Region: Nürnberg

Für einen Bürgerentscheid. "Soll Nürnberg in der Kongresshalle ein Opernhaus-Interim errichten?"

Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Marcus König

75 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 07.12.2023
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

24.04.2026, 01:59

Hier ist eine präzise, juristisch fundierte Prüfung der unklaren Begriffe und Risiken in § 4 des städtischen Stiftungsentwurfs zur „Stiftung für die Kongresshalle Nürnberg“.
Kernaussage vorab
Der Entwurf enthält mehrere unbestimmte Rechtsbegriffe, finanzielle Risiken für die Stadt Nürnberg, unklare Vermögenszuordnungen und potenzielle Konflikte zwischen Stiftern, insbesondere wenn Bund und Freistaat beitreten.
Die größten Risiken liegen in § 4 Abs. 2–3 (Vermögensübertragung, Betriebskosten, Zuschussverpflichtungen).

Einflussverschiebung: Bei Zustiftung könnten neue Stifter Einfluss auf Stiftungszweck oder Vermögensverwaltung verlangen.
Politische Konflikte: Unterschiedliche Interessenlagen (Denkmalschutz, Erinnerungskultur, Nutzungskonzepte).
§ 4 Abs. 2 – Übertragung des Grundstücks und Betriebskosten

Kostenrisiko für die Stiftung:
Die BetrKV umfasst u. a. Hausmeister, Versicherungen, Reinigung, Verkehrssicherung, Grünpflege, Müll, Beleuchtung, Heizung, Wasser, Entwässerung.
→ Bei einem Großbau wie der Kongresshalle können diese Kosten mehrere Millionen jährlich betragen.
Haftungsrisiko:
Die Stiftung trägt Betriebskosten, aber die Stadt bleibt Eigentümerin der Bauverpflichtungen.
→ Unklare Abgrenzung zwischen Betriebskosten und Bauunterhalt.
Dauerhafte finanzielle Belastung der Stadt:
Wenn die Stiftung die Betriebskosten nicht decken kann, muss die Stadt über Zuschüsse einspringen (Abs. 3).
Unklare Vermögensübertragung:
Wenn das Grundstück übertragen wird, verliert die Stadt die direkte Kontrolle über ein denkmalgeschütztes, politisch sensibles Objekt.
§ 4 Abs. 3 – Zuschüsse der Stadt Nürnberg
Unklare Begriffe
„nach Maßgabe des Haushaltsplans“
→ Bedeutet: Die Stadt entscheidet jährlich neu.
Risiken
Blankoscheck für die Stadt:
Die Stadt verpflichtet sich faktisch, alle Defizite der Stiftung zu tragen.
Unkalkulierbare Investitionskosten:
Die Kongresshalle ist ein denkmalgeschützter Großbau mit Sanierungsbedarf.
→ Bauunterhalt kann zweistellige Millionenbeträge erreichen.
Haushaltsrechtliches Risiko:
Eine dauerhafte Zuschussverpflichtung kann gegen das Konnexitätsprinzip oder Haushaltsgrundsätze verstoßen, wenn sie nicht klar begrenzt ist.
§ 4 Abs. 4 – Zustiftungen
Unklare Begriffe
„keine Auflagen, die die Erfüllung des Stiftungszwecks beeinträchtigen“
→ Auslegungsbedürftig:
Wenn Bund oder Freistaat zustiften, könnten sie Einfluss verlangen.
Erbschaftsrisiken:
Bei Zuwendungen von Todes wegen können Auflagen versteckt sein.
§ 4 Abs. 5 – Erhalt des Grundstockvermögens
Unklare Begriffe
„ungeschmälert zu erhalten“
→ Klassischer Stiftungsbegriff, aber problematisch, wenn das Grundstockvermögen ein sanierungsbedürftiges Gebäude ist.
Risiken
Widerspruch zwischen Erhaltungsgebot und tatsächlichem Zustand:
Die Kongresshalle ist ein denkmalgeschützter, sanierungsintensiver Bau.
→ Erhalt „ungeschmälert“ ist faktisch unmöglich, ohne massive Investitionen.
Haftungsrisiko für Stiftungsvorstand:
Wenn das Vermögen verfällt, könnte dies als Pflichtverletzung gewertet werden.
Übergreifende Risiken
1. Finanzielle Überforderung der Stiftung
Die Stiftung übernimmt ein Objekt mit extrem hohen Betriebs- und Sanierungskosten, aber ohne gesicherte Einnahmen.
2. Dauerhafte Zuschussabhängigkeit von der Stadt
Die Stadt trägt faktisch alle Risiken, obwohl sie das Vermögen überträgt.
3. Governance-Konflikte bei Beitritt von Bund/Freistaat
Ohne klare Regelungen zu Stimmrechten, Einfluss und Kostenverteilung drohen politische Blockaden.
4. Unklare Abgrenzung zwischen Betriebskosten und Bauunterhalt
Dies ist ein klassischer Streitpunkt und kann zu erheblichen Mehrkosten führen.
5. Denkmalschutzrechtliche Verpflichtungen
Die Stiftung übernimmt Pflichten, die sie finanziell möglicherweise nicht erfüllen kann.


24.04.2026, 01:36

Hier ist eine präzise, juristisch fundierte Prüfung der unklaren Begriffe und Risiken in § 4 des städtischen Stiftungsentwurfs zur „Stiftung für die Kongresshalle Nürnberg“.
IKernaussage vorab
Der Entwurf enthält mehrere unbestimmte Rechtsbegriffe, finanzielle Risiken für die Stadt Nürnberg, unklare Vermögenszuordnungen und potenzielle Konflikte zwischen Stiftern, insbesondere wenn Bund und Freistaat beitreten.
Die größten Risiken liegen in § 4 Abs. 2–3 (Vermögensübertragung, Betriebskosten, Zuschussverpflichtungen).

Einflussverschiebung: Bei Zustiftung könnten neue Stifter Einfluss auf Stiftungszweck oder Vermögensverwaltung verlangen.
Politische Konflikte: Unterschiedliche Interessenlagen (Denkmalschutz, Erinnerungskultur, Nutzungskonzepte).
§ 4 Abs. 2 – Übertragung des Grundstücks und Betriebskosten
Unklare Begriffe
„Zubehör, wie in Anlage 1 aufgeführt“
→ Zubehör ist ein juristisch definierter Begriff (§ 97 BGB), aber die Formulierung „wie in Anlage 1“ kann widersprüchlich sein, wenn Anlage 1 nicht vollständig ist.
„bewegliche Vermögensgegenstände“
→ Unklar, ob auch Kunstwerke, technische Anlagen, historische Bauteile etc. gemeint sind.
„Betriebskosten im Sinn der BetrKV“
→ Die BetrKV ist für Mietverhältnisse gedacht, nicht für Stiftungen.
→ Unklar, ob alle dort genannten Kosten gemeint sind oder nur typische Betriebskosten.
„laufende Baumaßnahmen schließt die Stadt auf ihre Kosten ab“
→ Unklar, was „laufend“ bedeutet:
bereits begonnen?
bereits beschlossen?
bereits finanziert?
Risiken
Kostenrisiko für die Stiftung:
Die BetrKV umfasst u. a. Hausmeister, Versicherungen, Reinigung, Verkehrssicherung, Grünpflege, Müll, Beleuchtung, Heizung, Wasser, Entwässerung.
→ Bei einem Großbau wie der Kongresshalle können diese Kosten mehrere Millionen jährlich betragen.
Haftungsrisiko:
Die Stiftung trägt Betriebskosten, aber die Stadt bleibt Eigentümerin der Bauverpflichtungen.
→ Unklare Abgrenzung zwischen Betriebskosten und Bauunterhalt.
Dauerhafte finanzielle Belastung der Stadt:
Wenn die Stiftung die Betriebskosten nicht decken kann, muss die Stadt über Zuschüsse einspringen (Abs. 3).
Unklare Vermögensübertragung:
Wenn das Grundstück übertragen wird, verliert die Stadt die direkte Kontrolle über ein denkmalgeschütztes, politisch sensibles Objekt.
§ 4 Abs. 3 – Zuschüsse der Stadt Nürnberg
Unklare Begriffe
„nach Maßgabe des Haushaltsplans“
→ Bedeutet: Die Stadt entscheidet jährlich neu.
→ Keine verbindliche Zusage, aber faktische Pflicht, da sonst Betrieb nicht möglich.
„nicht gedeckte Sach- und Personalaufwendungen einschließlich baulicher Investitionen und Bauunterhalt“
→ Extrem weit gefasst.
→ Deckt praktisch alle Kosten ab, die die Stiftung hat.
Risiken
Blankoscheck für die Stadt:
Die Stadt verpflichtet sich faktisch, alle Defizite der Stiftung zu tragen.
Unkalkulierbare Investitionskosten:
Die Kongresshalle ist ein denkmalgeschützter Großbau mit Sanierungsbedarf.
→ Bauunterhalt kann zweistellige Millionenbeträge erreichen.
Haushaltsrechtliches Risiko:
Eine dauerhafte Zuschussverpflichtung kann gegen das Konnexitätsprinzip oder Haushaltsgrundsätze verstoßen, wenn sie nicht klar begrenzt ist.
§ 4 Abs. 4 – Zustiftungen
Unklare Begriffe
„keine Auflagen, die die Erfüllung des Stiftungszwecks beeinträchtigen“
→ Auslegungsbedürftig:
Was ist eine Beeinträchtigung?
Wer entscheidet darüber?
„können dem Grundstockvermögen zugeführt werden“
→ Unklar, nach welchen Kriterien die Stiftung entscheidet.
Risiken
Konflikte mit neuen Stiftern:
Wenn Bund oder Freistaat zustiften, könnten sie Einfluss verlangen.
Erbschaftsrisiken:
Bei Zuwendungen von Todes wegen können Auflagen versteckt sein.
§ 4 Abs. 5 – Erhalt des Grundstockvermögens
Unklare Begriffe
„ungeschmälert zu erhalten“
→ Klassischer Stiftungsbegriff, aber problematisch, wenn das Grundstockvermögen ein sanierungsbedürftiges Gebäude ist.
Risiken
Widerspruch zwischen Erhaltungsgebot und tatsächlichem Zustand:
Die Kongresshalle ist ein denkmalgeschützter, sanierungsintensiver Bau.
→ Erhalt „ungeschmälert“ ist faktisch unmöglich, ohne massive Investitionen.
Haftungsrisiko für Stiftungsvorstand:
Wenn das Vermögen verfällt, könnte dies als Pflichtverletzung gewertet werden.
Übergreifende Risiken
1. Finanzielle Überforderung der Stiftung
Die Stiftung übernimmt ein Objekt mit extrem hohen Betriebs- und Sanierungskosten, aber ohne gesicherte Einnahmen.
2. Dauerhafte Zuschussabhängigkeit von der Stadt
Die Stadt trägt faktisch alle Risiken, obwohl sie das Vermögen überträgt.
3. Governance-Konflikte bei Beitritt von Bund/Freistaat
Ohne klare Regelungen zu Stimmrechten, Einfluss und Kostenverteilung drohen politische Blockaden.
4. Unklare Abgrenzung zwischen Betriebskosten und Bauunterhalt
Dies ist ein klassischer Streitpunkt und kann zu erheblichen Mehrkosten führen.
5. Denkmalschutzrechtliche Verpflichtungen
Die Stiftung übernimmt Pflichten, die sie finanziell möglicherweise nicht erfüllen kann.


24.04.2026, 01:28

Hier ist eine präzise, juristisch fundierte Prüfung der unklaren Begriffe und Risiken in § 4 des städtischen Stiftungsentwurfs zur „Stiftung für die Kongresshalle Nürnberg“.
Der Entwurf enthält mehrere unbestimmte Rechtsbegriffe, finanzielle Risiken für die Stadt Nürnberg, unklare Vermögenszuordnungen und potenzielle Konflikte zwischen Stiftern, insbesondere wenn Bund und Freistaat beitreten.
Die größten Risiken liegen in § 4 Abs. 2–3 (Vermögensübertragung, Betriebskosten, Zuschussverpflichtungen).
→ Wenn Bund oder Freistaat beitreten, entsteht ein erhebliches Governance-Risiko.
Risiken
Einflussverschiebung: Bei Zustiftung könnten neue Stifter Einfluss auf Stiftungszweck oder Vermögensverwaltung verlangen.
Politische Konflikte: Unterschiedliche Interessenlagen (Denkmalschutz, Erinnerungskultur, Nutzungskonzepte).
§ 4 Abs. 2 – Übertragung des Grundstücks und Betriebskosten
Unklare Begriffe
„Zubehör, wie in Anlage 1 aufgeführt“
→ Zubehör ist ein juristisch definierter Begriff (§ 97 BGB), aber die Formulierung „wie in Anlage 1“ kann widersprüchlich sein, wenn Anlage 1 nicht vollständig ist.
„bewegliche Vermögensgegenstände“
→ Unklar, ob auch Kunstwerke, technische Anlagen, historische Bauteile etc. gemeint sind.
„Betriebskosten im Sinn der BetrKV“
→ Die BetrKV ist für Mietverhältnisse gedacht, nicht für Stiftungen.
→ Unklar, ob alle dort genannten Kosten gemeint sind oder nur typische Betriebskosten.
„laufende Baumaßnahmen schließt die Stadt auf ihre Kosten ab“
→ Unklar, was „laufend“ bedeutet:
bereits begonnen?
bereits beschlossen?
bereits finanziert?
Risiken
Kostenrisiko für die Stiftung:
Die BetrKV umfasst u. a. Hausmeister, Versicherungen, Reinigung, Verkehrssicherung, Grünpflege, Müll, Beleuchtung, Heizung, Wasser, Entwässerung.
→ Bei einem Großbau wie der Kongresshalle können diese Kosten mehrere Millionen jährlich betragen.
Haftungsrisiko:
Die Stiftung trägt Betriebskosten, aber die Stadt bleibt Eigentümerin der Bauverpflichtungen.
→ Unklare Abgrenzung zwischen Betriebskosten und Bauunterhalt.
Dauerhafte finanzielle Belastung der Stadt:
Wenn die Stiftung die Betriebskosten nicht decken kann, muss die Stadt über Zuschüsse einspringen (Abs. 3).
Unklare Vermögensübertragung:
Wenn das Grundstück übertragen wird, verliert die Stadt die direkte Kontrolle über ein denkmalgeschütztes, politisch sensibles Objekt.
§ 4 Abs. 3 – Zuschüsse der Stadt Nürnberg
Unklare Begriffe
„nach Maßgabe des Haushaltsplans“
→ Bedeutet: Die Stadt entscheidet jährlich neu.
→ Keine verbindliche Zusage, aber faktische Pflicht, da sonst Betrieb nicht möglich.
„nicht gedeckte Sach- und Personalaufwendungen einschließlich baulicher Investitionen und Bauunterhalt“
→ Extrem weit gefasst.
→ Deckt praktisch alle Kosten ab, die die Stiftung hat.
Risiken
Blankoscheck für die Stadt:
Die Stadt verpflichtet sich faktisch, alle Defizite der Stiftung zu tragen.
Unkalkulierbare Investitionskosten:
Die Kongresshalle ist ein denkmalgeschützter Großbau mit Sanierungsbedarf.
→ Bauunterhalt kann zweistellige Millionenbeträge erreichen.
Haushaltsrechtliches Risiko:
Eine dauerhafte Zuschussverpflichtung kann gegen das Konnexitätsprinzip oder Haushaltsgrundsätze verstoßen, wenn sie nicht klar begrenzt ist.
§ 4 Abs. 4 – Zustiftungen
Unklare Begriffe
„keine Auflagen, die die Erfüllung des Stiftungszwecks beeinträchtigen“
→ Auslegungsbedürftig:
Was ist eine Beeinträchtigung?
Wer entscheidet darüber?
„können dem Grundstockvermögen zugeführt werden“
→ Unklar, nach welchen Kriterien die Stiftung entscheidet.
Risiken
Konflikte mit neuen Stiftern:
Wenn Bund oder Freistaat zustiften, könnten sie Einfluss verlangen.
Erbschaftsrisiken:
Bei Zuwendungen von Todes wegen können Auflagen versteckt sein.
§ 4 Abs. 5 – Erhalt des Grundstockvermögens
Unklare Begriffe
„ungeschmälert zu erhalten“
→ Klassischer Stiftungsbegriff, aber problematisch, wenn das Grundstockvermögen ein sanierungsbedürftiges Gebäude ist.
Risiken
Widerspruch zwischen Erhaltungsgebot und tatsächlichem Zustand:
Die Kongresshalle ist ein denkmalgeschützter, sanierungsintensiver Bau.
→ Erhalt „ungeschmälert“ ist faktisch unmöglich, ohne massive Investitionen.
Haftungsrisiko für Stiftungsvorstand:
Wenn das Vermögen verfällt, könnte dies als Pflichtverletzung gewertet werden.
Übergreifende Risiken
1. Finanzielle Überforderung der Stiftung
Die Stiftung übernimmt ein Objekt mit extrem hohen Betriebs- und Sanierungskosten, aber ohne gesicherte Einnahmen.
2. Dauerhafte Zuschussabhängigkeit von der Stadt
Die Stadt trägt faktisch alle Risiken, obwohl sie das Vermögen überträgt.
3. Governance-Konflikte bei Beitritt von Bund/Freistaat
Ohne klare Regelungen zu Stimmrechten, Einfluss und Kostenverteilung drohen politische Blockaden.
4. Unklare Abgrenzung zwischen Betriebskost


17.04.2026, 02:14

Der Stadtrats-Beschluss zur Gründung der Stiftung "Kongresshalle Nürnberg am ehemaligen Reichsparteitags-Gelände" war wieder einmal eine Nacht-und-Nebel-Aktion, bei der die Mitglieder des noch amtierenden Stadtrats offenbar unter Druck abgestimmt haben. Die Einwände der Historiker, dass die Kongresshalle keine beliebig nutzbare Immobilie für einen Erweiterungsbau der Oper sei und der NS-Bau nicht mit der Kunstprodukltion in Ermöglichungsräumen für Therapie-Zwecke umcodiert werden dürfe, wurden erst gar nicht debattiert. Nach dem Beschluss bleiben Risiken und offene Fragen, denn der Beitritt vom Bund und Freistaat ist nicht sicher. Eine Stiftung löst das Problem nicht automatisch – sie strukturiert es nur.
Vor allem muss die Stiftung also nicht nur Kultur organisieren, sondern auch verantwortungsvoll mit dem historischen Erbe umgehen. Der einstimmige Beschluss offenbart, dass sowohl die Linken als auch die AfD diesen Beschluss unterstützt haben.


17.04.2026, 02:12

Der Stadtrats-Beschluss zur Gründung der Stiftung "Kongresshalle Nürnberg am ehemaligen Reichsparteitags-Gelände" war wieder einmal eine Nacht-und-Nebel-Aktion, bei der die Mitglieder des noch amtierenden Stadtrats offenbar unter Druck abgestimmt haben. Die Einwände der Historiker, dass die Kongresshalle keine beliebig nutzbare Immobilie für einen Erweiterungsbau der Oper sei und der NS-Bau nicht mit der Kunstprodukltion in Ermöglichungsräumen für Therapie-Zwecke umcodiert werden dürfe, wurden erst gar nicht debattiert. Nach dem Beschluss bleiben Risiken und offene Fragen, denn der Beitritt vom Bund und Freistaat ist nicht sicher. Eine Stiftung löst das Problem nicht automatisch – sie strukturiert es nur.
Vor allem muss die Stiftung also nicht nur Kultur organisieren, sondern auch verantwortungsvoll mit dem historischen Erbe umgehen. Der einstimmige Beschluss offenbart, dass sowohl die Linken als auch die AfD diesen Beschluss unterstützt haben. Nürnberg wird sich daran erinnern.


16.04.2026, 08:21

Zusammenfassung der öffentlichen Kritik an den Neubauten in der Kongresshalle
"Historiker verschiedener Institutionen positionierten sich vor allem gegen die Hinzufügung eines neuen Baukörpers im Innenhof, der ursprünglich als Versammlungsort der NSDAP geplant war: Die Kongresshalle sei einer der wichtigsten Bauzeugen des Nationalsozialismus in Deutschland und keine beliebig nutzbare Immobilie, die Kultur dürfe nicht die Funktion des Erinnerungsortes verwässern.[64] Das Projekt leiste keine Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus; die Vorstellung, Kultur solle und könne den Propagandabau umdeuten, sei absurd, an diesen „Bauten der Gewalt und des Terrors“ lasse sich nichts umdeuten.[65]
Der Bayerische Landesverein für Heimatpflege führte in einer Stellungnahme aus: „Es handelt sich um eine Gedenkstätte, die zwar kein Tatort ist, aber ein Täterort. Sie ist somit keine Immobilie wie andere Altbauten, bei denen eine Um- oder Weiternutzung ja in der Regel wünschenswert ist.“ Bevor man „auf dieser Nazi-Jubelstätte“ Opern spiele, müsse eine ausführliche Debatte geführt werden, ob und wie das überhaupt angemessen sei.[66]
Heimatpflegerin Claudia Maué, der die Stadt Nürnberg laut entsprechender Satzung in allen den Denkmalschutz betreffenden Fällen „rechtzeitig Gelegenheit zur Äußerung […] geben“ müsste, wurde nach eigenen Angaben nicht beteiligt und habe „resigniert“ (Februar 2022).[67]
Ebenfalls kritisch äußert sich der Verein Geschichte für Alle, der mit historischen Rundgängen und Veröffentlichungen seit Jahrzehnten die Geschichtsarbeit vor Ort leistet. Daraufhin wurde der Verein und seine Rundgangsleiter als „Ewiggestrige der Erinnerungskultur“ bezeichnet und ihnen Eigennutz unterstellt, da Geschichte für Alle e. V. durch den Verlust seines hervorstechendsten Exponats – den „verstörend öden NS-Innenhof“ – angeblich um die Attraktivität seiner Führungen fürchte.[68] Der Verein Geschichte für Alle, der nach eigenen Angaben „jährlich hunderttausenden Gästen aus aller Welt einen vertieften Zugang zur Geschichte des Nationalsozialismus bei Führungen über das Gelände ermöglicht“, nahm im Juli 2022 „die Entscheidung für den Standort Innenhof Kongresshalle mit Bedauern zur Kenntnis.“ Der „Lernort ehemaliges Reichsparteitagsgelände“ werde durch den Einbau des Opernhauses in den Innenhof der Kongresshalle dauerhaft und unwiderruflich verändert, unter „vermeintlichen Sachzwängen und künstlichem Zeitdruck ohne ausreichend Zeit für breite und tiefergehende Diskussionen“ seien Entscheidungen getroffen worden, die „das Bauwerk als historisches Dokument irreversibel verändern.“[69]
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege sah die „Hof-Möblierung“ zunächst ähnlich kritisch und bestand in einer Stellungnahme der für Nürnberg zuständigen Oberkonservatorin Kathrin Müller im Oktober 2021 (öffentlich bekannt geworden erst im Januar 2022) auf einer Entfernung der Halle nach der Zwischennutzung, u. a. da der Hof quasi ein Exponat des Dokumentationszentrums sei – „wenn nicht sogar das bedeutendste“. Das Landesamt sei sehr früh in die Überlegungen der Stadt eingebunden gewesen und habe dringend geraten, „diese Diskussion um die Abwägung der verschiedenen Aspekte als breiteren gesellschaftlichen Diskurs zu führen“.
Kurz nach der Entscheidung über die Platzierung des Zusatzbaus im Innenhof wurde bekannt, dass die wissenschaftlichen Mitarbeiter des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände „ausdrücklich“ und „über den Dienstweg“ angewiesen wurden, zu den Ergebnissen der Jury zu schweigen, also keine fachliche Einschätzung der erfolgten Empfehlung abgeben dürfen. Die Stadt Nürnberg bestätigte dies auf Anfrage.[71] Der davon nicht mehr betroffene Hans-Christian Täubrich, Gründungsdirektor i. R. des Dokumentationszentrums Reichsparteitage, stellte daraufhin die Frage in den Raum, wie man der Welt die Nürnberger Oper im NS-Propagandabau erklären wolle? – Dass Nürnberg als Halbmillionenstadt keine Alternative finden könne, sei kaum nachvollziehbar. Täubrich verwies auf die 4 Millionen Besucher aus aller Welt, die sich dieses Gebäude seit Eröffnung des Dokumentationszentrums anschauten, darunter viele Nachfahren von Menschen, die unter dem NS-Regime gelitten hätten: „Ich bin mir nicht sicher, ob sie verstehen, warum dort künftig Hitlers geliebter Wagner aufgeführt werden soll.“[72]
Der Deutsche Verband für Kunstgeschichte kam auf seinem 37. Kongress 2024 zu einer kritischen Einschätzung des Projektes: Der „Kulturproduktion wird nun eine therapeutische Rolle zur Umcodierung eines NS-Baus zugeschrieben“, diese „Form der Wiedergutwerdung“ markiere eine neuralgische Stelle des Projekts (Wolfgang Brauneis). Vorstand Martin Bredenbeck schlug vor, die Kongresshalle auf der Roten Liste dieses Verbands aufzunehmen, die auf bedrohte Denkmäler aufmerksam machen soll.[73]"(Wikipedia)


26.11.2025, 05:29

In Nürnberg herrscht wieder Unsicherheit über die zugesagte Finanzierung der Kongresshalle. Die Zeitungen der NN und NZ gaben am 25.11.25(Seite 1 und Seite 8)bekannt, "dass trotz vorheriger Zusagen. seit Monaten die Signale für weitere finanzielle Unterstützung der Stadt" fehlen würden.
Nürnberg wartet seit Monaten auf das Geld aus Berlin für die Kongresshalle Nürnberg. Wankt der Finanzierungsplan?
Der Finanzierungsplan für die Kongresshalle Nürnberg wankt derzeit aber offenbar nicht. Zwar wartet die Stadt seit Monaten auf zugesagte Bundesmittel, doch laut Stadtrat und Kulturreferat bewegen sich Zeit- und Kostenplanung weiterhin innerhalb der im Sommer 2024 beschlossenen Leitplanken.
Hintergrund zum Projekt
Gesamtkosten: Ursprünglich 211 Mio. €, inzwischen auf rund 296 Mio. € gestiegen.
Umfang:
Substanzerhalt der denkmalgeschützten Kongresshalle
Ausbau von vier Segmenten für Kunst- und Kultur-Räume
Ausbau von sechs Segmenten für das Staatstheater Nürnberg
Ergänzungsbau im Innenhof
Stadtratsbeschluss: Am 17. Juli 2024 wurde das Finanzierungskonzept mit großer Mehrheit verabschiedet.
Finanzierungslage
Bundesmittel: Nürnberg wartet seit Monaten auf die zugesagten Gelder aus Berlin. Diese Verzögerung sorgt für Unsicherheit, hat aber bisher keine offiziellen Änderungen am Finanzierungsplan ausgelöst.
Kostensteigerung: Der Umbau wird mindestens 90 Mio. € teurer als ursprünglich kalkuliert. Trotz dieser Preisexplosion hält der Stadtrat am Projekt fest.
Aktueller Stand (Mai 2025): Laut Stadtmedien bewegen sich Zeit- und Kostenplanung innerhalb der Leitplanken. Das Projekt macht Fortschritte.
Einschätzung
Wanken? Nein – der Finanzierungsplan steht offiziell noch.
Risiko: Verzögerungen bei der Auszahlung der Bundesmittel könnten mittelfristig zu Engpässen führen.
Politische Bedeutung: Das Projekt gilt als „historische Entscheidung“ und hat nationale wie internationale Aufmerksamkeit. Ein Abbruch oder Stopp wäre politisch schwer vermittelbar.


26.11.2025, 05:12

Am 25.November gaben die Nürnberger Nachrichten/Nürnberger Zeitung bekannt, dass "trotz vorheriger Zusagen ..seit Monaten die Signale für weitere finanzielle Unterstützung der Stadt" vom Bund fehlen würden. Kulturbürgermeisterin Julia Lehner möchte aber das Gesamt-Konzept als "nationales Erbe" in eine Stiftung des öffentlichen Rechts überführen, bei dem auch Bund und Land beteiligt sind. Nürnberg wartet seit Monaten auf das Geld aus Berlin für die Kongresshalle Nürnberg. Wankt der Finanzierungsplan? Der Finanzierungsplan für die Kongresshalle Nürnberg wankt derzeit nicht. Zwar wartet die Stadt seit Monaten auf zugesagte Bundesmittel, doch laut Stadtrat und Kulturreferat bewegen sich Zeit- und Kostenplanung weiterhin innerhalb der im Sommer 2024 beschlossenen Leitplanken.
Hintergrund zum Projekt
Gesamtkosten: Ursprünglich 211 Mio. €, inzwischen auf rund 296 Mio. € gestiegen.
Umfang:
Substanzerhalt der denkmalgeschützten Kongresshalle
Ausbau von vier Segmenten für Kunst- und Kultur-Räume
Ausbau von sechs Segmenten für das Staatstheater Nürnberg
Ergänzungsbau im Innenhof
Stadtratsbeschluss: Am 17. Juli 2024 wurde das Finanzierungskonzept mit großer Mehrheit verabschiedet.
Finanzierungslage
Bundesmittel: Nürnberg wartet seit Monaten auf die zugesagten Gelder aus Berlin. Diese Verzögerung sorgt für Unsicherheit, hat aber bisher keine offiziellen Änderungen am Finanzierungsplan ausgelöst.
Kostensteigerung: Der Umbau wird mindestens 90 Mio. € teurer als ursprünglich kalkuliert. Trotz dieser Preisexplosion hält der Stadtrat am Projekt fest.
Aktueller Stand (Mai 2025): Laut Stadtmedien bewegen sich Zeit- und Kostenplanung innerhalb der Leitplanken. Das Projekt macht Fortschritte und gilt als eine der größten Kulturbaustellen Europas.
Risiko: Verzögerungen bei der Auszahlung der Bundesmittel könnten mittelfristig zu Engpässen führen.
Politische Bedeutung: Ein Abbruch oder Stopp wäre politisch schwer vermittelbar.


05.10.2025, 04:15

www.medienwerkstatt-franken.de/video/kolosseum-kulturort/?fbclid=IwY2xjawNPBUxleHRuA2FlbQIxMQABHkNnb4TthkV-s3NbThiNrWHQ2ODFAFDUovC6dZAKUWx8Gj1FxRsKTvmkZrii_aem_D6C4LkB9Y2rWFnbKTRMx0Q

Der Film der Medienwerkstatt Franken enthält einige informative Details zum Erweiterungs- und Umbau der Kongresshalle. Mauern werden eingerissen, ein Boden soll verlegt sowie eine Fußbodenheizung und Fenster und Türen eingebaut werden. Es soll eine Transparenz zwischen der Staatsoper und den Ermöglichungsräumen geschaffen werden. Ob das noch im Rahmen vom Denkmal-Schutz ist, wurde nicht angesprochen.


02.10.2025, 01:49

www.nuernberg.de/internet/kongresshalle/ermoeglichungsraeume.html
Aktuelle Antwort aus dem Baureferat:
"Sie haben sich gestern über das Kontaktformular an das Planungs- und Baureferat gewandt. Gerne teile ich Ihnen mit, dass für die Ermöglichungsräume in der Kongresshalle WCs eingebaut werden und eine Beheizung mittels Fernwärme vorgesehen ist. Eine Fertigstellung erwarten wir im Jahr 2028."
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Leupold
--
Alexander Leupold
Stabsleiter
Stadt Nürnberg
Planungs- und Baureferat
Projektbaudienststelle Kulturgroßbauprojekte
Telefon +49 (0)911/231-14880


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