14.04.2025, 04:39
Die Stadt Nürnberg will die Kongresshalle zu einer Stiftung machen. Hierzu empfehle ich eine Machbarkeitsstudie. Eine Machbarkeitsstudie für die Nutzung der Kongresshalle als Stiftung könnte verschiedene Aspekte prüfen und analysieren, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Hier sind einige der wichtigen Punkte, die untersucht werden könnten: Rechtliche Rahmenbedingungen: Klärung, ob die Gründung einer Stiftung für die Kongresshalle im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften steht, einschließlich Denkmalschutz, Nutzungsrechte und Eigentums-Fragen. 2.Finanzielle Analyse: Bewertung der Kosten für die Gründung und den Betrieb der Stiftung, einschließlich Renovierungs-, Wartungs- und Betriebskosten. Es könnte auch geprüft werden, welche Finanzierungsquellen (z.B. Spenden, Fördermittel, öffentliche Zuschüsse) verfügbar sind. 3. Tragfähigkeit des Geschäftsmodells: Entwicklung eines nachhaltigen Geschäftsplans, der sicherstellt, dass die Stiftung langfristig finanziell und organisatorisch tragfähig ist.4. Nutzungskonzepte: Analyse, wie das Gebäude im Rahmen der Stiftung genutzt werden könnte, z.B. für kulturelle Veranstaltungen, Bildungsprogramme, Ausstellungen oder andere Zwecke. 5. Interessen der Stakeholder(Teilhaber): Einbeziehung der Meinungen und Interessen der relevanten Stakeholder wie der Stadt Nürnberg, der Bevölkerung, kultureller Einrichtungen und potenzieller Partner. 6. Risikobewertung: Identifizierung möglicher Risiken (z.B. finanzielle, politische oder gesellschaftliche Risiken) und Strategien zu deren Minimierung. 7.Technische Machbarkeit: Bewertung des baulichen Zustands und der Infrastruktur der Kongresshalle, um sicherzustellen, dass sie für die angedachten Zwecke geeignet ist.
Eine solche Machbarkeitsstudie wäre ein umfassender Leitfaden, um die Chancen und Herausforderungen des Projekts zu bewerten.
Eine Einrichtung ist möglicherweise nicht als Stiftung geeignet, wenn bestimmte Voraussetzungen oder Ziele nicht erfüllt werden können. Hier sind einige Beispiele: Fehlendes Vermögen: Eine Stiftung benötigt ein ausreichendes Grundvermögen, um langfristig ihren Zweck zu erfüllen. Wenn das Vermögen nicht ausreicht, könnte eine andere Rechtsform geeigneter sein. Flexibilität: Stiftungen sind oft auf Dauer angelegt und Änderungen in der Satzung sind nur schwer möglich. Wenn Flexibilität bei der Zweckbestimmung oder Organisation erforderlich ist, könnte eine andere Rechtsform besser passen. Kurzfristige Ziele: Wenn die Einrichtung nur für einen begrenzten Zeitraum bestehen soll, ist eine Stiftung möglicherweise nicht ideal, da sie auf langfristige oder dauerhafte Zwecke ausgelegt ist. Mitgliederbeteiligung: Stiftungen haben keine Mitglieder, sondern werden durch den Stifterwillen und den Vorstand geleitet. Wenn eine Organisation auf aktive Mitglieder angewiesen ist, könnte ein Verein oder eine andere Rechtsform geeigneter sein.