaben den offen-grünen Siedlungscharakter dauerhaft zu bewahren und den Bau von abriegelnden, "käfigartigen"käfigartigen Privatfestungen"Privatfestungen" konsequent zu unterbinden.

Hierzu fordern wir insbesondere die konsequente Durchsetzung und Beibehaltung der bereits in den 1970er-Jahren rechtsverbindlich festgelegten Baubedingungen für dieses Gebiet sowie die lückenlose Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes: Es darf keinerlei Privilegien, Gefälligkeitsgenehmigungen oder Ausnahmen bei den Bauvorschriften für Stadtratsmitglieder, Stadtangestellte oder ihnen nahestehende Personen geben, wie persönlich als Anwohner miterlebt. Bau- und Gestaltungsregeln müssen für alle Bürger ausnahmslos gleich gelten.

Der für dieses Wohngebiet gültige Bebauungsplan aus den 1970er-Jahren schließt die Errichtung von Hoftoren in der Satzung vom 12.12.1978 Nr.III /3-610/2 gemäß Paragraph 11 BBauG (in Verbindung mit Paragraph 2 der Verordnung vom 23.10.1968 / GVBI S. 327 i.d.F. Der Änderung VO vom 25.11.1969 (GVBI S. 370 ) welche mit Auflagen genehmigt wurde. 12.4.197 unter Punkt 3 ausdrücklich aus. Wenn in einem Bebauungsplan oder einer Baulastvereinbarung steht, dass Garagenvorplätze „von jeglicher Umzäunung auszunehmen“ sind, bedeutet dies ein striktes Einfriedungsverbot für diese Flächen. Punkt 3 Dieses Verbot gilt uneingeschränkt auch dann, wenn der Vorplatz direkt an ein Nachbargrundstück angrenzt

Die geltenden Bauvorgaben können beim Bauamt Zeil oder auch gern bei mir eingesehen werden.

Als Symbolbild wurde ein Bild dazu von der KI generiert. Es ist kein Bild von Zeil.



Neue Begründung:

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Zeil am Main zeichnet sich durch seine harmonische Einbettung in die Natur des Abt-Degen-Weintals aus. Besonders die Hanglagen, die sich nordwärts in Richtung des bedeutenden Naturschutzgebietes Hohe Wann erstrecken, besitzen einen unschätzbaren Wert für das Stadtklima, das Landschaftsbild und unsere Lebensqualität.

Leider lässt sich meiner Meinung nach, im gesamten Bereich der betroffenen Wohngebiete ein besorgniserregender Trend beobachten: Unabhängig vom Alter der Immobilien entstehen durch Umbauten, Nachverdichtungen und Neuanlagen zunehmend hermetisch abgeriegelte Grundstücke. Massiver Einsatz von Steingärten, unüberwindbare Betonmauern, hohe Gabionenwände und lückenlose Metallzäune verwandeln private Areale in "käfigartige"käfigartige Privatfestungen".Privatfestungen".

Dabei wird völlig ignoriert, dass für diese Hang- und Übergangsbereiche bereits bei ihrer Erschließung in den 1970er-Jahren weitsichtige und strenge Bauvorgaben verankert wurden. QUELLE Bebauungsplan vom 12.12.1978 in Verbindung mit dem Bebauungsplan vom 23.10.1968, dort explizit Punkt 3.

Diese historisch etablierten Regeln sollten gezielt garantieren, dass die Grundstücke zur Straße und zur Landschaft hin offen und gemeinschaftlich wirken.

Meine DochMeinung nach wird dieser städtebauliche Grundgedanke wird heute zunehmend missachtet. Besonders der Bau von Zäunen und massiven Hoftoren direkt auf einer Garagenzufahrt schafft hier aktuell einen gefährlichen Präzedenzfall: Wird diese rechtswidrige Abschottung von der Stadt geduldet, ermöglicht dies im Wege der Gleichbehandlung auch allen anderen Eigentümern, ebenfalls Hoftore vor ihren Einfahrten zu errichten.

Besonders fatal für das Vertrauen in unsere lokale Demokratie:

Hier steht der neue Bürgermeister in der Pflicht. Während normale Bürger oft strenge Auflagen einhalten müssen, scheinen für bestimmte Personen andere Maßstäbe zu gelten. Gefälligkeiten, mangelnde Kontrollen und das bewusste Wegsehen bei Verstößen. Dies musste ich persönlich leider direkt miterleben, da bei meinem direktem Nachbarn ohne vorheriger Begehung der Örtlichkeiten, vom Bauamt der Stadt Zeil oder Prüfung der geltenden Baubedingungen der Errichtung eines Hoftores ( vorerst mündlich) erlaubt wurde, obwohl der Bebauungsplan dies eindeutig regelt. Bei diesem Nachbarn handelt es sich um ein aktuelles Stadtratsmitglied und zudem Mitarbeiter der Stadt. Selbst bei einer dem Stadtrat vorgelegten Baubefreiung wird diese ohne unsere Mitsprache/Kenntnisnahme durch den Stadtrat, durch die Verbandelung von Freunden, Kollegen, und Vereinsmitgliedern genehmigt werden. Einen Namen, werde ich aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht nennen.Wenn politische Mandatsträger und Verwaltungsmitarbeiter ihre Positionen nutzen, um persönliche Bauwünsche entgegen dem Gemeinwohl und geltenden Gestaltungszielen durchzudrücken, untergräbt dies das Vertrauen in die gesamte Stadtpolitik. Korruption und die Bevorzugung von Insidern dürfen in Zeil am Main keinen Platz haben!Pflicht!

Was wir konkret fordern

Um die Luftigkeit unseres Landschaftsbildes dauerhaft zu sichern und Fairness für alle Bürger zu garantieren, fordern wir von der Stadtverwaltung die verbindliche Festlegung und flächendeckende Überwachung folgender Kriterien:

1. Die strikte Einhaltung der ursprünglichen Gestaltungsbestimmungen der Bebauungspläne für die Wohngebiete Richtung Hohe Wann. Dazu gehört insbesondere das konsequente Verbot der Errichtung von Zäunen und Hoftoren vor Garagen sowie auf deren Zufahrten. Bereits errichtete, vorschriftswidrige Tore und Zäune in diesen Bereichen dürfen nicht geduldet werden, um eine fatale Vorbildwirkung („Bezugsfall“)(„Vorhandener Bezugsfall der dem Bürgermeister und dem Bauamt vollenst bekannt ist!“) für das gesamte Viertel abzuwenden.
2. Verbot von Abschottungsbauten: Ein striktes Verbot von blickdichten Großmauern, geschlossenen Gabionenwänden und massiven Kunststoff-Sichtschutzzäunen an den Grundstücksgrenzen. Erlaubt sein dürfen nur transparente Zäune und lebende Hecken.
3 Gleiches Recht für alle – Keine Bevorzugung: Eine bindende Selbstverpflichtung der Stadtverwaltung, dass alle Bauanträge und Befreiungsgesuche von Stadtratsmitgliedern und Stadtangestellten einer besonders transparenten, unabhängigen Prüfung unterzogen werden. Jede Gewährung von Ausnahmen für diesen Personenkreis muss öffentlich im Stadtrat lückenlos begründet werden.
4. Transparenz: Offenlegung aller genehmigten von Bebauungsplänen in den sensiblen Übergangsbereichen. Ein faires Bauamt schaut bei Verstößen von Amtsträgern genauso genau hin wie bei jedem anderen Bürger auch. Rückbauverpflichtungen bei unzulässigen Mauern oder vorschriftswidrigen Toren müssen ohne Ansehen der Person konsequent durchgesetzt werden.
5. Maximalhöhen und Durchgrünung: Strikte Kontrollen gegen das Anlegen von reinen Schotter- und Steingärten im gesamten Planungsraum. Der Übergang zu unserem Naturpark darf weder hinter Festungsmauern verschwinden, noch zum rechtsfreien Raum für Privilegierte werden! Wir fordern Transparenz, absolute Chancengleichheit, die Durchsetzung bestehenden Baurechts und den Erhalt unserer lebenswerten, offenen Heimat.

Für ein faires, transparentes und grünes Zeil am Main!


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 21 (8 in Zeil am Main)


12.06.2026, 04:56

Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:

Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.

Die Quellen, die sie hinzugefügt haben, belegen einen mäßig relevanten Teilsatz über Igel, mehr nicht. Hier reicht eine Quelle, die anderen können Sie entfernen.

Abgesehen davon schreiben Sie: "Die geltenden Bauvorgaben können beim Bauamt Zeil oder auch gern bei mir eingesehen werden."

--> Verlinken Sie hier bitte die entsprechende Quelle

"Leider lässt sich im gesamten Bereich der betroffenen Wohngebiete ein besorgniserregender Trend beobachten: Unabhängig vom Alter der Immobilien entstehen durch Umbauten, Nachverdichtungen und Neuanlagen zunehmend hermetisch abgeriegelte Grundstücke. Massiver Einsatz von Steingärten, unüberwindbare Betonmauern, hohe Gabionenwände und lückenlose Metallzäune verwandeln private Areale in käfigartige Privatfestungen."

--> Formulieren Sie diese Passage bitte als eigene Meinung, das Sie sie nicht belegt haben.

"Dabei wird völlig ignoriert, dass für diese Hang- und Übergangsbereiche bereits bei ihrer Erschließung in den 1970er-Jahren weitsichtige und strenge Bauvorgaben verankert wurden."

--> Belegen Sie diesen Satz bitte mit einer Quelle.

"Doch dieser städtebauliche Grundgedanke wird heute zunehmend missachtet. Besonders der Bau von Zäunen und massiven Hoftoren direkt auf einer Garagenzufahrt schafft hier aktuell einen gefährlichen Präzedenzfall: Wird diese rechtswidrige Abschottung von der Stadt geduldet, ermöglicht dies im Wege der Gleichbehandlung auch allen anderen Eigentümern, ebenfalls Hoftore vor ihren Einfahrten zu errichten."

--> Formulieren Sie diesen Abschnitt bitte als eigene Meinung

"Während normale Bürger oft strenge Auflagen einhalten müssen, scheinen für bestimmte Personen andere Maßstäbe zu gelten. Gefälligkeiten, mangelnde Kontrollen und das bewusste Wegsehen bei Verstößen. Dies musste ich persönlich leider direkt miterleben, da bei meinem direktem Nachbarn ohne vorheriger Begehung der Örtlichkeiten, vom Bauamt der Stadt Zeil oder Prüfung der geltenden Baubedingungen der Errichtung eines Hoftores ( vorerst mündlich) erlaubt wurde, obwohl der Bebauungsplan dies eindeutig regelt."

"Wenn politische Mandatsträger und Verwaltungsmitarbeiter ihre Positionen nutzen, um persönliche Bauwünsche entgegen dem Gemeinwohl und geltenden Gestaltungszielen durchzudrücken, untergräbt dies das Vertrauen in die gesamte Stadtpolitik. Korruption und die Bevorzugung von Insidern dürfen in Zeil am Main keinen Platz haben!"

"Ein faires Bauamt schaut bei Verstößen von Amtsträgern genauso genau hin wie bei jedem anderen Bürger auch."

--> Ihre Schilderung ist kein Beleg (höchstens ein Indiz) für die von Ihnen aufgezählten Vorwürfe. Formulieren Sie die Absätze um oder streichen Sie sie ganz.

"Dies musste ich persönlich leider direkt miterleben, da bei meinem direktem Nachbarn ohne vorheriger Begehung der Örtlichkeiten, vom Bauamt der Stadt Zeil oder Prüfung der geltenden Baubedingungen der Errichtung eines Hoftores ( vorerst mündlich) erlaubt wurde, obwohl der Bebauungsplan dies eindeutig regelt. Bei diesem Nachbarn handelt es sich um ein aktuelles Stadtratsmitglied und zudem Mitarbeiter der Stadt. Selbst bei einer dem Stadtrat vorgelegten Baubefreiung wird diese ohne unsere Mitsprache/Kenntnisnahme durch den Stadtrat, durch die Verbandelung von Freunden, Kollegen, und Vereinsmitgliedern genehmigt werden. Einen Namen, werde ich aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht nennen."

--> Der Absatz muss aus datenschutzrechtlichen Gründen umformuliert werden.


10.06.2026, 04:18

Sehr geehrte Unterstützende,

die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

Ihr openPetition-Team


09.06.2026, 09:23

Quellenangaben zu dem gewünschten Thema wurden hinzugefügt. I


Neuer Petitionstext:

Erhalt unserer lebenswerten, offenen Wohnsiedlungen.

Verletzungen gegen das aktuelle Baurecht würde den offenen, luftigen Charakter des gesamten Wohngebiets unwiederbringlich zerstören, wichtige Tier-Wanderkorridore abschneiden und das nachbarschaftliche Gefühl unseres Wohnumfeldes vernichten.

www.deutschewildtierstiftung.de/wildtiere/igel

www.hassberge.de/fileadmin/user_upload/Dienstleistungen/Naturschutz/Bilder/NSG_Hohe_Wann.pdf

igelzentrum.ch/images/Doc/Igelfreundlicher-Garten-web.pdf

Wir fordern den Stadtrat und die Bauverwaltung der Stadt Zeil am Main auf, bei allen baulichen Veränderungen, Genehmigungen und Planungen in den Wohngebieten in Richtung des Naturschutzgebietes Hohe Wann durch strikte gestalterische Vorgaben den offen-grünen Siedlungscharakter dauerhaft zu bewahren und den Bau von abriegelnden, käfigartigen Privatfestungen konsequent zu unterbinden.

Hierzu fordern wir insbesondere die konsequente Durchsetzung und Beibehaltung der bereits in den 1970er-Jahren rechtsverbindlich festgelegten Baubedingungen für dieses Gebiet sowie die lückenlose Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes: Es darf keinerlei Privilegien, Gefälligkeitsgenehmigungen oder Ausnahmen bei den Bauvorschriften für Stadtratsmitglieder, Stadtangestellte oder ihnen nahestehende Personen geben, wie persönlich als Anwohner miterlebt. Bau- und Gestaltungsregeln müssen für alle Bürger ausnahmslos gleich gelten.

Der für dieses Wohngebiet gültige Bebauungsplan aus den 1970er-Jahren schließt die Errichtung von Hoftoren in der Satzung vom 12.12.1978 Nr.III /3-610/2 gemäß Paragraph 11 BBauG (in Verbindung mit Paragraph 2 der Verordnung vom 23.10.1968 / GVBI S. 327 i.d.F. Der Änderung VO vom 25.11.1969 (GVBI S. 370 ) welche mit Auflagen genehmigt wurde. 12.4.197 unter Punkt 3 ausdrücklich aus. Wenn in einem Bebauungsplan oder einer Baulastvereinbarung steht, dass Garagenvorplätze „von jeglicher Umzäunung auszunehmen“ sind, bedeutet dies ein striktes Einfriedungsverbot für diese Flächen. Punkt 3 Dieses Verbot gilt uneingeschränkt auch dann, wenn der Vorplatz direkt an ein Nachbargrundstück angrenzt

Die geltenden Bauvorgaben können beim Bauamt Zeil oder auch gern bei mir eingesehen werden.

Als Symbolbild wurde ein Bild dazu von der KI generiert. Es ist kein Bild von Zeil.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 14 (6 in Zeil am Main)


09.06.2026, 09:22

Quellenangaben zu dem gewünschten Thema wurden hinzugefügt. I


Neuer Petitionstext:

Erhalt unserer lebenswerten, offenen Wohnsiedlungen.

Verletzungen gegen das aktuelle Baurecht würde den offenen, luftigen Charakter des gesamten Wohngebiets unwiederbringlich zerstören, wichtige Tier-Wanderkorridore abschneiden und das nachbarschaftliche Gefühl unseres Wohnumfeldes vernichten.

www.deutschewildtierstiftung.de/wildtiere/igel

www.hassberge.de/fileadmin/user_upload/Dienstleistungen/Naturschutz/Bilder/NSG_Hohe_Wann.pdf

Wir fordern den Stadtrat und die Bauverwaltung der Stadt Zeil am Main auf, bei allen baulichen Veränderungen, Genehmigungen und Planungen in den Wohngebieten in Richtung des Naturschutzgebietes Hohe Wann durch strikte gestalterische Vorgaben den offen-grünen Siedlungscharakter dauerhaft zu bewahren und den Bau von abriegelnden, käfigartigen Privatfestungen konsequent zu unterbinden.

Hierzu fordern wir insbesondere die konsequente Durchsetzung und Beibehaltung der bereits in den 1970er-Jahren rechtsverbindlich festgelegten Baubedingungen für dieses Gebiet sowie die lückenlose Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes: Es darf keinerlei Privilegien, Gefälligkeitsgenehmigungen oder Ausnahmen bei den Bauvorschriften für Stadtratsmitglieder, Stadtangestellte oder ihnen nahestehende Personen geben, wie persönlich als Anwohner miterlebt. Bau- und Gestaltungsregeln müssen für alle Bürger ausnahmslos gleich gelten.

Der für dieses Wohngebiet gültige Bebauungsplan aus den 1970er-Jahren schließt die Errichtung von Hoftoren in der Satzung vom 12.12.1978 Nr.III /3-610/2 gemäß Paragraph 11 BBauG (in Verbindung mit Paragraph 2 der Verordnung vom 23.10.1968 / GVBI S. 327 i.d.F. Der Änderung VO vom 25.11.1969 (GVBI S. 370 ) welche mit Auflagen genehmigt wurde. 12.4.197 unter Punkt 3 ausdrücklich aus. Wenn in einem Bebauungsplan oder einer Baulastvereinbarung steht, dass Garagenvorplätze „von jeglicher Umzäunung auszunehmen“ sind, bedeutet dies ein striktes Einfriedungsverbot für diese Flächen. Punkt 3 Dieses Verbot gilt uneingeschränkt auch dann, wenn der Vorplatz direkt an ein Nachbargrundstück angrenzt

Die geltenden Bauvorgaben können beim Bauamt Zeil oder auch gern bei mir eingesehen werden.

Als Symbolbild wurde ein Bild dazu von der KI generiert. Es ist kein Bild von Zeil.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 14 (6 in Zeil am Main)



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