Bildung

Für die Beibehaltung der Hochbegabtenzüge in Baden-Württemberg

Petition richtet sich an
Herrn Kultusminister Andreas Stoch Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart; E-Mail: andreas.stoch@spd.landtag-bw.de
2.297 Unterstützende

Der Petition wurde teilweise entsprochen

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Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

14.12.2013, 18:53

Redaktionelle Änderung: Streichung eines Wortes
Neue Begründung: 1) Ein wenig Mathematik in der Pädagogik

Seit dem Schuljahr 2006/07 wurden insgesamt 15 Hochbegabtenzüge an verschiedenen Gymnasien in Baden-Württemberg eingerichtet.

Für Eltern hochbegabter Kinder sind die Informationen bezüglich der Hochbegabtenzüge auf dem Landesbildungsserver Baden Württemberg im Moment allerdings ausgesprochen verwirrend: Einerseits erscheint die Bezeichnung Hochbegabtenzüge (insgesamt 6 Gymnasien), andererseits wird auch von Hochbegabtenklassen (9 Gymnasien) gesprochen.
(Quelle: www.schulebw.de/unterricht/paedagogik/begabtenfoerderung/foerderprogrammbw/klassen Stand vom 12.12.2013)

Ein paar Klicks und ein paar Seiten weiter ist nur noch von Hochbegabtenklassen die Rede und zwar an allen 15 Gymnasien, an denen jeweils ein Hochbegabtenzug eingerichtet wurde.
(Quelle: www.kultusportal-bw.de/,Lde/Startseite/schulebw/Hochbegabtengymnasien
Stand vom 12.12.2013)

Im Schulrecht sind aber Hochbegabtenklassen etwas deutlich anderes als Hochbegabtenzüge:
In einer neu einzurichtenden 5. Klasse des Hochbegabtenzugs sind 16 Kinder für eine „vollständige Hochbegabtenklasse“ ausreichend.

Spräche man nur noch von „Hochbegabtenklassen“ und nicht mehr von der Bezeichnung „Hochbegabtenzug“, bekommt der Klassenteiler von derzeit 30 Schülern Bedeutung:
Aus der Gesamtzahl der Schüler in der Jahrgangsstufe 5 (alle Regelschüler und hochbegabte Schüler in Summe) wird die Anzahl der Jahrgangsklassen ermittelt. Bei einer Schülerzahl von z. B. 118 bedeutet dies, dass 4 Klassen gebildet werden würden. (118 Schüler : 30 = 4 Klassen)
Für die sich daraus ergebende Klassenanzahl werden den Schulen Lehrer zugeteilt. Über die Klasseneinteilung und der damit verbundenen Zuteilung von Lehrern wird jedes Jahr neu entschieden.
Da in den kommenden Jahren insgesamt weniger Schüler in den Schulen erwartet werden, scheint die Landesregierung durch die geschickte Umformulierung von „Hochbegabtenzügen“ in „Hochbegabtenklassen“ veränderte Tatsachen schaffen zu wollen.
Sind nach den neuen Plänen der Landesregierung in unserem Zahlenbeispiel nun 16 hochbegabte Kinder vorhanden sein, vorhanden, sieht die Rechnung wie folgt aus:
118 Schüler : 30 = 4 Klassen, es werden also 4 Klassen gebildet.
Sollte von den 4 Klassen nun eine Hochbegabtenklasse mit nur 16 Kindern gebildet werden, müssten die restlichen 102 Schüler auf 3 Klassen verteilt werden.
Wir hätten also 34 Schüler in 3 Regelklassen und in der Hochbegabtenklasse 16 Schüler.
Diese ungerechte Umverteilung wird keinem Schüler, keiner Lehrkraft, keiner Schulkonferenz und keiner Schulgemeinschaft zuzumuten sein.

Als Konsequenz bedeutet das aller Voraussicht nach das Ende von speziellen Klassen für Hochbegabte!


2) Was spricht für Hochbegabtenzüge?

In der länderübergreifenden PULSS-Studie (Projekt zur Untersuchung des Lernens in der Sekundarstufe) wurde von 2008 bis 2012 an vier Standorten in Baden Württemberg Hochbegabtenzüge (Lahr, Stuttgart, Pforzheim, Ulm) und in Bayern Förderklassen für Hochbegabte (München, Gauting, Nürnberg, Würzburg) evaluiert.

Das Hauptaugenmerk dieser Studie liegt auf dem „…Vergleich dieser Schüler mit Hochbegabten, die reguläre Parallelklassen besuchten und von ihren Eltern trotz einer attestierten Hochbegabung in die Regelklasse geschickt wurden“. Der Würzburger Psychologieprofessor Wolfgang Schneider zieht folgendes Fazit: „Spezielle Klassen für hochbegabte Schüler an Gymnasien haben ganz klare Vorteile. Überall dort, wo es genügend Bevölkerung gibt – also vor allem in Großstädten – ist ihre Einrichtung empfehlenswert“.

An anderer Stelle bemerkt Herr Professor Schneider: „Die Ergebnisse laufen dem derzeitigen Trend zur Inklusion entgegen“. Stattdessen sprächen die Ergebnisse im Fall hoher intellektueller Fähigkeit eher für den entgegengesetzten Ansatz, einer Trennung nach Begabung und Fähigkeiten.
(Quelle: www.uni-wuerzburg.de/sonstiges/meldungen/single/artikel/gute-noten-2/
Stand vom 12.12.2013)

Aus Sicht des Schulrechts ist es in Baden-Württemberg ausgesprochen wichtig, dass der Begriff „Hochbegabtenzug“ erhalten bleibt, damit hochbegabte Schüler weiterhin gemeinsam in einer speziellen Klasse unterrichtet werden können.


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